Rechtsprechung
   BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 298/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,24532
BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 298/87 (https://dejure.org/1988,24532)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1988 - 7 AZR 298/87 (https://dejure.org/1988,24532)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 7 AZR 298/87 (https://dejure.org/1988,24532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,24532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 298/87
    U Das Landesarbeitsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom i3 - Vpril 19B 3 , BAGE 42, 203 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befrilei er arbeitsvertrag) davon ausgegangen, daß es sich bei den > â- ..her von der Rechtsprechung anerkannten Gründen für die sachliche Rechtfertigung einer Befristung von ArbeitsVerhältnissen nicht, um eine abschließende Aufzählung der zulässigen Befristungsgründe handelt.
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 298/87
    Die befristeten Verträge müssen also ihre sachliche Rechtfertigung so in sich tragen, daß sie die KündigungsVorschriften nicht beeinträchtigen (vgl. z .B . BAG Urteil vom 26. März 1986, BAGE 51, 319 = AP Nr. 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m .w .N .).
  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 487/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen einer "künftig wegfallenden" Stelle, Fehlen

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 298/87
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, daß die bloße Unsicherheit, ob eine Haushaltsstelle in absehbarer Zeit gestrichen werden wird, die Befristung des ArbeitsVertrages nicht rechtfertigen kann (vgl. hierzu insbesondere das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 487/85 ~ m.w.N.).
  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84

    Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche

    Auszug aus BAG, 24.02.1988 - 7 AZR 298/87
    Eine nachprüfbare Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsaätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung über sehen worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsge richts; vgl. z.B. Urteil vom 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP Hr. 89 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitevertrag, zu III 2 der Gründe m.w.N .).
  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97

    Befristung aus Haushaltsgründen

    Diese Sachlage ist auch dann gegeben, wenn für die Beschäftigung des Arbeitnehmers deshalb eine Haushaltsstelle nur zeitlich begrenzt zur Verfügung steht, weil es sich um eine für einen Beamten ausgewiesene Planstelle handelt, die aufgrund haushaltsrechtlicher Ermächtigung nur vorübergehend durch einen Arbeitnehmer besetzt werden darf, bis sie in Wegfall kommt oder für ihre Besetzung ein Beamter zur Verfügung steht (so bereits BAG Urteil vom 24. Februar 1988 - 7 AZR 298/87 -, n.v., zu II 3 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.09.2014 - 2 Sa 1029/14

    Befristung - Gastdozent

    Sei die Stelle vorübergehend mit einem Arbeitnehmer besetzbar, ansonsten aber eine Beamtenstelle, sei die Befristung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 24.02.1988 - 7 AZR 298/87 -), der sich die Kammer anschließe, rechtmäßig.
  • LAG Berlin, 29.04.1997 - 3 Sa 134/96

    Möglichkeit einer nachträglichen Befristung eines nach einer bestehenden

    Insoweit kann auf die Grundsätze verwiesen werden, die die Rechtsprechung zur befristeten Beschäftigung aus Gründen der Überbrückung eines Bedarfs entwickelt hat, der durch den erwarteten Einsatz eines anderen Arbeitnehmers dann entfällt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt (vgl. BAG 7 AZR 388/92 vom 21.4.1993 , NZA 94, 167; BAG 7 AZR 298/87 vom 24.2.1988; BAG AP Nr. 83 und 87 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht