Rechtsprechung
   OVG Berlin, 21.01.2003 - 60 PV 10.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27106
OVG Berlin, 21.01.2003 - 60 PV 10.02 (https://dejure.org/2003,27106)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21.01.2003 - 60 PV 10.02 (https://dejure.org/2003,27106)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 60 PV 10.02 (https://dejure.org/2003,27106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • VG Wiesbaden, 29.11.2004 - 23 L 3205/03

    Geltendmachen von Mitbestimmungsrechten bezüglich der Zahlung des Urlaubsgeldes

    Der Antragsteller ist der Hauptpersonalrat bei der zuständigen obersten Landesbehörde, dem Hessischen Ministerium des XXX. Eine "Maßnahme" ist grundsätzlich jede Handlung, Entscheidung, die den Rechtsstand von Beschäftigten - wie im vorliegenden Fall - berührt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21.01.2003, Az.: OVG 60 PV 10.02, PersV 2003 S. 396, 397).

    Insoweit handelt es sich vorliegend eindeutig um den Mitbestimmungstatbestand nach § 83 Abs. 3 i.V.m. § 74 Abs. 1 Nr. 13 HPVG, denn die jeweiligen örtlichen Behördenleiter sind an die Vorgaben des Beteiligten gebunden (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21.01.2003, OVG 60 PV 10.02, PersV 2003 S. 396, 397 f.).

    Denn im Falle der Anrufung der Einigungsstelle hätte ihre Entscheidung bindende Wirkung für die jeweilige Dienststelle, mit der Folge, dass es insoweit zu einem Verstoß gegen das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsprinzip bei Vergütungen in Hessen käme (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21.01.2003, Az.: OVG 60 PV 10.02, PersV 2003 S. 396, 398).

    Solche Arten von Maßnahmen - wie die vorliegende - sind üblicherweise zumindest tendenziell Dienststellen übergreifend angelegt und auch aus der Neu-Regelung des § 74 Abs. 1 Nr. 13 HPVG ergibt sich ihrem Sinn nach nicht, dass sie in einem solchen Fall nicht greifen solle (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21.01.2003, Az.: OVG 60 PV 10.02, PersV 2003, S. 396, 398).

    Vielmehr würde es nach der Systematik des Hessischen Personalvertretungsgesetzes weiterhin dazu führen, dass die personalvertretungsrechtliche Position statt dem örtlichen Personalrat dem Hauptpersonalrat bei der zuständigen obersten Landesbehörde zugeordnet ist (so auch OVG Berlin, Beschluss vom 21.01.2003, OVG 60 PV 10.02, PersV 2003, S. 396, 398).

  • BVerwG, 20.11.2008 - 6 P 17.07

    Mitbestimmung bei der Änderung von Entlohnungsgrundsätzen; Streichung von

    Die Formulierung im Singular bedeutet nicht, dass die Mitbestimmung bei der dienststellenübergreifenden Lohngestaltung entfällt (so schon BAG, Urteil vom 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - BAGE 89, 279 ; OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 60 PV 10.02 - PersR 2003, 320; VGH Kassel a.a.O. Rn. 41 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - 62 PV 2.19

    Mitbestimmung; Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle; Maßnahme des

    Der weitere Satz in dem Schreiben an die Bundespolizeiakademie, "mithin unterliegen alle Lehrkräfte (...) dieser neuen Eingruppierungsrichtlinie", gibt zu erkennen, dass der Präsident den ihm erteilten Erlass als verbindlich versteht (vgl. zur Relevanz des Empfängerhorizonts: OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 60 PV 10.02 - juris Rn. 78).

    Die Eingruppierungsrichtlinie räumt nach ihrem Wortlaut keine Optionen ein, steckt noch nicht einmal Handlungsspielräume ab, die nach unten offen wären, sondern regelt in Weisungsform: "erfolgt nach folgenden Maßgaben", "Danach sind einzugruppieren", eine Eigenschaft "liegt vor, wenn", für bestimmte Begriffe "gilt", "sind (...) eingruppiert" (entsprechend: OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 60 PV 10.02 - juris Rn. 78 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - 60 PV 6.06

    Mitbestimmungspflicht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten

    Weiter zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass dazu insbesondere abstrakte Regelungen über die Zusammensetzung der unmittelbar leistungsbezogenen Entgelte, Zeit- oder Akkordlöhne, Gehälter, Zulagen, Urlaubsgelder, aber auch nur mittelbar leistungsbezogene Entgelte wie Gratifikationen und Weihnachtsgeld rechnen (vgl. zu Urlaubsgeld und Zuwendung bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -, S. 6 f. des Entscheidungsabdrucks; zu mittelbar leistungsbezogenen Entgelten OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - OVG 60 PV 10.02 -, Juris-Ausdruck, Rdn. 86).

