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   VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 12/06   

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https://dejure.org/2006,43655
VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 12/06 (https://dejure.org/2006,43655)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.07.2006 - 7 A 12/06 (https://dejure.org/2006,43655)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 7 A 12/06 (https://dejure.org/2006,43655)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 12/06
    Grundsätzlich unterliegen die vom Prüfer vorgenommenen fachlichen Bewertungen, die spezialisierten Sachverstand erfordern, der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. April 1991, 1 BvR 419/81 JURIS).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 12/06
    Damit das Verfahren des Überdenkens der Prüfungsentscheidung seinen Zweck konkret erfüllen kann, muss u. a. gewährleistet sein, dass die vom Prüfling erhobenen - substantiierten Einwände den beteiligten Prüfern zugeleitet werden, diese sich mit den Einwänden auseinandersetzen und soweit diese berechtigt sind ihre Bewertung der betroffenen Prüfungsleistungen korrigieren, sowie alsdann auf dieser möglicherweise veränderten Grundlage erneut über die Prüfung entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 6 C 35/92 JURIS).
  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.07.2006 - 7 A 12/06
    Die zahnärztliche Prüfung ist damit endgültig nicht bestanden, weil er in der sich auf ein Prüfungsfach beschränkten Wiederholungsprüfung die Note nicht genügend erhalten und damit die (gesamte)Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07. März 1991 - 7 B 178/90 JURIS).
  • VG München, 20.01.2015 - M 16 K 13.4875

    Fahrlehrerprüfung; Fachkundeprüfung; gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer

    Soweit von Seiten des Klägers vorgetragen wird, es sei zu vermuten, dass die vom Kläger - im Zusammenhang mit seiner ersten Prüfung gegenüber der Regierung von Oberbayern - geäußerte Kritik mindestens mitursächlich für die Bewertung des Klägers gewesen sei, ist dies viel zu vage und unsubstantiiert, um hinreichende Anhaltspunkte für den Einfluss sachfremder Erwägungen auf das Prüfungsergebnis zu begründen (vgl. hierzu auch VG Schleswig-Holstein, U.v. 11.7.2006 - 7 A 12/06 - juris Rn. 29).
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