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   VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92   

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VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92 (https://dejure.org/1994,6445)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 07.03.1994 - 7 A 137/92 (https://dejure.org/1994,6445)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 07. März 1994 - 7 A 137/92 (https://dejure.org/1994,6445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9a Abs. 3 AtG ; § 52 Abs. 4 S. 2 BBergG ; § 54 Abs. 1 BBergG ; § 56 Abs. 3 BBergG ; § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBergG
    Untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben zur Klärung der Geeignetheit für ein Endlager für radioaktive Abfälle; Pflicht des Bundesamts für Strahlenschutz zur Standorterkundung; Atomrechtliches Planfeststellungsverfahren; Begrenzter Prüfungsumfang bei der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben zur Klärung der Geeignetheit für ein Endlager für radioaktive Abfälle; Pflicht des Bundesamts für Strahlenschutz zur Standorterkundung; Atomrechtliches Planfeststellungsverfahren; Begrenzter Prüfungsumfang bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 02.07.1993 - 7 B 87.93

    Immissionsschutz - Schweinemast - Genehmigungsbedürftigkeit - Zahl der Mastplätze

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird im übrigen auf die Gerichtsakten und die zu diesem und zum zwischen den Parteien geführten und ebenfalls durch Urteil vom heutigen Tage entschiedenen Verfahren 7 A 42/93 vorgelegten Verwaltungsvorgänge des Beklagten, die Akten 7 B 87/93 nebst Beiakten A bis C, ferner auf die Akten 3 VG D 68/85, 3 VG A 433/85 und 3 A 86/89 der 3. Kammer Lüneburg des Verwaltungsgerichts Stade, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

    Darüber hinaus sind, wie sich den Verwaltungsvorgängen entnehmen läßt (vgl. etwa den vermerk des Bergamtes Celle vom 12. Oktober 1993 in Beiakte B zu 7 B 87/93) und wie unbestritten von der Klägerin behauptet wird, Fachwissenschaftler des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung und des Bundesamtes für Geowissenschaften sowie andere unabhängige Fachwissenschaftler nach wie vor der Ansicht, eine zuverlässige Aussage zur Geeignetheit oder Ungeeignetheit des Salzstockes Gorleben lasse sich nach den bisherigen Erkundungsergebnissen noch nicht machen.

    Zwar hat die erkennende Kammer in ihrem Beschluß vom 01.12.1993 - 7 B 87/93 (EA Seite 8 f) der Klägerin die gesetzgeberischen Unterlassungen vorgehalten.

    Eher spricht das von der Klägerin im Verwaltungsverfahren im Schriftsatz vom 19.07.1993 gegenüber dem Oberbergamt zitierte - dem Gericht nicht vorliegende - Gutachten von Wirries (Untersuchungen zur Winderosion an Salzhalden, Kali und Steinsalz, Bd. 11, S. 107 ff = Beiakte "C" zu 7 B 87/93), das auf umfangreichen Untersuchungen an bereits bestehenden Salzhalden im südhannoverschen Bereich beruhen soll, für eine doch geringere Schädlichkeit von Salzhalden als bisher auch von der Klägerin und dem Bergamt angenommen worden ist.

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 23.89

    Untertägige Erkundung eines Standortes - Eignung für die Sicherstellung und

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
    Durch diese Anträge wird der Gegenstand des Verwaltungsverfahrens und damit auch der Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsstreits für alle Beteiligten verbindlich festgelegt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1988, BVerwGE 80, 21, 24 [BVerwG 04.07.1988 - 7 C 89/87]; vom 09.03.1990, BVerwGE 85, 54, 56, 57) [BVerwG 09.03.1990 - 7 C 23/89] .

    Allerdings ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 9. März 1990 (7 C 23.89 = BVerwGE 85, 54 ff [BVerwG 09.03.1990 - 7 C 23/89] = NVwZ 1990, 967 ff = DVBl. 1990, 593 ff; 7 C 24.89) klargestellt hat, das Atomgesetz auf das Erkundungsvorhaben der Klägerin nicht anwendbar, weil sie keine Maßnahmen zur Errichtung einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle durchführt.

    Das Risiko, daß sie diesen Anforderungen nicht genügen, trägt allein die Beigeladene (BVerwG, Urte. v. 09.03.1990 aaO).

