Rechtsprechung
LG Berlin, 09.05.2006 - 63 S 371/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,46100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.02.2009 - VIII ZR 210/08
Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur …
Dies gilt nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auch für die hier vorliegende Klausel, die dem Mieter eine Verpflichtung (auch) zum Außenanstrich der Fenster und der Wohnungseingangstür auferlegt (LG Berlin [Zivilkammer 67], GE 2001, 1674; LG Berlin [Zivilkammer 65], WuM 2004, 497; LG Berlin [Zivilkammer 63] , Urteil vom 9. Mai 2006 - 63 S 371/05, [...];… Langenberg, Schönheitsreparaturen, Instandsetzung und Rückbau, 3. Aufl., I. Teil, Rdnr. 9;… Staudinger/Emmerich a.a.O., Rdnr. 103;… Blank, Schönheitsreparaturen im Mietrecht, in: Weimarer Immobilienrechtstage, Dokumentation 2005, S. 95, 100 f.). - LG Berlin, 18.01.2008 - 63 S 215/07
Wohnraummiete: Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Hieraus folgt, dass die gesamte Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist (vgl. auch LG Berlin Urteil vom 09.5.2006 - 63 S 371/05, nicht veröffentlicht).