Rechtsprechung
   BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8481
BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89 (https://dejure.org/1990,8481)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1990 - 7 AZR 363/89 (https://dejure.org/1990,8481)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 7 AZR 363/89 (https://dejure.org/1990,8481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bis zur Stellenbesetzung - Vorliegen eines sachlichen Grundes - Verrichtung von Daueraufgaben - Vorliegen eines Aushilfsarbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89
    Denn der Einsatz eines Arbeitnehmers bis zur Einstellung eines anderen Arbeitnehmers kann als Aushilfstätigkeit anzusehen sein (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 der Gründe).

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, Planstellen bis zur bevorstehenden Übernahme von Auszubildenden freizuhalten (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 4 der Gründe; vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 192/83 - AP Nr. 87 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 der Gründe; vom 13. März 1985 - 7 AZR 42/84 -, n.v., zu II 1 b cc der Gründe) oder wenn zur endgültigen Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes noch eine personelle Auswahl oder Erprobung vorzunehmen ist und deshalb zunächst nur eine vorübergehende Besetzung des Dauerarbeitsplatzes in Frage kommt.

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89
    Denn ein zur (mittelbaren) Vertretung abgeschlossener Arbeitsvertrag ist kein Arbeitsvertrag für Aufgaben von begrenzter Dauer (vgl. zur wortgleichen SR 2y BAT: BAGE 51, 319, 331 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84] = AP Nr. 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 4 b der Gründe).

    Denn nach Nr. 7 Abs. 2 SR 2a MTA kann auch das Arbeitsverhältnis eines Aushilfsangestellten durch den Eintritt des im Arbeitsvertrag bezeichneten Ereignisses enden (vgl. zur wortgleichen SR 2y BAT: BAGE 51, 319, 332 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84] = AP Nr. 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 4 c der Gründe).

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes seit dem Urteil vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73, 78 ff. = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II der Gründe).

    Unerheblich ist, ob und ggf. in welcher Weise der Arbeitgeber anläßlich dieser Einstellung eine Umverteilung der Aufgaben vornimmt (vgl. BAGE 49, 73, 77 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 7 AZR 628/87 - RzK I 9 f Nr. 15, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 12.10.1988 - 7 AZR 628/87

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit einem Lehrer wegen eines mutterschaftsbedingten

    Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89
    Im Vertretungsfall setzt die Wirksamkeit der Befristung voraus, daß der Arbeitnehmer zur Vertretung eines fehlenden Arbeitnehmers beschäftigt wird (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 7 AZR 628/87 - RzK I 9 f Nr. 15, zu I 2 c der Gründe).

    Unerheblich ist, ob und ggf. in welcher Weise der Arbeitgeber anläßlich dieser Einstellung eine Umverteilung der Aufgaben vornimmt (vgl. BAGE 49, 73, 77 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 12. Oktober 1988 - 7 AZR 628/87 - RzK I 9 f Nr. 15, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 192/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung und "Dauervertretung" bzw. "Daueraushilfe"

    Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, Planstellen bis zur bevorstehenden Übernahme von Auszubildenden freizuhalten (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 4 der Gründe; vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 192/83 - AP Nr. 87 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 der Gründe; vom 13. März 1985 - 7 AZR 42/84 -, n.v., zu II 1 b cc der Gründe) oder wenn zur endgültigen Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes noch eine personelle Auswahl oder Erprobung vorzunehmen ist und deshalb zunächst nur eine vorübergehende Besetzung des Dauerarbeitsplatzes in Frage kommt.
  • BAG, 13.03.1983 - 7 AZR 42/84
    Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, Planstellen bis zur bevorstehenden Übernahme von Auszubildenden freizuhalten (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 4 der Gründe; vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 192/83 - AP Nr. 87 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 der Gründe; vom 13. März 1985 - 7 AZR 42/84 -, n.v., zu II 1 b cc der Gründe) oder wenn zur endgültigen Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes noch eine personelle Auswahl oder Erprobung vorzunehmen ist und deshalb zunächst nur eine vorübergehende Besetzung des Dauerarbeitsplatzes in Frage kommt.
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben

    Auszug aus BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 363/89
    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichtes entspricht den Grundsätzen, die der Senat gegenüber der Beklagten in einem vergleichbaren Fall bereits im Urteil vom 26. April 1985 (- 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 3 der Gründe) aufgestellt hat.
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 11 Sa 1469/05

    Befristung im öffentlichen Dienst aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Der Vertretungsfall ist lediglich ein Unterfall des Aushilfstatbestandes (BAG 27.06.1990 - 7 AZR 363/89 - Böhm-Spiertz, BAT, Nr. 1 SR 2 y Rz. 256 - 268 - Oktober 2002 - APS-Schmidt, 2. Aufl. 2004, SR 2 y Rz. 22).
  • LAG Düsseldorf, 20.02.2007 - 3 Sa 1180/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Der Vertretungsfall ist lediglich ein Unterfall des Aushilfstatbestandes, wie etwa der Regelung in SR 2 y BAT Nr. 1 c und Nr. 2 Abs. 2 S. 3 zu entnehmen ist (vgl. BAG v. 27.06.1990 - 7 AZR 363/89; APS-Schmidt, 2. Aufl., SR 2 y Rz. 22).
  • LAG Hamm, 14.09.2006 - 11 Sa 220/06

    Haushaltsrechtlich begründete Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

    Der Vertretungsfall ist lediglich ein Unterfall des Aushilfstatbestandes (BAG 27.06.1990 - 7 AZR 363/89 - Böhm-Spiertz, BAT, Nr. 1 SR 2 y Rz. 256 - 268 - Oktober 2002 - APS-Schmidt, 2. Aufl. 2004, SR 2 y Rz. 22).
  • LAG Hamm, 19.06.2006 - 11 Sa 1206/05

    Zulässigkeit von haushaltsrechtlich begründeten Befristungen im öffentlichen

    Der Vertretungsfall ist lediglich ein Unterfall des Aushilfstatbestandes (BAG 27.06.1990 - 7 AZR 363/89 - Böhm-Spiertz, BAT, Nr. 1 SR 2 y Rz. 256 - 268 - Oktober 2002 - APS-Schmidt, 2. Aufl. 2004, SR 2 y Rz. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht