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   LG Mannheim, 13.09.2002 - 7 O 35/02   

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https://dejure.org/2002,29832
LG Mannheim, 13.09.2002 - 7 O 35/02 (https://dejure.org/2002,29832)
LG Mannheim, Entscheidung vom 13.09.2002 - 7 O 35/02 (https://dejure.org/2002,29832)
LG Mannheim, Entscheidung vom 13. September 2002 - 7 O 35/02 (https://dejure.org/2002,29832)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentrechtlicher Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Herausgabe von patentverletzenden Gegenständen zwecks Vernichtung; Inhalt eines Klagepatents i.R.d. Ausführungsformen CD-R und CD-RW bei Aufzeichnungsträgern; Patent an sich ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Auszug aus LG Mannheim, 13.09.2002 - 7 O 35/02
    Bei einem Verfahrenspatent tritt Erschöpfung hinsichtlich der mit dem geschützten Verfahren hergestellten Gegenstände selbst dann nicht ein, wenn der Patentinhaber an den Verletzer eine Vorrichtung veräußert hat, mit deren Hilfe das geschützte Verfahren ausgeführt werden kann (vgl. BGH GRUR 1980, 38 ff. - Fullplastverfahren).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02

    Patentrecht: Verteidigung gegen patentrechtlichen Unterlassungsanspruch mit

    Die Berufungen der Beklagten zu 3 - 8 gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13. September 2002 - 7 O 35/02 - und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten zu 3-8 wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13. September 2002 - 7 0 35/02 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13. September 2002 - 7 0 35/02 - auf die Anschlussberufung der Klägerin abzuändern und zusätzlich zum Urteil des Landgerichts festzustellen, das konkurrierend zu Ziff. 5 des Urteils die Beklagten zu 3 - 8 verpflichtet sind, an die Klägerin nach Maßgabe der Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung dasjenige herauszugeben, was sie durch seit 03. Dezember 1993 begangene Handlungen gem. Ziff. 1 des Urteils erlangt haben und noch erlangen werden,.

  • LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09

    Patentverletzung: Berechnung des Schadenersatzes bei der Verletzung des

    Gegen die Beklagten zu 1 - 4 sowie 6 und 7 wurde durch Urteil der Kammer vom 13.09.2002, Az.: 7 O 35/02, wegen Patentverletzung festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, Schadensersatz zu zahlen, wobei die hiesigen Beklagten zu 3, 4, 6 und 7 Schadensersatz für die seit dem 03.12.1993 von der Beklagten zu 4 unter Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts der Klägerin hergestellten CD-R Discs zu leisten haben, die Beklagten zu 1, 2 und 3 Schadensersatz für die von der Beklagten zu 1 sodann vertriebenen CD-R Discs.

    Im Rahmen von Auskunftserzwingungsverfahren vor der Kammer, die unter den Aktenzeichen 7 O 35/02 ZV I und ZV II sowie 7 O 287/02 ZV I geführt wurden, überließen die Beklagten der Klägerin Unterlagen, auf deren Grundlage die Klägerin vorliegend den mit der Klage geltend gemachten Schadensersatz berechnet.

  • BPatG, 04.12.2003 - 2 Ni 35/02
    Anlagen zur Klageschrift: A1: Merkmalsanalyse A2: Verletzungsklage aus LG Mannheim 7 O 35/02 D1: Streitpatentschrift D2: DE 689 10 333 T 2 (Übersetzung D1) E1: EP 0 265 984 A1 (nachveröffentlicht) E2: DE 31 00 421 A1 E3: DE 31 25 529 C2 (zugehörige OS vorveröffentlicht) E4: EP 0 299 573 A1 (nachveröffentlicht) E5: EP 0 265 695 A2 (nachveröffentlicht) E6: DE 25 40 668 C2 E7: DE 29 23 581 A1 E8: EP 0 164 131 A2 E9: Auszug aus Meyers Physik-Lexikon, Bibliographisches Institut Mannheim/Wien/ Zürich 1973, Seiten 318, 319, 577, 626 und 741 E 10: Taschenbuch der Hochfrequenztechnik von Meinke Gundlach, Springer-Verlag, Band 3, 4. Aufl. 1986, Seiten O 7, O 8, O 15 bis O 22.
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