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   BVerwG, 24.04.1991 - 7 A 7.90   

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https://dejure.org/1991,4691
BVerwG, 24.04.1991 - 7 A 7.90 (https://dejure.org/1991,4691)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1991 - 7 A 7.90 (https://dejure.org/1991,4691)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1991 - 7 A 7.90 (https://dejure.org/1991,4691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafgerichtliche Anordnung - Psychiatrisches Krankenhaus - Entziehungsanstalt - Kostenfreie auswärtige Unterbringung - einweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 557
  • Rpfleger 1991, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 7 A 7.90
    In diesem Fall kann der tätig gewordene Verwaltungsträger von dem anderen Verwaltungsträger insoweit Ersatz seiner Kosten verlangen, als dieser durch seine Tätigkeit eigene Verwaltungsaufwendungen erspart hat (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1989 - BVerwG 4 B 239.88 - Buchholz 402.41 Nr. 42; Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80.170 ).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 7 A 7.90
    Schließlich stehen dem Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in entsprechender Anwendung des § 291 BGB Prozeßzinsen in Höhe von 4 % seit Rechtshängigkeit der Klageforderung zu (vgl. etwa Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - NJW 1985, 2436 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 4 B 239.88

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels rechtsgrundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1991 - 7 A 7.90
    In diesem Fall kann der tätig gewordene Verwaltungsträger von dem anderen Verwaltungsträger insoweit Ersatz seiner Kosten verlangen, als dieser durch seine Tätigkeit eigene Verwaltungsaufwendungen erspart hat (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1989 - BVerwG 4 B 239.88 - Buchholz 402.41 Nr. 42; Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80.170 ).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 A 3.04

    Verwaltungsvertrag; Schriftform; Jugendstrafrecht; Strafvollstreckung; Maßregeln

    Für die Anwendung von § 164 GVG wäre dann kein Raum (vgl. Urteil vom 24. April 1991 - BVerwG 7 A 7.90 - Buchholz 300 § 164 GVG Nr. 1 = NStZ 1991, 557 = RPfleger 1991, 473).

    Wird unterstellt, dass für die ländergrenzenübergreifende Maßregelvollstreckung im Jugendstrafrecht nichts anderes gilt als im Erwachsenenstrafrecht, so darf die Vollstreckungsbehörde (der Vollstreckungsleiter) die Einrichtung eines anderen Landes nicht direkt um Aufnahme des Verurteilten ersuchen, sondern muss die Vermittlung der Justizbehörden des Sitzlandes der Einrichtung in Anspruch nehmen (vgl. Urteil vom 24. April 1991 a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 1 K 1118/01

    Kostentragung für durch Versetzung entstandene Umzugskosten eines Landesbeamten

    In diesem Fall kann der tätig gewordene Verwaltungsträger von dem anderen Verwaltungsträger insoweit Ersatz seiner Kosten verlangen, als dieser durch seine Tätigkeit eigene Verwaltungsaufwendungen erspart hat (BVerwG, Urteil vom 24.04.1991 - 7 A 7/90 -, Buchholz 300 § 164 GVG Nr. 1).
  • VG Magdeburg, 03.05.2005 - 5 A 1241/03
    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht in der mit den Beteiligten erörterten Entscheidung vom 24.04.1991 (7 A 7.90) nicht erwogen, den Anspruch des dort klagenden Landes auf Erstattung von Vollzugskosten an § 164 GVG scheitern zu lassen.
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