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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 7 A 3001/11   

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https://dejure.org/2013,21084
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 7 A 3001/11 (https://dejure.org/2013,21084)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.08.2013 - 7 A 3001/11 (https://dejure.org/2013,21084)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. August 2013 - 7 A 3001/11 (https://dejure.org/2013,21084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 44 Abs. 1 NRW
    Anspruch auf Aufhebung einer Baulast zu Lasten eines Eigentümers eines Grundstücks hinsichtlich der Freihaltung von Flächen, Herstellung und uneingeschränkter Nutzung von 12 Kfz-Stellplätzen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stellplatzbaulast muss Zu- und Abfahrtsflächen angeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freizuhaltende Zufahrtsflächen nicht klar bestimmt: Stellplatzbaulast nichtig! (IBR 2013, 1248)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2016 - 5 S 1140/14

    Bestimmtheit einer Zufahrtsbaulast

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist die Löschung einer im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast im Wege einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen, da weder die (deklaratorische) Eintragung einer Baulasterklärung in das Baulastenverzeichnis noch die Löschung einer derartigen Eintragung einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. Urt. v. 10.01.2007 - 3 S 1251/06 -, VBlBW 2007, 225; Urt. v. 01.06.1990 - 8 S 637/90 -, VBlBW 1991, 59; anders OVG NW, Beschl. v. 08.08.2013 - 7 A 3001/11 -).

    Als flächenbezogene Baulast (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.10.2013, a.a.O.) muss eine Zufahrtsbaulast die auf dem Grundstück für eine jederzeitige Benutzung freizuhaltenden Zufahrts- bzw. Abfahrtsflächen eindeutig erkennen lassen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 08.08.2013 - 7 A 3001/11 -).

    Abgesehen davon kann sich ein tatsächlicher Zustand jederzeit ändern (vgl. hierzu OVG NW, Beschl. v. 08.08.2013, a.a.O.), sodass dieser jedenfalls dann, wenn er - wie hier - nicht zuvor eindeutig (schriftlich oder zeichnerisch) festgehalten ist, nicht geeignet ist, einer Baulastübernahmeerklärung zur hinreichenden Bestimmtheit zu verhelfen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - 2 A 1393/16

    Löschung einer Baulast zur Beseitigung einer Eigentumsbeeinträchtigung;

    vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 A 1557/13 -, juris Rn. 29 und 33, und Beschluss vom 8. August 2013 - 7 A 3001/11 -, juris Rn. 27 m. w. N.; Boeddinghaus/Hahn/Schulte/Radeisen, BauO NRW, Stand März 2017, § 83 Rn. 95, 98; Kamp, in: Schönenbroicher/Kamp, BauO NRW, § 83 Rn. 133; a. A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4. Februar 2016 - 5 S 1140/14 -, BauR 2016, 1141 = juris Rn. 36, für das dortige Landesrecht, das indes eine lediglich deklaratorische Wirkung der Eintragung normiert.
  • VG Mainz, 08.03.2017 - 3 K 617/16

    Verzicht auf Baulast - Folgen für begünstigtes Grundstück

    18 Die Klage ist zwar als Anfechtungsklage statthaft, da der Verzicht der Beklagten auf die Baulast bzw. die damit verbundene Löschung als actus contrarius zu der konstitutiv wirkenden Eintragung (vgl. § 86 Abs. 1 Satz 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz - LBauO -) ebenfalls als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8.8.2013 - 7 A 3001/11 -, juris Rn. 27 m.w.N.; Urteil vom 10.10.1996 - 7 A 4185/95 -, juris Rn. 50; SaarlOVG, Urteil vom 18.6.2002 - 2 R 2/01 -, NJW 2003, 768 und juris Rn. 33; BremOVG, Urteil vom 21.10.1997 - 1 BA 23/97 -, NVwZ 1998, 1322 und juris Rn. 20; VG Neustadt, Beschluss vom 28.4.2003 - 4 L 795/03.NW -, ESOVG und juris Rn. 11).
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