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   OLG Frankfurt, 17.05.1999 - 6 W 56/99   

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https://dejure.org/1999,4520
OLG Frankfurt, 17.05.1999 - 6 W 56/99 (https://dejure.org/1999,4520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.05.1999 - 6 W 56/99 (https://dejure.org/1999,4520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Mai 1999 - 6 W 56/99 (https://dejure.org/1999,4520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß von anwaltlicher Werbung gegen das Sachlichkeitsgebot ; Begründung eines Verstoßes gegen das Sachlichkeitsverbot anwaltlicher Werbung allein auf Grund der Platzierung der Werbung und nicht ihres Inhalts

  • Anwaltsblatt

    § 43b BRAO, § 1 UWG 2004

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1
    Rechtswidrige Anwaltswerbung auf einer Werbesäule vor einer Tankstelle

  • BRAK-Mitteilungen

    Plazierung und Gestaltung einer Werbemaßnahme (drehbare Werbesäule)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Anwaltswerbung auf einer Werbesäule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2826
  • MDR 1999, 1029
  • GRUR 1999, 1038
  • VersR 2000, 209
  • BB 1999, 1288
  • DB 1999, 1448
  • AnwBl 1999, 558
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.1999 - 6 W 56/99
    § 43 b BRAO n.F. und die auf der Grundlage des § 59 b BRAO ergangene Berufsordnung lassen erkennen, daß insbesondere die Anwaltswerbung auf sachliche Informationen über die berufliche Betätigung beschränkt und deshalb von allen Elementen der Anpreisung und Reklame freigehalten werden soll (BVerfG NJW 1996, 3067 ff, 3068 re.Sp. m.w.Nachw. - Werbeverbot für Apotheker).
  • OLG Frankfurt, 25.01.1996 - 6 U 150/95

    Anwaltsrecht; Verstoß gegen das Gebot sachlicher Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.1999 - 6 W 56/99
    Wie der Senat aber bereits erkannt hat (Urteil vom 25.1.1996, NJW 1996, 1065), kann das in § 43 b BRAO niedergelegte Gebot der Sachlichkeit anwaltlicher Werbung verletzt werden, wenn durch die Art der Plazierung oder die sonstige Gestaltung einer Werbemaßnahme diese den Charakter einer anreißerischen und reklamehaften Selbstanpreisung gewinnt.
  • OLG Hamm, 03.04.2001 - 4 U 169/00

    Unterlassungsanspruch gegen des Erstellens eines Angebots gegenüber

    Allein dadurch hat sie eine reklamehafte Form und nicht durch ihr konkretes Umfeld auf der jeweiligen Werbetafel (a.A. OLG Frankfurt a.N. NJW 1999, 2826).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 6 U 206/01

    Berufsrecht: Standeswidrige Werbung einer Steuerberaterkanzlei durch

    Die Frage, ob ein Werbeschild durch die Art seiner Platzierung, seine Häufung oder die sonstige Gestaltung den Charakter einer anreißerischen und reklamehaften Selbstanpreisung gewonnen hat, beurteilt sich nach dem Gesamteindruck, den die Werbemaßnahme bei den angesprochenen Kunden hinterlässt (Senat vom 17. Mai 1999 - 6 W 56/99 = NJW 1999, 2826).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 6 U 106/01

    Unlauterer Wettbewerb: Beschilderung durch ein Steuerberaterbüro im

    Lediglich ergänzend ist folgendes auszuführen: Die Frage, ob ein Werbeschild durch die Art seiner Platzierung, seine Häufung oder die sonstige Gestaltung den Charakter einer anreißerischen und reklamehaften Selbstanpreisung gewonnen hat, beurteilt sich nach dem Gesamteindruck, den die Werbemaßnahme bei den angesprochenen Kunden hinterlässt (Senat vom 17. Mai 1999 - 6 W 56/99 = NJW 1999, 2826).
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