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   VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 60-IV-15   

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https://dejure.org/2015,26717
VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 60-IV-15 (https://dejure.org/2015,26717)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2015 - 60-IV-15 (https://dejure.org/2015,26717)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2015 - 60-IV-15 (https://dejure.org/2015,26717)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 111-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 60-IV-15
    a) Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 ïEUR Vf. 111-IV-14; st.Rspr.).

    Ein Verstoß gegen Artikel 18 Abs. 1 SächsVerf liegt nur vor, wenn die fachgerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 ïEUR Vf. 111-IV-14; st.Rspr.).

  • OVG Sachsen, 24.11.2014 - 1 B 251/14

    Kindertagespflege; Kindertageseinrichtung, Betreuungsplatz, Wunsch- und

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 60-IV-15
    Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit den Anträgen zu 1 und 2 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014 ïEUR NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die anteiligen Kosten der Beschwerdeführerin auferlegt hat.
  • VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 60-IV-15
    Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 ïEUR Vf. 114-IV-14; st.Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 14-IV-20
    Soweit dabei die Kosten in der Regel derjenigen Seite auferlegt werden, die im Rechtstreit voraussichtlich unterlegen wäre, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (Clausing in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 161 Rn. 23; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 161 Rn. 75), ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 60-IV-15; vgl. aber auch BVerfG, Beschluss vom 25. Dezember 2016 - 1 BvR 1380/11 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 87-IV-15
    Ebenso wenig ergeben sich irgendwelche Anhaltspunkte für eine willkürliche Rechtsanwendung dadurch, dass das Verwaltungsgericht die Klageanträge zu 1 bis 4 bei der Kostenquotelung als gleichwertig angesehen und dem Klageantrag zu 5 keine kostenrechtliche Relevanz beigemessen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 60-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 97-IV-15
    Ebenso wenig ergeben sich irgendwelche Anhaltspunkte für eine willkürliche Rechtsanwendung dadurch, dass das Verwaltungsgericht die Klageanträge zu 1 bis 4 bei der Kostenquotelung als gleichwertig angesehen und dem Klageantrag zu 5 keine kostenrechtliche Relevanz beigemessen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 60-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 99-IV-15
    Ebenso wenig ergeben sich irgendwelche Anhaltspunkte für eine willkürliche Rechtsanwendung dadurch, dass das Verwaltungsgericht die Klageanträge zu 1 bis 4 bei der Kostenquotelung als gleichwertig angesehen und dem Klageantrag zu 5 keine kostenrechtliche Relevanz beigemessen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 60-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 38-IV-20
    Soweit dabei die Kosten in der Regel derjenigen Seite auferlegt werden, die im Rechtstreit voraussichtlich unterlegen wäre, wenn sich die Hauptsache nicht erledigt hätte (Clausing in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 161 Rn. 23; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 161 Rn. 75), ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 60-IV-15; vgl. aber auch BVerfG, Beschluss vom 25. Dezember 2016 - 1 BvR 1380/11 - juris Rn. 13).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 93-IV-15
    Ebenso wenig ergeben sich irgendwelche Anhaltspunkte für eine willkürliche Rechtsanwendung dadurch, dass das Verwaltungsgericht die Klageanträge zu 1 bis 6 bei der Kostenquotelung als gleichwertig angesehen und dem Klageantrag zu 7 keine kostenrechtliche Relevanz beigemessen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 60-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 88-IV-15
    bis 4 bei der Kostenquotelung als gleichwertig angesehen und dem Klageantrag zu 5 keine kostenrechtliche Relevanz beigemessen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 60-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 98-IV-15
    keine kostenrechtliche Relevanz beigemessen hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 60-IV-15).
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