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   VK Südbayern, 19.10.2004 - 60-08/04   

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https://dejure.org/2004,30495
VK Südbayern, 19.10.2004 - 60-08/04 (https://dejure.org/2004,30495)
VK Südbayern, Entscheidung vom 19.10.2004 - 60-08/04 (https://dejure.org/2004,30495)
VK Südbayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 60-08/04 (https://dejure.org/2004,30495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rügeobliegenheit bei für die dem Antragsteller bekannten Vergabefehler; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschreibung technischer Merkmale; Geltendmachung eines Anspruch auf Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gegen öffentliche Auftraggeber

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorgabe von Leitfabrikaten durch Beschreibung technischer Merkmale

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine behauptete Verletzung von Patentrechten ist im Vergabeverfahren nicht zu beachten! (IBR 2005, 1172)

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

    Auszug aus VK Südbayern, 19.10.2004 - 60-08/04
    Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung der Rügeobliegenheit hat - wie sich aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ergibt - im Streitfall der Auftraggeber nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2001 - Verg 16/01 -, VergabeR 2001, 419, 421).*).

    Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung der Rügeobliegenheit hat - wie sich aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ergibt - im Streitfall der Auftraggeber nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2001 - Verg 16/01 -, VergabeR 2001, 419, 421).*).

    Die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung der Rügeobliegenheit hat - wie sich aus dem Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ergibt - im Streitfall der Auftraggeber nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.07.2001 - Verg 16/01 -, VergabeR 2001, 419, 421).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Südbayern, 19.10.2004 - 60-08/04
    Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler (tatsächlicher oder vermeintlicher Art) ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2000 - Verg 9/00).

    Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler (tatsächlicher oder vermeintlicher Art) ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2000 - Verg 9/00).

    Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler (tatsächlicher oder vermeintlicher Art) ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung des Antragstellers voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2000 - Verg 9/00).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

    Auszug aus VK Südbayern, 19.10.2004 - 60-08/04
    Ein transparentes Vergabeverfahren und die Gleichbehandlung aller Bieter ist ohne weiteres dann noch sichergestellt, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung mitteilt, welche der in § 7 a Nr. 2 Abs. 1 und 2 VOL/A 2. Abschnitt aufgelisteten Nachweise die Bieter beizubringen haben, und er die weiteren Einzelheiten dieser Nachweisanforderung sodann in den Verdingungsunterlagen näher konkretisiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2003 - Verg 26/03).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 32/00

    Angebot weicht von Ausschreibung ab: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Südbayern, 19.10.2004 - 60-08/04
    Eine Differenzierung nach solchen Kriterien, soweit sie auf die Art der zu vergebenden Leistung bezogen sind, kann dem Auftraggeber nicht verwehrt werden, und nach welchen sachbezogenen Kriterien er seine Entscheidung auszurichten hat, ist ihm im Nachprüfungsverfahren nicht vorzuschreiben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.03.2001, Verg 32/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    Ebenso hinsichtlich einer möglichen vergaberechtlichen Unzuverlässigkeit: Leimkühler, Die überörtliche Betätigung von kommunalen Unternehmen - ein Ausschlussgrund im Vergabeverfahren -,VergabeR 2001, 353, 372; Glahs/Külpmann, Die kommunalrechtlich unzulässige Betätigung öffentlicher Unternehmen im Vergaberecht, VergabeR 2002, 555, 561. Vgl. zu einer entsprechenden Beschränkung der Überprüfung unter dem Gesichtspunkt einer Überforderung der nicht fachgerichtlich ausgebildeten Vergabekammern: Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 19.10.2004 - 120.3-3194.1-60-08/04 -.
  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

    hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Bg überhaupt Gegenstand des vorliegenden vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein können, ist mehr als zweifelhaft (dafür aber: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005, Verg 91/04, IBR 2005, 1113; a.A.: VK Südbayern, Beschluss vom 19.10.2004, 120.3-3194.1-60-08/04, IBR 2005, 1172).
  • VK Nordbayern, 29.05.2020 - RMF-SG21-3194-5-4

    Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Unterlagen zum Zwecke der Vergabe

    Die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern (Beschluss vom 19.10.2004 - 60-08/04) sei nicht vergleichbar.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 1 VK 5/10

    Rügeerfordernis durch Zuschlag auf Konkurrenzangebot nicht erledigt

    f. Wissensch; 22.01.2010; VK-SH 26/09">VK-SH 26/09; VK Südbayern, Beschluss vom 14.12.2004 Az.: 7010/04; Beschluss vom 14.12.2004 Az.: 69-10/04; Beschluss vom 14.12.2004 Az.: 6810/04; Beschluss vom 19.10.2004, Az.: 120.3-3194.1-60-08/04; Beschluss vom 31.10.2002 Az.: 42-10/02; ähnlich VK Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2004 VK 49/04; VK Nordbayern, Beschluss vom 12.08.2009 Az.: 21.VK-3194-29/09 für Schulbuchausschreibungen).
  • VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05

    Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle

    Auch auf die weiteren von der ASt monierten Verstöße, insbesondere gegen das Prinzip der wettbewerblichen Vergabe nach § 97 Abs. 1 GWB, da die Bg durch die Verletzung gewerblicher Schutzrechte der ASt als rechtlich nicht leistungsfähig einzustufen sei, kommt es damit ebenso wenig mehr an, wie auf die Frage, ob Streitigkeiten patentrechtlicher Art überhaupt zulässigerweise Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein können (dafür: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005, Verg 91/04; a.A.: VK Südbayern, Beschluss vom 19.10.2004, 120.3-3194.1-60-08/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.02.2010 - VK-SH 27/09
    Unabhängig davon, dass durchaus zweifelhaft ist, ob Patentrechtsverletzungen überhaupt Gegenstand des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein können, (vgl. VK-SH 20/06, Beschluss vom 30.08.2006; dafür aber: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005, Verg 91/04, IBR 2005, 1113; a.A.: VK Südbayern, Beschluss vom 19.10.2004, 120.3-3194.1-60-08/04, IBR 2005, 1172), ist hier entscheidend, dass außer der Behauptung der Antragstellerin keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die am Vergabeverfahren unbeteiligte Fa. xxx Unterlassungsansprüche oder Patenrechtsansprüche geltend machen wird.
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