    Die Grenze zwischen einer ohne atomrechtliches Verfahren zulässigen untertägigen Erkundung einerseits und dem nur aufgrund atomrechtlicher Planfeststellung zulässigen Beginn der Errichtung eines Endlagers andererseits kann allerdings nach objektiven Merkmalen der baulich-technischen Ausführung nicht scharf gezogen werden, dies rechtfertigt jedoch nicht, bereits das Erkundungsbergwerk dem Atomrecht zu unterstellen; denn die Möglichkeit der Umgehung eines Genehmigungs- bzw. Planfeststellungserfordernisses ist noch kein Grund, auch Vorhaben, die keine Umgehung darstellen, dem atomrechtlichen Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren zu unterwerfen (BVerwG, Urte. v. 09.03.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
    Die Zulassung ist trotz der irreführenden Bezeichnung keine Planungsentscheidung, sondern eine gebundene Kontrollerlaubnis, die ein präventives verbot mit Erlaubnisvorbehalt aufhebt (BVerwG, Urt. vom 04.07.1986 - "Altenberg" -, BVerwGE 74, 315 [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84] = DVBl. 1986, 1273 - ZfB 128, 60 f; Urteile vom 16.03.1989 - 4 C 36.85, BVerwGE 81, 329 = DVBl. 1989, 663 = ZfB 130, 199 und 4 C 25.86 = DVBl. 1989, 672 = ZfB 130 (1990) 210).

    Die Vorschrift öffnet jedoch nicht ein behördliches Ermessen, sondern enthält lediglich eine Befugnisnorm, die der Behörde einen gewissen Bewertungsspielraum gibt, "ob" sie von der Versagungsbefugnis Gebrauch machen will oder nicht, keinesfalls ist ihr ein umfassendes Überprüfungsermessen eingeräumt (BVerwG, Urt. vom 04.07.1986, a.a.O.; Urt. vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 - "Garzweiler II" = NVwZ 1991, 992 = ZfB 131 (1991) 140).

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
    Er ist damit im Hinblick auf die bergrechtlichen Besonderheiten zugunsten des Bergbaubetreibenden über das hinausgegangen, was im Grundsatz für Anschlußgestattungen an befristete Gestattungen von der Rechtsprechung aus dem Vertrauensschutzprinzip ohnehin abgeleitet wird, daß nämlich durch den besonderen Charakter der Entscheidung als Nachfolgeentscheidung der Entscheidungsspielraum der Behörde in erheblicher Weise zugunsten des Antragsteilers eingeschränkt ist (BVerfG, Beschluß vom 26.09.1978, BVerfGE 49, 168, 185 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77] ; BVerwG, Urteil vom 22.10.1986, DVbl. 1987, 691, 692; vgl. dazu auch Kühne, Bergrechtlicher Rahmenbetriebsplan ..., Seite 40 ff).

    Wie bereits die oben (Seite 36) genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 49, 168, 185) [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77] und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, DVBl. 1987, 691, 692) und im Bergrecht speziell etwa § 12 Abs. 2 BBergG zeigen, räumt die Rechtsordnung dem Schutz der in der Regel nicht unerheblichen Investitionen des Unternehmers einen erheblichen Stellenwert ein.

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
    Dies findet im Gesetz dann andernorts in der sogenannten Rohstoffsicherungsklausel des § 48 Abs. 1 seinen speziellen Ausdruck (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.03.1989 - 4 C 36.85 , BVerwGE 81, 329 = ZfB 130 (1989), 199 ff "Moers-Kapellen"; 4 C 25.86, ZfB 130, 210 ff = DVBl. 1989, 672).

    Die Zulassung ist trotz der irreführenden Bezeichnung keine Planungsentscheidung, sondern eine gebundene Kontrollerlaubnis, die ein präventives verbot mit Erlaubnisvorbehalt aufhebt (BVerwG, Urt. vom 04.07.1986 - "Altenberg" -, BVerwGE 74, 315 [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84] = DVBl. 1986, 1273 - ZfB 128, 60 f; Urteile vom 16.03.1989 - 4 C 36.85, BVerwGE 81, 329 = DVBl. 1989, 663 = ZfB 130, 199 und 4 C 25.86 = DVBl. 1989, 672 = ZfB 130 (1990) 210).

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86

    Bergbauvorhaben - Betriebsplanverfahren - Nachbarrecht - Bergbehörde -

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
    Dies findet im Gesetz dann andernorts in der sogenannten Rohstoffsicherungsklausel des § 48 Abs. 1 seinen speziellen Ausdruck (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.03.1989 - 4 C 36.85 , BVerwGE 81, 329 = ZfB 130 (1989), 199 ff "Moers-Kapellen"; 4 C 25.86, ZfB 130, 210 ff = DVBl. 1989, 672).