    Hiernach stellen die Regelungen in dem Beschluss des Beteiligten vom 16. März 2004 über den Ausschluss von Urlaubsgeld und Sonderzuwendung sowie die Vereinbarung eines "Fixgehalts" auf der Grundlage der Merkmale der bisher anzuwendenden Tarifverträge (z.B. BAT/BAT-O) für die ab dem 1. Mai 2004 einzustellenden Beschäftigten eine Maßnahme (§ 79 Abs. 1 PersVG, vgl. dazu insb. OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003, a.a.O., Juris-Ausdruck Rdn. 76 ff.) der "Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle" dar; die Regelungen haben zu einer Änderung der Vergütungsstruktur im vorstehenden Sinne geführt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - 60 PV 1.06

    Zur Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit aus Anlass der Vergütung von ehemaligen

    Eine solche ist grundsätzlich jeder Handlung bzw. Entscheidung, die den Rechtsstand von Dienstkräften berührt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - OVG 60 PV 10.02 -, S. 12 des Entscheidungsabdrucks).

    Dass diese sich mittelbar auf die Lohnhöhe auswirken bzw. diese beeinflussen, ist unbeachtlich (vgl. nur Germelmann/Binkert, a.a.O., § 85 Rdn. 157); wäre dies anders, gäbe es praktisch keine Mitbestimmung über materielle Arbeitsbedingungen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003, a.a.O., S. 14 des Entscheidungsabdrucks).

  • VG Wiesbaden, 14.01.2005 - 23 L 2616/04

    Mitbestimmungsrecht bei der Gewährung einer Zuwendung als eine Frage der

    Eine "Maßnahme" ist grundsätzlich jede Handlung, Entscheidung, die den Rechtsstand von Beschäftigten - wie im vorliegenden Fall - berührt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21.01.2003, Az.: OVG 60 PV 10.02, PersV 2003 S. 396, 397).

    Insoweit handelt es sich vorliegend eindeutig um einen Fall des § 83 Abs. 3 HPVG, denn die jeweiligen örtlichen Behördenleiter sind an die Vorgaben des Beteiligten gebunden (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 21.01.2003, OVG 60 PV 10.02, PersV 2003 S. 396, 397 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 20.05

    Zur Frage der Mitbestimmungspflicht bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen mit

    Insoweit wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, denen sich der Senat anschließt (§ 91 Abs. 2 PersVG i.V.m. §§ 87 Abs. 2 und 69 Abs. 2 ArbGG); im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen ist ergänzend auf das Folgende hinzuweisen: Die in dem Rundschreiben Nr. 10/2005 vom 18. Februar 2005 getroffene Entscheidung des Beteiligten, für nach dem 28. Februar 2005 einzustellende Lehrkräfte kein Urlaubsgeld und keine Zuwendung auszukehren (vgl. zum Rundschreiben als personalvertretungsrechtlich relevante Maßnahme OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - OVG 60 PV 10.02 -, S. 12 ff. des Entscheidungsabdrucks), betrifft nicht lediglich die Lohnhöhe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - 60 PV 8.16

    Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung im Lehrerbereich

    Maßgeblich ist dafür der objektive Empfängerhorizont, d.h. des Personalsachbearbeiters als Empfänger des Rundschreibens (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 21. Januar 2003 - OVG 60 PV 10.02 -, juris Rn. 78 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 60 PV 5.06

    Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung; Anordnung bezüglich noch einzustellender

    Das im Übrigen jeweils anzuwendende Tarifrecht wird ebenfalls arbeitsvertraglich geregelt (s. zum Ganzen auch schon OVG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2003 - OVG 60 PV 10.02 -, S. 2 ff. des Entscheidungsabdrucks, sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2007 - OVG 60 PV 20.05 -, S. 2 f. des Entscheidungsabdrucks).
  • VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 403/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle;

    Diese Frage ist auch schon - worauf der Beteiligte selbst hingewiesen hat - zu der der früheren Fassung des § 74 Abs. 1 Nr. 13 HPVG entsprechenden, das Tatbestandsmerkmal "innerhalb der Dienststelle" noch nicht enthaltenden Vorschrift des § 61 Abs. 1 Nr. 13 HPVG unter Heranziehung des Wortlauts des § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG im Sinne der einschränkenden Auslegung des Beteiligten und trotz des Wortlauts "innerhalb der Dienststelle" in entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften auch im entgegengesetzten Sinne beantwortet worden (vgl. u.a. einerseits BAG, Urteile vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 548, 551 und 558/86 - juris, und andererseits BAG, Urteil vom 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - PersR 1999 S. 218 ff. = juris Rdnr. 26; OVG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2003 - 60 PV 10.02 - PersR 2003 S. 320 f.), so dass dieses Merkmal für die Beantwortung der zwischen den Verfahrensbeteiligten streitigen Frage letztlich nicht erheblich ist.
  • VGH Hessen, 07.09.2005 - 22 TL 111/05

    Personalrat; Mitbestimmung; Neuregelung der Zahlung von Urlaubsgeld

  • VG Mainz, 12.04.2013 - 5 K 1672/12

    Mitbestimmung; Hauptpersonalrat; Fachministerium; Maßnahme mit Wirkung über den

  • VGH Hessen, 23.09.2021 - 22 A 343/19
  • VG Berlin, 10.06.2016 - 60 K 15.15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht