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   BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79   

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BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79 (https://dejure.org/1982,15698)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79 (https://dejure.org/1982,15698)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1982 - 7 AZR 1238/79 (https://dejure.org/1982,15698)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79
    a) Die gesetzliche Ausschlußfrist beginnt erst, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist oder nicht (BAG 23, 475 und BAG 24, 341, 343 = AP Nr. 1 und 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Die Kenntnis eines anderen als des Kündigungsberechtigten ist nur dann fristauslösend, wenn es sich um solche Personen handelt, die im betrieblichen Bereich eine ähnlich selbständige Stellung haben wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitgebers und nicht nur zur Meldung, sondern vorab auch zur Feststellung der für eine außerordentliche Kündigung maßgebenden Tatsachen verpflichtet sind (BAG 23, 475, 480 = AP Nr. i zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 1 der Gründe; BAG 29, 158, 164 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 der Gründe).

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht erneut zu prüfen haben, ob und inwieweit die Beklagte sich die Kenntnis des Zeugen H und/oder des Direktors K zurechnen lassen muß (vgl. BAG 23, 475 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG 29, 158 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79
    a) Die gesetzliche Ausschlußfrist beginnt erst, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist oder nicht (BAG 23, 475 und BAG 24, 341, 343 = AP Nr. 1 und 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht erneut zu prüfen haben, ob und inwieweit die Beklagte sich die Kenntnis des Zeugen H und/oder des Direktors K zurechnen lassen muß (vgl. BAG 23, 475 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG 29, 158 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

  • BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79
    Die Kenntnis eines anderen als des Kündigungsberechtigten ist nur dann fristauslösend, wenn es sich um solche Personen handelt, die im betrieblichen Bereich eine ähnlich selbständige Stellung haben wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitgebers und nicht nur zur Meldung, sondern vorab auch zur Feststellung der für eine außerordentliche Kündigung maßgebenden Tatsachen verpflichtet sind (BAG 23, 475, 480 = AP Nr. i zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu III 1 der Gründe; BAG 29, 158, 164 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 der Gründe).

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht erneut zu prüfen haben, ob und inwieweit die Beklagte sich die Kenntnis des Zeugen H und/oder des Direktors K zurechnen lassen muß (vgl. BAG 23, 475 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG 24, 341 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAG 29, 158 = AP Nr. 11 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

  • BGH, 13.02.1981 - I ZR 67/79

    Lückenhafter Urteilstatbestand

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79
    Dieser Mangel des Tatbestandes macht dem Revisionsgericht eine er schöpfende Nachprüfung der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz unmöglich und erfordert seinerseits auch ohne eine diesbezügliche Verfahrensrüge im Sinne des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO eine Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. BAG Urteil vom 18. November 1965 - 5 AZR 367/65 - AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG Fünf-Tage-Woche; BAG Urteil vom 15. Januar 1958 - 4 AZR 90/55 - AP Nr. 5 zu § 313 ZPO mit zust. Anm. Pohle; BGHZ 40, 64, 87; BGH Urteil vom 13. Februar 1981 - I ZR 67/79 - NJW 1981, 1621) .

    Dieser Mangel im Tatbestand kann auch nicht durch eine Beiziehung des Prüfungsberichtes in der Revisionsinstanz geheilt werden, da dies im Widerspruch zu § 561 ZPO stünde (BGH Urteil vom 13. Februar 1981, aaO).

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79
    Dabei wird es insbesondere die Entscheidung des BAG vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - (BAG 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972, mit Anmerkung von Meisel) zu berücksichtigen haben.
  • BAG, 18.11.1965 - 5 AZR 367/65

    Arbeitsfreier Samstag - Urlaub

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79
    Dieser Mangel des Tatbestandes macht dem Revisionsgericht eine er schöpfende Nachprüfung der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz unmöglich und erfordert seinerseits auch ohne eine diesbezügliche Verfahrensrüge im Sinne des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO eine Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. BAG Urteil vom 18. November 1965 - 5 AZR 367/65 - AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG Fünf-Tage-Woche; BAG Urteil vom 15. Januar 1958 - 4 AZR 90/55 - AP Nr. 5 zu § 313 ZPO mit zust. Anm. Pohle; BGHZ 40, 64, 87; BGH Urteil vom 13. Februar 1981 - I ZR 67/79 - NJW 1981, 1621) .
  • BAG, 15.01.1958 - 4 AZR 90/55

    Tatbestand des Berufungsurteils - Tatsächlicher Streitstoff - Aufhebung des

    Auszug aus BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79
    Dieser Mangel des Tatbestandes macht dem Revisionsgericht eine er schöpfende Nachprüfung der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz unmöglich und erfordert seinerseits auch ohne eine diesbezügliche Verfahrensrüge im Sinne des § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO eine Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. BAG Urteil vom 18. November 1965 - 5 AZR 367/65 - AP Nr. 1 zu § 3 BUrlG Fünf-Tage-Woche; BAG Urteil vom 15. Januar 1958 - 4 AZR 90/55 - AP Nr. 5 zu § 313 ZPO mit zust. Anm. Pohle; BGHZ 40, 64, 87; BGH Urteil vom 13. Februar 1981 - I ZR 67/79 - NJW 1981, 1621) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2015 - 6 Sa 351/15

    Außerordentliche Kündigung wegen Diebstahlsverdachts - Kündigungserklärungsfrist

    Erheblich ist dabei nur die positive Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen, der selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis nicht gleichzustellen ist (BAG 27. Oktober 1982 - 7 AZR 1238/79 - Rn. 17, zitiert nach juris).
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