    Die Zulassung ist trotz der irreführenden Bezeichnung keine Planungsentscheidung, sondern eine gebundene Kontrollerlaubnis, die ein präventives verbot mit Erlaubnisvorbehalt aufhebt (BVerwG, Urt. vom 04.07.1986 - "Altenberg" -, BVerwGE 74, 315 [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84] = DVBl. 1986, 1273 - ZfB 128, 60 f; Urteile vom 16.03.1989 - 4 C 36.85, BVerwGE 81, 329 = DVBl. 1989, 663 = ZfB 130, 199 und 4 C 25.86 = DVBl. 1989, 672 = ZfB 130 (1990) 210).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.10.1988 - 7 A 4/88
    Auszug aus VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
    Nach dem von der Beigeladenen ständig betonten Zweck dieser Anlage, gegen den der Kläger Durchgreifendes nicht hat darlegen können (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 20.10.1988, - 7 OVG A 4/88 - UA S. 11 f), ist das Bergwerk ausschließlich bestimmt zur Erkundung des Salzstockes Gorleben auf seine Eignung zur Errichtung von Anlagen zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle und - noch - nicht als Endlager.

    Grundsätzlich schließt die Kammer sich der schon von der 3. Kammer Lüneburg des Verwaltungsgerichts Stade in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur die bereits zitierten Entscheidungen) vertretenen Ansicht an, daß das Berggesetz auf das Vorhaben der Antragstellerin anwendbar ist (so auch die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Lehre, vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 20.10.1988 - 7 OVG B 11/67 -, ZfB 131 (1990), 19 f; Urteil vom 20.10.1988 - 7 OVG A 4/88; Schulte, Gutachten, Seite 9 f sowie die dort Fußnoten 4, 5 angegebenen; Haedrich, Atomgesetz , 1986, § 9 b RN 28).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
    Nicht nur das Procedere und der Stil des Umganges zwischen Bund und Gliedern steht unter dem Gebot bundesfreundlichen Verhaltens (BVerfG, Urt. vom 28.02.1961, BVerfGE 12, 205, 255), sondern es gebietet insbesondere auch beim Gebrauch bestehender Kompetenzen gegenseitige Rücksichtnahme (BVerfG, Urt. vom 08.02.1977, BVerfGE 43, 291, 348).
  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
    Im deutschen Bundesstaat wird das gesamte verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen dem Gesamtstaat und seinen Gliedern durch den ungeschriebenen, aus dem Bundesstaatsprinzip und dem auch im Bundesstaatsrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten, ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz von der wechselseitigen Pflicht des Bundes und der Länder zu bundesfreundlichem Verhalten beherrscht (BVerfG, Urt. vom 22.05.1990, BVerfGE 81, 310, 337 [BVerfG 22.05.1990 - 2 BvG 1/88] m.w.N.; siehe dazu eingehend Bauer, Die Bundestreue, 1992, Seite 245 ff, besonders Seite 252 f m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92
    Nicht nur das Procedere und der Stil des Umganges zwischen Bund und Gliedern steht unter dem Gebot bundesfreundlichen Verhaltens (BVerfG, Urt. vom 28.02.1961, BVerfGE 12, 205, 255), sondern es gebietet insbesondere auch beim Gebrauch bestehender Kompetenzen gegenseitige Rücksichtnahme (BVerfG, Urt. vom 08.02.1977, BVerfGE 43, 291, 348).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 25.90

    Rahmenbetriebsplan - Gesichtspunkte - Steuerungsfunktion

  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 65.88

    Bundespost - Kraftfahrzeugverkehr - Postbeförderung - Sondererlaubnis - Autofreie

  • BVerwG, 12.08.1993 - 7 B 123.93

    Wasserrecht - Bescheidungsinteresse - Naßauskiesung - Schlechterdings nicht

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90

    Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme

  • BVerwG, 22.10.1986 - 4 C 79.82

    Wasserrecht - Wassergefährdende Stoffe - Rohrleitung - Befristung der Genehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1989 - 12 B 2614/88
  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 89.87

    Lehrbeauftragter - Öffentliches Amt - Funktionsbezogene Treuepflicht -

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 24.89

    Genehmigung zum Bau einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung

  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Die Revisionen des Beklagten zu 1 gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 7. März 1994 - 7 A 137/92 und 7 A 42/93 - sowie die Revision des Beklagten zu 2 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 7. März 1994 - 7 A 29/93 - werden zurückgewiesen.
  • VG Lüneburg, 16.02.2000 - 7 A 13/98

    Bergrechtliche Genehmigung für Erkundung und Errichtung eines Endlagers für

    Den Erkundungsarbeiten liegen der mit Bescheid des Bergamtes ... vom 9. September 1993 zugelassene zunächst bis zum 31. Dezember 1992 befristete, aufgrund des rechtskräftigen Urteils der erkennenden Kammer vom 7. März 1994 - 7 A 137/92 - (ZfB 135 (1994), 153 ff.), bestätigt durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. November 1995 - 4 C 14.94 - (DVBl. 1996, 253 = UPR 1996, 143 = ZfB 136 (1995), 278 ff.) bis 31. Dezember 1999 verlängerte Rahmenbetriebsplan "Untertägige Erkundung des Salzstockes ... sowie zahlreiche Sonderbetriebspläne, ab 1989 auch Hauptbetriebspläne zugrunde.

    Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans "Untertägige Erkundung des Salzstockes ... hat, wie die Kammer im Urteil vom 7. März 1994 (a.a.O.) dargelegt hat, hinsichtlich des Konzepts und des Standorts vorbescheidähnliche Wirkung, Drittwirkungen entfaltet sie, außer in den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen (vg. §§ 110, 111 BbergG ), jedoch nicht (so ausdrücklich Urteil der 3. Kammer Lüneburg des Verwaltungsgerichts Stade vom 16.07.1991 - 3 VG A 433/85 - = ZfB 133 (1992), 52 ff.).

  • VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14

    Verlängerung eines Hauptbetriebsplans - Bindung an frühere Zulassungsentscheidung

    Soweit das Prüfungsprogramm für die Verlängerungsentscheidung teilweise dahingehend beschrieben wird, dass eine Verlängerung nur versagt werden könne, "wenn sich die Sach- oder Rechtslage inzwischen verändert hat oder wenn sich herausstellt, dass die ursprüngliche Zulassung rechtswidrig war" (Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 2. Aufl. 2013, § 52 Rn. 112 f.; vgl. auch VG Lüneburg, Urt. v. 07.03.1994 - 7 A 137/92 -, 2. Orientierungssatz bei juris [Vorinstanz zu BVerwG, Urt. v. 01.11.1995 - 4 C 14.94 -]), besteht nur scheinbar ein Widerspruch: Weil es sich bei der Verlängerungsentscheidung um eine solche ohne Beurteilungs- oder Ermessensspielraum der Behörde handelt, kommt - von einer Rechtsänderung abgesehen - eine Abweichung von der früheren Zulassungsentscheidung auch mit Blick auf die anzustellenden Prognosen nämlich ohnehin nur dann in Betracht, wenn eine Zulassung wegen neuerer oder (nunmehr) zutreffender Erkenntnisse rechtmäßigerweise nicht (mehr) erteilt werden darf, was nichts anderes bedeutet, als dass eine Änderung der Sachlage eingetreten ist oder die Rechtswidrigkeit der früheren Zulassungsentscheidung erkannt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 L 3421/00

    Bergrechtliche Genehmigung für Nießbrauchrecht an einer Salzbaugerechtigkeit;

    Welche rechtliche Bedeutung der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans und seiner Verlängerung im Einzelnen zukommt und in welchem Verhältnis der Rahmenbetriebsplan zu nachfolgenden Haupt- und Sonderbetriebsplänen steht (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 13.12.1991 - 7 C 25.90 -, DVBl. 1992, 569; Urt. v. 2.11.1995 - 4 C 14.94 -, DVBl. 1996, 253; OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.10.1988 - 7 OVG B 11/87 -, ZfB 1991, 19; OVG Berlin, Urt. 23.3.1990 - OVG 2 B 19.88 -, ZfB 1991, 200; VG Berlin, Urt. v. 18.5.1988, ZfB 1989, 127 VG Lüneburg, Urt. v. 7.3.1994 - 7 A 137/92 -, ZfB 1994, 153; Boldt/Weller, BBergG, Ergänzungsband, zu § 52 Rn. 19), muss hier nicht abschließend erörtert werden.
  • VG Lüneburg, 14.04.2011 - 2 B 12/11

    Anfechtung der Zulassung der Verlängerung des Rahmenbetriegsplans für das

    Auf die Klage der Beigeladenen hat das Verwaltungsgericht Lüneburg das Oberbergamt mit Urteil vom 7. März 1994 (7 A 137/92, veröffentlicht in juris) zur Zulassung der Verlängerung des Rahmenbetriebsplans mit der Einschränkung verpflichtet, dass die Zulassung mit den Nebenbestimmungen zu versehen sei, dass für die Zulassung von Hauptbetriebsplänen die für die Durchführung jeweils erforderlichen Berechtigungen nachzuweisen seien.
  • VG Lüneburg, 14.04.2011 - 2 B 13/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Hauptbetriebsplan für das Erkundungsbergwerk

    Auf die Klage der Beigeladenen hat das Verwaltungsgericht Lüneburg das Oberbergamt mit Urteil vom 7. März 1994 (7 A 137/92, veröffentlicht in juris) zur Zulassung der Verlängerung des Rahmenbetriebsplans mit der Einschränkung verpflichtet, dass die Zulassung mit den Nebenbestimmungen zu versehen sei, dass für die Zulassung von Hauptbetriebsplänen die für die Durchführung jeweils erforderlichen Berechtigungen nachzuweisen seien.
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