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   BAG, 21.06.1983 - 7 AZR 295/81   

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https://dejure.org/1983,2234
BAG, 21.06.1983 - 7 AZR 295/81 (https://dejure.org/1983,2234)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1983 - 7 AZR 295/81 (https://dejure.org/1983,2234)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 295/81 (https://dejure.org/1983,2234)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 70
  • MDR 1984, 699
  • NZA 1984, 265
  • DB 1984, 2710
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steigen mit zunehmender Dauer der Beschäftigung auch die Anforderungen an den Grund der Befristung (vgl. z.B. Urteile vom 30. November 1977 - 5 AZR 561/76 - AP Nr. 44 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAGE 44, 70 [BAG 21.06.1983 - 7 AZR 295/81] = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steigen mit zunehmender Dauer der Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber auch die Anforderungen an den Sachgrund der Befristung (vgl. BAG Urteile vom 30. November 1977 - 5 AZR 561/76 - AP Nr. 44 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 21. Juni 1983, BAGE 44, 70 = AP Nr. 79, a.a.O.; vom 3. Dezember 1986, BAGE 54, 10, 23 f. = AP Nr. 110, a.a.O.; vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 03.12.1986 - 7 AZR 354/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung, Vertretungslehrer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steigen mit zunehmender Dauer der Beschäftigung auch die Anforderungen an den Grund der Befristung (vgl. BAG Urteile vom 30. November 1977 - 5 AZR 561/76 - AP Nr. 44 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und vom 21. Juni 1983 - 7 AZR 295/81 - BAGE 44, 70 [BAG 21.06.1983 - 7 AZR 295/81] = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Hamburg, 28.01.2003 - 1 Sa 43/00

    Betriebsrente nach Versorgungstarifvertrag des Norddeutschen Rundfunks

    Dann ist diese Befristung als rechtswirksam anzusehen, da die von den Parteien in einem Prozessvergleich vereinbarte Befristung stets als sachlich gerechtfertigt anzusehen ist (vgl. nur BAG, Urteil vom 21.06.1983 in NZA 1984, 265, 266).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 376/92

    Arbeitsvertrag: Befristung - Fünfjahresgrenze bei mehreren befristeten

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. Juni 1983 (BAGE 44, 70 [BAG 21.06.1983 - 7 AZR 295/81] = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) näher begründet, daß die Protokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 der SR 2y BAT sowohl nach ihrem Wortlaut als auch nach ihrem Sinn und Zweck nur verbietet, einen Zeitvertrag von vornherein für die Dauer von mehr als fünf Jahren abzuschließen, und daß mehrere aneinandergereihte Arbeitsverträge die Dauer von fünf Jahren überschreiten können.
  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84

    Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche

    An dieser im Urteil vom 21. Juni 1983 (- 7 AZR 295/81 - BAG 44, 7 0 , zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) geäußerten Rechtsauffassung hält der nunmehr allein zuständige Senat auch im Hinblick auf die abweichenden Urteile des Zweiten Senats vom 26. Mai 1983 (2 AZR 439/81 - BAG 44, 49, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 28. Juli 1983 (2 AZR 563/82, unveröffentlicht) fest.
  • BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 389/86

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

    Zwar steigen mit zunehmender Dauer der Beschäftigung auch die Anforderungen an den Grund der Befristung (vgl. z. B. BAG Urteile vom 30. November 1977 - 5 AZR 561/76 - AP Nr. 44 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAGE 44, 70 [BAG 21.06.1983 - 7 AZR 295/81] = AP Nr. 79, aaO); die Prüfung der Befristung nur des letzten Arbeitsvertrages besagt nicht, daß fingiert werden dürfte, der Arbeitnehmer sei erst seit Beginn des letzten Arbeitsvertrages beim Arbeitgeber beschäftigt gewesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2004 - 9 Sa 396/04

    Befristetes Arbeitsverhältnis: Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes bei

    Wenn die Berufungsführerin des Weiteren rügt, dass die in der Protokollnotiz 2. zu Nr. 1 der SR 2y zum BAT festgelegte 5-Jahres-Grenze vorliegend überschritten sei, bedarf es nicht der Entscheidung, ob für die Überschreitung dieser Zeitgrenze auch auf die Gesamtdauer mehrerer aneinandergereihter befristeter Verträge abgestellt werden kann (so 2. Senat des BAG im Urteil vom 26.05.1983 - 2 AZR 739/81 = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) oder ob die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge keine Umgehung dieser Protokollnotiz darstellen kann (so der 7. Senat des BAG in seinem Urteil vom 21. April 1993 - 7 AZR 376/92 = AP Nr. 149 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und in seinem Urteil vom 21.06.1983 - 7 AZR 295/81 = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steigen mit zunehmender Dauer der Beschäftigung auch die Anforderungen an den Grund der Befristung (BAGE 44, 70 [BAG 21.06.1983 - 7 AZR 295/81] = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Senatsurteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; Senatsurteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 397/88 -, n.v.).
  • LAG Hessen, 19.06.1986 - 12 Sa 112/86

    Befristung von Arbeitsverträgen imöffentlichen Dienst; Passivlegitimation des

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  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 142/84

    Zur Bedeutung der BAT SR 2 y für die Aneinanderreihung mehrerer Zeitverträge

  • BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 84/90

    Wirksame Befristungen eines Arbeitsverhältnisses - Streit über den Umfang der

  • LAG Hessen, 11.07.1985 - 12 Sa 721/83

    Zurechenbarkeit sogenannter Ketten-Privatdienstverträge mit Hochschullehrern

  • BAG, 03.12.1986 - 7 AZR 363/85
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 266/85
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