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OLG Dresden, 19.08.1997 - 6 W 960/97 |
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Rechte des Gesamtvollstreckungsverwalters nach Aufhebung des Rückgabebescheides
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 19.08.1997 - 6 W 960/97
- VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 48-IV-97
Zulässigkeit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof hinsichtlich …
hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen durch den Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofes Klaus Budewig sowie die Richter Ulrich Hagenloch, Alfred Graf von Keyserlingk, Hans Dietrich Knoth, Hans v. Mangoldt, Heinrich Rehak, Siegfried Reich, HansPeter Schneider und Hans-Heinrich Trute am 25. Juni 1998 beschlossen: 1. Die Verfassungsbeschwerde wird, soweit sie sich gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Dresden vom 19. August 1997 - 6 W 0960/97 - richtet, verworfen.Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 12. November 1997 eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 19. August 1997 6 W 0960/97 -, mit welchem ihre Beschwerde gegen einen Beschluß des Landgerichts Chemnitz vom 2. Juni 1997 - 4 O 19/97 - zurückgewiesen wurde, sowie gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Oktober 1997 - 6 W 0960/97 -, in welchem der Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin vom 10. September 1997 gegen den ersten Beschluß nicht abgeholfen wurde.
- OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 1605/00
Gezogene Nutzungen; Grundstück; Eigentum; DDR; Einigungsvertrag; …
Soweit ein Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen nach § 987 oder § 988 BGB besteht, ist der Besitzer dem Grundstückseigentümer gegenüber auch nach § 260 BGB zur Auskunft über die gezogenen Nutzungen verpflichtet (vgl. BGHZ 31, 76, 96; OLG Dresden, Beschluss vom 19.08.1997, 6 W 960/97, OLGR Dresden 1998, 151 ff.).