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   LG Berlin, 08.10.2001 - 62 S 210/01   

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https://dejure.org/2001,20602
LG Berlin, 08.10.2001 - 62 S 210/01 (https://dejure.org/2001,20602)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.10.2001 - 62 S 210/01 (https://dejure.org/2001,20602)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 62 S 210/01 (https://dejure.org/2001,20602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehegatte als Stellvertreter für den Abschluss eines gemeinschaftlichen Mietvertrages; Konkludente Vollmacht im Rahmen der üblichen Haushaltsführung (Schlüsselgewalt); Genehmigung durch Zuzug oder Zahlung des Mietzinses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ehegatten als Mietvertragsparteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 30.01.1991 - 2 W 1/91

    Notwendigkeit eines Titels gegen sämtliche Besitzer einer Wohnung für eine

    Auszug aus LG Berlin, 08.10.2001 - 62 S 210/01
    Zwar kann im Zweifel davon ausgegangen werden, daß beide Ehegatten Mieter geworden sind, wenn im Vertragsrubrum beide aufgeführt sind und nur einer unterzeichnet (OLG Oldenburg MDR 1991, 968 [OLG Oldenburg 30.01.1991 - 2 W 1/91] = ZMR 1991, 268; OLG Düsseldorf WumM 1989, 362).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Insbesondere gehören dazu nicht die langfristige Verpachtung (Urteil des Obersten Gerichtshofs der Britischen Zone vom 2. November 1949 IIa ZS 43/49, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1950, 307) sowie die An- oder Vermietung (vgl. Landgericht --LG-- Marburg vom 27. September 2000 5 S 36/00, WuM 2000, 691; LG Berlin vom 8. Oktober 2001 62 S 210/01, Grundeigentum 2002, 189).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 17/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum

    Geschäfte der Vermögensanlage und -verwaltung sind keine Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie i.S. des § 1357 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. Palandt/ Brudermüller, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 62. Aufl., § 1357 Rz. 14; Wacke in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl., § 1357 Rdnr. 24; Heckelmann in Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 10. Aufl., § 1357 Rz. 13); insbesondere gehört dazu nicht die langfristige Verpachtung (Urteil des Obersten Gerichtshofs der Britischen Zone vom 2. November 1949 IIa ZS 43/49, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1950, 307) sowie die An- oder Vermietung (vgl. u.a. Landgericht --LG-- Marburg vom 27. September 2000 5 S 36/00, WuM 2000, 691; LG Berlin vom 8. Oktober 2001 62 S 210/01, Grundeigentum 2002, 189).
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