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   BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97   

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BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97 (https://dejure.org/1998,6483)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 7 AZR 202/97 (https://dejure.org/1998,6483)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 (https://dejure.org/1998,6483)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.09.1990 - 7 AZR 208/89

    Personalratsmitglied/Benachteiligung in der berufl. Entwicklung

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97
    Demzufolge kann das Personalratsmitglied den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der Differenz zwischen seiner derzeitigen und einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn er ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, die eine höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen ( BAG Urteil vom 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP Nr. 4 zu § 8 BPersVG).
  • LAG Düsseldorf, 29.01.1997 - 12 Sa 1485/96

    Eingruppierung: Freigestelltes Personalratsvorsitzende - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 1997 - 12 Sa 1485/96 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 592/83

    Benachteiligungsverbot für ein Personalratsmitglied - Fehler der "Bewährung" im

    Auszug aus BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97
    Ein darauf gestützter Vergütungsanspruch wegen einer Verletzung des personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbots ist bereits durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juni 1987 - 16 Sa 1104/83 - nach Durchführung eines Revisionsverfahrens vor dem Senat (vgl. Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 592/83 - n.v.) rechtskräftig abgewiesen worden.
  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Deshalb kann ein Personalratsmitglied den Arbeitgeber, ohne daß es auf dessen Verschulden ankäme, unmittelbar auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn er ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 26. September 1990 - 7 AZR 208/89 - BAGE 66, 85 = AP BPersVG § 8 Nr. 4, zu II 3 der Gründe; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - BAGE 90, 106 = AP BPersVG § 46 Nr. 22, zu I der Gründe; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I der Gründe).

    Denn zur Wahrung der inneren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder verbietet § 8 BPersVG gleichermaßen eine Begünstigung wie eine Benachteiligung des freigestellten Personalratsmitglieds (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I 2 der Gründe).

    cc) Ein Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Höhergruppierung kann sich ohne Bewerbung auf eine freie Stelle ferner daraus ergeben, daß der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und Personalratsmitglieder wegen ihrer Freistellung hiervon ausnimmt (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - aaO, zu III der Gründe; BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 255/17

    Personalratsmitglied - Dienstordnungsangestellte

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG NW (vgl. BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - zu I 1 der Gründe) und zu den vergleichbaren Regelungen in § 8 BPersVG und in § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG sowie in § 78 Satz 2 BetrVG folgt aus diesen Vorgaben über das Benachteiligungsverbot hinaus das an den Arbeitgeber gerichtete Gebot, dem Amtsträger die berufliche Entwicklung zukommen zu lassen, die er ohne die Amtstätigkeit genommen hätte.

    Das Personalratsmitglied kann den Arbeitgeber daher grundsätzlich unabhängig von dessen Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, die die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 19; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 98, 164; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - zu I 1 der Gründe) .

    aa) Ein auf § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 7 Abs. 1, § 42 Abs. 3 Satz 4 LPVG NW gestützter Schadensersatzanspruch kann sich daraus ergeben, dass der Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Beförderungsvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freie Stellen der geltend gemachten Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe befördert und das Personalratsmitglied schuldhaft wegen seiner Freistellung davon ausnimmt (vgl. etwa BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 28; 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - zu I 3 der Gründe) .

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Das Bundesarbeitsgericht hat demgemäß z.B. zu §§ 8, 46 BPersVG angenommen, in der Nichtberücksichtigung eines freigestellten Personalratsmitglieds könne eine Benachteiligung liegen, wenn die Übertragung der Stelle daran scheitere, dass das Personalratsmitglied an seiner Freistellung festhält (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 676/96 - Rn. 27; vgl. auch die Entscheidung vom selben Tag - 7 AZR 202/97 - zum LPersVG NW).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 676/96

    Benachteiligung eines Personalratsmitglieds; Vergütungsanspruch

    Ungeachtet einer Benachteiligung in einem konkreten Stellenbesetzungsverfahren kann ein freigestelltes Personalratsmitglied einen Zahlungsanspruch aus den §§ 8, 46 BPersVG auch darauf stützen, daß der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf frei werdende oder neu zu schaffende Stellen befördert und das frei gestellte Personalratsmitglied wegen seiner Freistellung davon ausnimmt (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 -, n.v.).
  • LAG München, 26.06.2008 - 4 Sa 1172/07

