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   LG Berlin, 02.05.2000 - 64 S 551/99   

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LG Berlin, 02.05.2000 - 64 S 551/99 (https://dejure.org/2000,22012)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.05.2000 - 64 S 551/99 (https://dejure.org/2000,22012)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 64 S 551/99 (https://dejure.org/2000,22012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schlüsselverlust bei Schließanlage; Austausch des Briefkasten-Schließzylinders

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 535
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage

    c) Schließlich ist dem Berufungsgericht auch darin beizupflichten, dass der Verlust des Wohnungsschlüssels einer Schließanlage aus Sicherheitsgründen den Austausch der gesamten Schließanlage erforderlich machen kann, falls eine missbräuchliche Verwendung des nicht auffindbaren Schlüssels durch Unbefugte zu befürchten ist (Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 11. Aufl., § 546 BGB Rn. 35 mwN; Flatow, aaO; Ruthe, NZM 2000, 365; Schach in Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 7. Aufl., § 546 Rn. 6; Schmid, aaO; KG, aaO S. 1246; LG Berlin, ZMR 2000, 535, 536; LG Münster, WuM 1989, 508; LG Mannheim, WuM 1977, 121).
  • AG Brandenburg, 01.09.2014 - 31 C 32/14

    Schlüssel auf dem Postweg verloren: Mieter muss neues Schloss bezahlen!

    Zwar setzt der Ersatzanspruch voraus, dass das Schloss bzw. die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht worden ist ( BGH , Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13, u. a. in: NJW 2014, Seiten 1653 f.; LG Wiesbaden , NZM 1999, Seite 308; AG Ludwigsburg , WuM 2010, Seite 355; AG Rheinbach , NZM 2005, Seite 822 ) und zudem die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung des fehlenden Schlüssels besteht ( LG Berlin , ZMR 2000, Seiten 535 ff.; LG Münster , WuM 1989, Seiten 508 f.; LG Köln , WuM 1982, Seite 2; LG Mannheim , WuM 1977, Seite 121; LG Wiesbaden , NZM 1999, Seite 308 ), jedoch ist dies hier unstreitig der Fall.
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