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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1997 - 7 A 12417/96   

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https://dejure.org/1997,5737
OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1997 - 7 A 12417/96 (https://dejure.org/1997,5737)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.11.1997 - 7 A 12417/96 (https://dejure.org/1997,5737)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 (https://dejure.org/1997,5737)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheidfähige öffentliche Einrichtung ; Öffentliche Einrichtung; Abfallbeseitigungsanlage; Vorhaben mit Öffentlichkeitsbeteiligung; Bürgerbescheidfähiger Gegenstand; Kassatorisches Begehren; Initiierendes Begehren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 425
  • DVBl 1998, 787
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 15 A 1965/99

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    OVG Rh.-Pf., Urteil vom 25.11.1997 - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425 (426); OVG M.V., Beschluss vom 24.7.1996 - 1 M 43/96 -, a.a.O., (308); Hofmann, Erfolgsquote von Bürgerbegehren, VR 2001, 51 (53).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03

    Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung,

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 - Umdruck S. 13; AS 26, 419), die mit der des VGH Baden-Württemberg übereinstimmt (VGH BaWÜ, VwBl BaWü 1981, 157 = DVBl 1981, 220) ist der Begriff der öffentlichen Einrichtung in diesem Zusammenhang weit auszulegen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 10 A 10472/19

    Bürgerbegehren betreffend eine ausbaubeitragspflichtige Maßnahme

    Dem gegenüber können Konzeptbeschlüsse, die lediglich der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen für verbindliche spätere Entscheidungen dienen, nicht mit einem Bürgerbegehren angegriffen werden (vgl. OVG RP zu einem Ratsbeschluss, mit dem die Entwicklung eines Konzepts für eine Abfallverbrennungsanlage beauftragt wird, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, juris, Rn. 26).

    Solche Beschlüsse dienen lediglich der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen für spätere Entscheidungen, damit der bloßen Vorbereitung eines verbindlichen Grundsatz- oder Projektbeschlusses, ohne diesen bereits gefasst zu haben (vgl. OVG RP zu einem Ratsbeschluss, mit dem die Entwicklung eines Konzepts für eine Abfallverbrennungsanlage beauftragt wird, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, juris, Rn. 26).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2019 - 10 A 10472/19

    Bürgerbegehren betreffend eine ausbaubeitragspflichtige Maßnahme

    Dem gegenüber können Konzeptbeschlüsse, die lediglich der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen für verbindliche spätere Entscheidungen dienen, nicht mit einem Bürgerbegehren angegriffen werden (vgl. OVG RP zu einem Ratsbeschluss, mit dem die Entwicklung eines Konzepts für eine Abfallverbrennungsanlage beauftragt wird, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, juris, Rn. 26).

    Solche Beschlüsse dienen lediglich der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen für spätere Entscheidungen, damit der bloßen Vorbereitung eines verbindlichen Grundsatz- oder Projektbeschlusses, ohne diesen bereits gefasst zu haben (vgl. OVG RP zu einem Ratsbeschluss, mit dem die Entwicklung eines Konzepts für eine Abfallverbrennungsanlage beauftragt wird, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, juris, Rn. 26).

  • VG Trier, 05.10.2021 - 7 K 1530/21

    Bürgerbegehren "Rettet das Freibad Wittlich" ist unzulässig

    Eine andere Beurteilung käme allenfalls dann in Betracht, wenn bereits rechtsverbindliche und nicht mehr ohne weiteres aufkündbare Verträge über die Umsetzung konkreter Baumaßnahmen abgeschlossen worden wären (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96.OVG -, juris Rn. 21).

    Der Maßstab für die Rechtswidrigkeit als Ausschließungsgrund ist in Anlehnung an die Maßstäbe für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten zu gewinnen; in der Sache drohende Konflikte bei Ausführung des initiierten Vorhabens können erst dann entgegengehalten werden - der Rat trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast -, wenn gleichsam die letzte Gelegenheit zur Sicherung rechtmäßigen Handelns nicht wahrgenommen worden ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. November 1997, a.a.O., Rn. 27).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06

    Bürgerbegehren, Haushaltssatzung, Kommunalrecht, Kostendeckungsvorschlag,

    Anders als in anderen Bundesländern (vgl. etwa OVG Koblenz, Urteil v. 25.11.1997, - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425) ist der Katalog des § 16 g Abs. 1 Satz 2 GO nicht abschließend (vgl. Schliesky, a.a.O., § 16 g Rdnr. 13), wie durch das Wort "insbesondere" deutlich gemacht wird.
  • VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen;

    Insofern kommt eine "wohlwollende" Auslegung entgegen der Auffassung der Antragsteller im Hinblick auf die große Bedeutung der Bestimmtheit der Fragestellung nicht in Betracht (vgl. Ritgen, a.a.O., ; Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 28; a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425 , das ausführte, es sei Aufgabe des Rates im Zusammenhang insbesondere der Zulässigkeitsentscheidung, die dem Bürgerentscheid zugrundezulegende Frage in zulässiger Weise "zu fassen").

