Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2006 - 62 PV 5.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung eines Mitbestimmungsrechts bei der Übertragung einer Volontärsausbildung
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 09.03.2005 - 71 A 5.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2006 - 62 PV 5.05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 28/99
Betriebliche und außerbetriebliche Maßnahmen der Berufsausbildung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2006 - 62 PV 5.05
Von daher greifen auch die von dem Antragsteller herangezogenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Bundesarbeitsgerichts nicht, weil dort offensichtlich vertragliche Beziehungen zwischen den jeweiligen Auszubildenden und der fraglichen Dienststelle bzw. dem diesbezüglichen Arbeitgeber bestanden (vgl. OVG Münster vom 11. Januar 1979 - CB 26/78 -, ZBR 1980, 131 f. [Leitsätze]; BAG, Beschluss vom 18. April 2000 - 1 ABR 28/99 -, NZA 2001, 167). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1979 - CB 26/78
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2006 - 62 PV 5.05
Von daher greifen auch die von dem Antragsteller herangezogenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen und des Bundesarbeitsgerichts nicht, weil dort offensichtlich vertragliche Beziehungen zwischen den jeweiligen Auszubildenden und der fraglichen Dienststelle bzw. dem diesbezüglichen Arbeitgeber bestanden (vgl. OVG Münster vom 11. Januar 1979 - CB 26/78 -, ZBR 1980, 131 f. [Leitsätze]; BAG, Beschluss vom 18. April 2000 - 1 ABR 28/99 -, NZA 2001, 167).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - 62 PV 10.05
Mitbestimmung bei Referatsleiterdienstposten BesGr A 16 im Presse- und …
Eine solche weichenstellende Vorentscheidung mit entsprechenden Vorwirkungen für eine spätere Beförderung stellt freilich die hier in Rede stehende Besetzung der Leitung des Ministerbüros dar..." (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - OVG 62 PV 5.05; 7.05 -, S. 8 f. des Entscheidungsabdrucks).Während die erstgenannten Vorschriften anknüpfen an eine höher zu bewertende Tätigkeit und der Sache nach an die mit der Übertragung der inmitten stehenden Funktion eröffnete sich konkret abzeichnenden Beförderungschance (s. Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2006, a.a.O., S. 10 des Entscheidungsabdrucks), stellt § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG auf die Übertragung einer bestimmten, mit BesGr A 16 aufwärts ausgewiesenen Beamtenstelle, in den Fällen der Topfwirtschaft also auf die Beförderung und Einweisung in eine entsprechende Planstelle selbst ab.
Eine Beförderung eines an sich aussichtsreichen Bewerbers kann auch aus anderen Gründen - insbesondere aufgrund einer sich verschärfenden Haushaltssituation mit der Folge einer dauerhaften Ermangelung von (hier: A 16 -) Planstellen, aber auch wegen Haushaltssperren und daraus sich ergebenden Beförderungsstops, im Einzelnen nicht zuletzt auch mit Blick auf das jeweilige Bewerberfeld - unterbleiben, ohne dass dies der Bewertung einer sich konkret abzeichnenden Beförderungschance im Zeitpunkt der Übertragung der entsprechenden Funktion entgegen stehen würde (vgl. Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2006, a.a.O., S. 10 f. des Beschlussabdrucks m.w.N.).