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AG Köln, 30.09.2013 - 650 Ls 12/13 |
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Verfahrensgang
- AG Köln, 30.09.2013 - 650 Ls 12/13
- LG Köln, 09.12.2013 - 102 Qs 24/13
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 09.12.2013 - 102 Qs 24/13
Nebenklägerbeistand, Beistandswechsel, anrechenbare Gebühren
hat die 2. Strafkammer als 2. Jugendkammer des Landgerichts als Beschwerdekammer auf die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 30.09.2013 - Az: 650 Ls 12/13 - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht, die Richterin am Landgericht und die Richterin am 09.12.2013 beschlossen:.Auf die Beschwerde des Nebenklagevertreters vorn 08.10.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln - Jugendschöffengericht - vom 30, 092013 (Az: 650 Ls 12/13 - 194 Js 1/13) dahingehend abgeändert dass der Ausspruch "Die im Rahmen der Bestellung des Rechtsanwalts T. bereits entstandenen Gebühren und Auslagen sind.