    Die nachträgliche Erforschung des "wahren" Willens der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens verbietet sich jedenfalls im Regelfall, weil "die lediglich teilweise Aufrechterhaltung eines originären und demokratischen Votums der Bürgerschaft und die damit verbundene Ersetzung des tatsächlich manifest gewordenen Willens des gemeindlichen Trägerorgans durch die Annahme eines hypothetischen Willens, der sich auf die Gültigkeit allein eines Teils der getroffenen Entscheidung richtet [...] schon mit Blick auf die notwendige Berechenbarkeit demokratischer Entscheidungsprozesse, das Vertrauen in den unverfälschten Bestand ihrer Ergebnisse sowie dem daraus resultierenden besonderen Bedürfnis nach Rechtssicherheit und -klarheit jedenfalls an strenge Voraussetzungen geknüpft sein" muss (VG Münster, Beschluss vom 2. März 1998 - 1 L 98/98 -, V.n.b., zitiert von Ritgen, a.a.O. ; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425 , das sinngemäß ausführte, dass mit der Zulassung nur bezüglich des "positiven Teils" der Initiative der enge sachliche Zusammenhang aufgelöst wäre, in dem die Frage auf den Unterschriftslisten nun einmal gestellt sei und es könne daher vorliegend auch nicht ausgeschlossen werden, dass nur in dem in der Frage formulierten inhaltlichen Zusammenhang mit der Ablehnung eines - angeblichen - Auftrags die hinreichende Unterstützung durch Unterschriften zusammengetragen worden sei; a.A. offenbar VGH München, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, Juris, danach veröffentlicht in BayVBl. 2001, 565 f., das darlegte, zwar sei der entfallene Teil der Fragestellung von Anfang an rechtlich unzulässig gewesen, dieser Teil sei jedoch nach seinem objektiven Erklärungsinhalt, wie er von den Unterzeichnern habe verstanden werden können und müssen, gegenüber der übrigen Fragestellung ebenfalls nicht dermaßen verselbstständigt, dass er - für sich - den entscheidenden Anstoß für die Unterschriften unter das Begehren gegeben hätte).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 LB 19/05

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Anders als in anderen Bundesländern (vgl. etwa OVG Koblenz, Urt. v. 25.11.1997 - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425) ist der Katalog des § 16 g Abs. 1 Satz 2 GO nicht abschließend (vgl. Schliesky, GO, a.a.O., § 16 g Rdnr. 13), wie durch das Wort "insbesondere" deutlich gemacht wird.
  • VG Darmstadt, 11.05.2009 - 3 K 2471/06

    Statthafte Klagearbeit bei Bürgerbegehren; Abgrenzung zwischen kassatorischem und

    Indes stehen bloße Konzeptbeschlüsse außerhalb des Gegenstandes des Bürgerbegehrens und können die entsprechende Sperrwirkung nicht auslösen (OVG Koblenz, Urteil vom 25.11.1997 - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425).
  • VG Oldenburg, 19.04.2005 - 2 B 901/05

    Antragsbefugnis und Gesamtvertretung für Klageverfahren der Initiative bei einem

    Insofern kommt eine "wohlwollende" Auslegung entgegen der Auffassung der Antragsteller im Hinblick auf die große Bedeutung der Bestimmtheit der Fragestellung nicht in Betracht (vgl. Ritgen, a.a.O., ; Wefelmeier, a.a.O., Rdnr. 28; a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, NVwZ 1998, 425 , das ausführte, es sei Aufgabe des Rates im Zusammenhang insbesondere der Zulässigkeitsentscheidung, die dem Bürgerentscheid zugrundezulegende Frage in zulässiger Weise "zu fassen").
  • VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 423/01

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Minden, 25.10.2000 - 3 K 13/00

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Mainz, 13.03.2015 - 3 K 781/14

    Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens "Freier Blick auf den Dom zu Worms"

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 LB 29/05

    Bürgerbegehren, Kommunalrecht, Zulässigkeit

  • VG Minden, 25.02.2004 - 11 K 4182/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer festgesetzten Abwasserabgabe; Ausgestaltung

  • VG Koblenz, 12.04.2021 - 3 K 1049/20

    Bürgerbegehren "Funkmast Schönborn" unzulässig

  • VG Koblenz, 02.09.2004 - 6 K 1833/04

    Zurückweisung des Bürgerbegehrens rechtmäßig

  • VG Minden, 04.02.2004 - 11 K 2279/02

    Erhöhung der von der Stadt Werther zu zahlenden Abwasserabgabe trotz

  • VG Koblenz, 18.01.2021 - 3 K 596/20

    Bürgerbegehren in Wissen unzulässig

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