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   LG Hamburg, 13.06.2002 - 618 KLs 3/01   

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https://dejure.org/2002,45832
LG Hamburg, 13.06.2002 - 618 KLs 3/01 (https://dejure.org/2002,45832)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2002 - 618 KLs 3/01 (https://dejure.org/2002,45832)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 618 KLs 3/01 (https://dejure.org/2002,45832)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
    In diesem Sinne hat auch die 18. große Strafkammer des Landgerichts Hamburg in einem gegen den Zeugen Dr. H3 am 13.06.2002 ergangenen Urteil (618 KLs 3/01), durch das dieser rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, festgestellt, dass man sich als Anbieter im Wettbewerb mit den entscheidenden Personen - wie etwa dem Anlagenplaner Dr. H3 - "gut stellen" musste, um überhaupt die Chance auf einen Auftragserhalt zu haben.

    Der Zeuge N2 hat ferner wie festgestellt zur Üblichkeit von Schmiergeldzahlungen im Bereich des deutschen Anlagenbau bekundet; die entsprechenden Feststellungen beruhen darüber hinaus insbesondere auf dem nach Maßgabe des Hauptverhandlungsprotokolls auszugsweise verlesenen Urteil der 18. großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg vom 13.06.2002 (618 Kls 3/01; Bl. 15918 ff. HA), die auch durch die Bekundungen des Zeugen Dr. H3 nicht in Frage gestellt werden.

    Die Kammer hat hierbei insbesondere berücksichtigt, dass das Landgericht Hamburg in seinem in der Hauptverhandlung auszugsweise verlesenen Urteil vom 13.06.2002 (618 KLs 3/01 - 5100 Js 259/99 StA Hamburg -) eingehend und überzeugend begründet hat, weshalb der Zeuge Dr. H3, der wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Erlangung von "Provisionen" rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt worden ist, auch diejenigen "Provisions-Zahlungen" von T5 erlangt hat, die der Zeuge U3 betreffend das Projekt Q7 dem AngeklagtenA zurechnet.

  • BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 584/03

    Mangelnde Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung

    b) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Juni 2002 - 618 Kls 3/01 -.
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