    Höhergruppierung, freigestelltes Personalratsmitglied

    Drittens kann ein fiktiver Höhergruppierungsanspruch auch dann bestehen, wenn das Personalratsmitglied eine Bewerbung von vornherein gerade wegen seiner Freistellung unterlassen hatte und eine ohne die Freistellung erfolgte Bewerbung erfolgreich gewesen wäre oder nach Art. 33 Abs. 2 GG erfolgreich hätte sein müssen (vgl. hierzu jeweils näher BAG, U. v. 27.06.2001, 7 AZR 496/99, AP Nr. 23 zu § 46 BPersVG; U. v. 19.03.2003, 7 AZR 334/02, AP Nr. 1 zu § 8 LPVG Sachsen; Ue. v. 29.10.1998, 7 AZR 676/96, AP Nr. 22 zu § 46 BPersVG, und 7 AZR 202/97, ZTR 1999, S. 235 f; U. v. 26.09.1990, 7 AZR 208/89, AP Nr. 4 zu § 8 BPersVG).

    Diese Voraussetzungen hat der Kläger darzulegen (BAG, etwa U. v. 29.10.1998, 7 AZR 202/97, ZTR 1999, S. 235 f - II. 3. aE der Gründe -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - 11 Sa 430/05

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Denn zur Wahrung der inneren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder verbietet § 8 BPersVG gleichermaßen eine Begünstigung wie eine Benachteiligung des freigestellten Personalratsmitglieds (vgl. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 29.10.1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235, I 2 der Gründe).

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall eine Zahlungspflicht entstehen, wenn das Fehlen von feststellbarem, aktuellem Fachwissen gerade auf Grund der Freistellung eingetreten ist (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 29.10.1998, - 7 AZR 202/97 -a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 20/16

    Beförderungsanspruch eines Personalratsmitglieds - betriebsübliche berufliche

    Das Personalratsmitglied ist so zu behandeln, wie ein vergleichbarer Kollege ohne Personalratsamt (BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 202/97 - juris Rn. 14).
  • LAG Niedersachsen, 27.03.2009 - 10 Sa 451/08

    Tarifliche Eingruppierung eines Personalratsmitgliedes unter fiktiver

    Denn zur Wahrung der inneren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder verbietet § 41 Abs. 1 NPersVG gleichermaßen eine Begünstigung wie eine Benachteiligung des freigestellten Personalratsmitglieds (BAG 27.6.2001 - 7 AZR 496/99 - aaO; BAG 29.10.1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235).
  • LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02

    Bewerbung, Mandatsträger, Benachteiligungsverbot

    c) Schließlich kann ein freigestelltes Personalratsmitglied auch ohne eine aktuelle Bewerbung einen Anspruch auf Höhergruppierung durchsetzen, ohne dass eine Bewerbung auf eine freie Stelle vorliegt, wenn es darlegt, dass der öffentliche Arbeitgeber Angestellte mit bestimmten Laufbahnvoraussetzungen nach feststehenden Maßstäben und/oder Zeitabläufen auf freiwerdende oder neu geschaffene Stellen einer höheren Vergütungsgruppe befördert und Personalratsmitglieder wegen ihrer Freistellung hiervon ausnimmt (BAG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 7 AZR 202/97 - ZTR 1999, 235).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 51/01

    Diskriminierungsverbot und Anspruch auf Beförderung

    Dies erfordert nicht nur die Darlegung von entsprechenden Beförderungskriterien (BAG, Urteil vom 29.10.1998, 7 AZR 202/97, ZTR 1999, 235), sondern auch den Vergleich mit den dem Kläger vergleichbaren Arbeitnehmern bei Übernahme des Betriebsratsamtes im Verhältnis zu heute (BAG, Urteil vom 15.01.1992, 7 AZR 194/91, AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972, DB 1993, 1379).
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