Rechtsprechung
   LG Regensburg, 28.10.2011 - 7 AR 9/11 ThUG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26862
LG Regensburg, 28.10.2011 - 7 AR 9/11 ThUG (https://dejure.org/2011,26862)
LG Regensburg, Entscheidung vom 28.10.2011 - 7 AR 9/11 ThUG (https://dejure.org/2011,26862)
LG Regensburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 7 AR 9/11 ThUG (https://dejure.org/2011,26862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,26862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unterbringung in einer geschlossene Einrichtung: Begriff der psychischen Störung; Anordnung der Unterbringung trotz Verneinung einer psychischen Störung durch zwei Sachverständige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei dem Begriff der psychischen Störung i.S.v. § 1 ThUG handelt es sich um einen unbestimmten, mit den überkommenen Kategorisierungen der Psychiatrie nicht deckungsgleichen Rechtsbegriff; Begriff der psychischen Störung i.S.v. § 1 ThUG als unbestimmter, mit den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThUG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ThUG § 2
    Bei dem Begriff der psychischen Störung i.S.v. § 1 ThUG handelt es sich um einen unbestimmten, mit den überkommenen Kategorisierungen der Psychiatrie nicht deckungsgleichen Rechtsbegriff; Begriff der psychischen Störung i.S.v. § 1 ThUG als unbestimmter, mit den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus LG Regensburg, 28.10.2011 - 7 AR 9/11
    Ob seine Merkmale im Einzelfall erfüllt sind, haben die Gerichte eigenständig zu prüfen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11 -).

    Vielmehr sind auch spezifische Störungen der Persönlichkeit, des Verhaltens, der Sexualpräferenz sowie der Impuls- und Triebkontrolle unter diesen Begriff zu fassen; gleiches gilt insbesondere auch für die dissoziale Persönlichkeitsstörung (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11 -).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LG Regensburg, 28.10.2011 - 7 AR 9/11
    Der 1. Strafsenat des OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 09.06.2011 die Unterbringung des Betroffenen in der Sicherungsverwahrung zum 31.12.2011 nur deshalb für erledigt erklärt, weil dies nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2365/09) geboten war.
  • BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 565/12

    Weitere teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30. Dezember 2011 - 15 W 2355/11 ThUG und 15 W 2356/11 ThUG - und der Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2011 - 7 AR 9/11 ThUG - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    1. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde - soweit sie gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 30. Dezember 2011 - 15 W 2355/11 ThUG und 15 W 2356/11 ThUG - und den Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2011 - 7 AR 9/11 ThUG - gerichtet ist - zur Entscheidung an und gibt ihr statt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht