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   ArbG Saarbrücken, 19.04.2002 - 6c Ca 218/01   

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https://dejure.org/2002,31998
ArbG Saarbrücken, 19.04.2002 - 6c Ca 218/01 (https://dejure.org/2002,31998)
ArbG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.04.2002 - 6c Ca 218/01 (https://dejure.org/2002,31998)
ArbG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. April 2002 - 6c Ca 218/01 (https://dejure.org/2002,31998)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Saarland, 13.11.2002 - 1 (2) Sa 84/02

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 19.4.2002, Az. 6c Ca 218/01, wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, 1. unter Aufhebung des am 19.4.2002 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Saarbrücken - 6c Ca 218/01 - a) festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin in entsprechender Anwendung von § 24 des Entgelttarifvertrages für die Arbeiter (Dritter Teil des Tarifvertrages Nr. 75 d zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postgewerkschaft e.V. vom 20.10.2000) in Verbindung mit der dortigen Anlage 6 rückwirkend am 1.1.2001 eine monatliche Besitzstandszulage (Besitzstandszulage Lohn) zu zahlen; b) festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin in entsprechender Anwendung von § 25 des Entgelttarifvertrages für die Arbeiter (Dritter Teil des Tarifvertrages Nr. 75 d zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postgewerkschaft e.V. vom 20.10.2000) in Verbindung mit der dortigen Anlage 9 rückwirkend ab 1.1.2001 eine monatliche Besitzstandszulage (Besitzstandszulage Zuschläge) zu zahlen.

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2002 - 1 (2) Sa 84/02
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 19.4.2002, Az. 6c Ca 218/01, wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des am 19.4.2002 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Saarbrücken - 6c Ca 218/01 -;.

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