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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10471/07.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4843
OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10471/07.OVG (https://dejure.org/2007,4843)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.08.2007 - 7 A 10471/07.OVG (https://dejure.org/2007,4843)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. August 2007 - 7 A 10471/07.OVG (https://dejure.org/2007,4843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine rechmäßige Heranziehung zu Rundfunkgebühren; Zulässigkeit der Heranziehung zu jeweils einer Rundfunkgebühr für die Aufstellung von Lautsprechern in den Kabinen eines Sonnenstudios; Begriff des Rundfunkempfangsgeräts; Kriterien für die ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • Judicialis

    RGebStV § 1; ; RGebStV § 1 Abs. 1; ; RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 2; ; RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kabinenlautsprecher im Sonnenstudio

  • heise.de (Pressebericht, 31.08.2007)

    Hier kommt die Sonne - und die GEZ

  • heise.de (Pressebericht, 31.08.2007)

    Hier kommt die Sonne - und die GEZ

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kabinenlautsprecher im Sonnenstudio

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Rundfunkgebühren für Kabinenlautsprecher

  • beck.de (Leitsatz)

    Rundfunkgebühren für Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühren für Kabinenlautsprecher in Sonnenstudios

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Investitionen in Regenüberlaufbecken mindern Schmutzwasserabgabe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgebührenpflichtig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 133
  • K&R 2007, 543
  • afp 2009, 429
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 14.02.1979 - II BA 18/78

    Streit über die Festsetzung von Gebühren für 62 Rundfunkgeräte; Qualifizierung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10471/07
    Unmaßgeblich ist hingegen, ob alle Lautsprecher zusammen insofern ein gemeinsames Klangbild vermitteln, als ein im Raum Anwesender, gleichgültig an welcher Stelle er sich befindet, alle Lautsprecher zusammen als Klangquelle hört (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1979 - II BA 18/78 -, juris; VGH BW, Urteil vom 9. Oktober 1981 - II 2291/79 - Naujock, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 1 RGebStV Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - 19 A 24/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Rundfunkgebührenbescheids gegenüber einem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10471/07
    Demgegenüber bilden mehrere Lautsprecher keine einheitliche Hörstelle, wenn der Betroffene selbständig entscheiden kann, ob und wann er Hörfunksendungen hören möchte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. September 2002 - 19 A 24/00 -, juris, m.w.N.).
  • VG Minden, 24.11.2005 - 9 K 5844/03

    Anforderungen an eine rechtmäßige Festsetzung von rückständiger Rundfunkgebühren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10471/07
    Aus diesem Grund sind beispielsweise Kopfhörer, die in einem Sonnenstudio an den einzelnen Sonnenbänken vorgehalten werden, nicht als einheitliche Hörstelle anzusehen (vgl. VG Minden, Urteil vom 24. November 2005 - 9 K 5844/03 -, juris).
  • VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07

    Begründung einer Rundfunkgebührenpflicht durch zusätzliche in einem Gastraum

    Für die Annahme einer einheitlichen Hörstelle ist daher entscheidend, ob die innerhalb einer räumlichen Einheit vorhandenen Geräte allen dort Anwesenden einen verbesserten oder verstärkten einheitlichen Empfang, d.h. den Empfang ein und derselben Rundfunksendung zu vermitteln bestimmt sind, wobei nicht erforderlich ist, dass alle Anwesenden von jedem Ort der Räumlichkeit aus alle Lautsprecher vernehmen können, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. August 2007 - 7 A 10471/07 -, juris; VGH BW, Urteil vom 9. Oktober 1981 - II 2291/79 - OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1979 - II BA 18/78 -, juris.

    Deswegen scheidet selbst bei Bestehen einer räumlichen Einheit eine Zuordnung mehrerer Geräte (Lautsprecher) zueinander aus, wenn sie - unter Ausschluss der anderen im Raum anwesenden Personen - allein dem Nutzer dienen, der den Rundfunkempfang über sie individuell regeln kann, wie dies etwa bei Rundfunkempfang mittels eines in einen Kopfhörer eingebauten Lautsprechers der Fall ist, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. August 2007 - 7 A 10471/07 -, juris (Kabinenlautsprecher in Sonnenstudio); VGH Bayern, Urteil vom 29. Mai 1996 -7 B 94.894 -, NJW 1996, 3098 (Hörschläuche in Krankenhäusern); OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2002 - 19 A 24/00 -, juris (Hörschläuche in Krankenhäusern); VG Minden, Urteil vom 24. November 2005 - 9 K 5844/03 -, juris (Kabinenkopfhörer in Sonnenstudio).

  • VG Saarlouis, 20.03.2009 - 6 K 824/07

    Zum Vorliegen einer einheitlichen Hörstelle im Rundfunkgebührenrecht - hier:

    Naujock in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, zu § 1 RGebStV, Rz. 25; OVG Bremen, Urteil vom 14.02.1979, - II BA 17/78 - VG Hannover, Urteil vom 08.07.2004, - 6 A 2537/03 - VG Berlin, Urteil vom 28.06.2006, - 27 A 348.05 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2007, - 7 A 10471/07 -, alle zit. nach juris.

    OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2007, a.a.O..

  • OVG Sachsen, 29.03.2012 - 3 A 186/11

    Einheitliche Hörstelle

    Anders, als die Klägerin meint, ist daher die Möglichkeit der individuellen Benutzbarkeit als Abgrenzungskriterium (vgl. hierzu OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 17. August 2007 - 7 A 10471/07 -, juris Rn. 18) nicht allein ausschlaggebend, abgesehen davon, dass sich aus dem vorbezeichneten Besuchsbericht von der Klägerin bislang unwidersprochen ergibt, dass die in den einzelnen Zimmern installierten Deckenlautsprecher eine eigene Lautstärkeregelung haben und damit schon aus diesem Grund keine einheitliche Höranlage bilden können.
  • VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 09.528

    Spielhalle; Lautsprecher; einheitliche Hörstelle

    Für die Annahme einer einheitlichen Hörstelle ist entscheidend, ob die innerhalb einer räumlichen Einheit vorhandenen Geräte allen dort Anwesenden einen verbesserten oder verstärkten Empfang vermitteln (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.8.2007, Az. 7 A 10471/07) und somit zur Beschallung eines großen Raumes eingesetzt werden sollen.
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