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   BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83   

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https://dejure.org/1985,1216
BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83 (https://dejure.org/1985,1216)
BAG, Entscheidung vom 16.01.1985 - 7 AZR 373/83 (https://dejure.org/1985,1216)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 373/83 (https://dejure.org/1985,1216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung eines Schwerbehinderten - Fristgererechte Informierung des Arbeitgebers über die Schwerbehinderteneigenschaft als Voraussetzung des besonderen Kündigungsschutzes - Minderung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbG §§ 12, 18
    Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 31
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfällt der besondere Kündigungsschutz des Schwerbehinderten, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht spätestens innerhalb einer Regelfrist von einem Monat seit Zugang der Kündigung mitteilt, daß er als Schwerbehinderter anerkannt ist oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG und BAG Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83
    Auch hatte der Kläger im Zeitpunkt der Kündigung schon die Feststellung seiner Schwerbehinderteneigenschaft beantragt, wie es vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung als zusätzliche Voraussetzung für das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes eines Schwerbehinderten gefordert wird (seit BAG 29, 17 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwbG; ebenso BAG 29, 334 = AP Nr. 2 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79

    Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83
    Dies gilt auch für die außerordentliche Kündigung (BAG 39, 59 = AP Nr. 4 zu § 18 SchwbG).
  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78

    Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfällt der besondere Kündigungsschutz des Schwerbehinderten, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht spätestens innerhalb einer Regelfrist von einem Monat seit Zugang der Kündigung mitteilt, daß er als Schwerbehinderter anerkannt ist oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat (BAG 30, 141 = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG und BAG Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 20.10.1977 - 2 AZR 770/76

    Kündigungsschutz des Schwerbehinderten setzt Feststellung der

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83
    Auch hatte der Kläger im Zeitpunkt der Kündigung schon die Feststellung seiner Schwerbehinderteneigenschaft beantragt, wie es vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung als zusätzliche Voraussetzung für das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes eines Schwerbehinderten gefordert wird (seit BAG 29, 17 = AP Nr. 1 zu § 12 SchwbG; ebenso BAG 29, 334 = AP Nr. 2 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 05.12.1980 - 7 AZR 931/78

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83
    Ausnahmsweise ist eine Kenntnis des Arbeitgebers innerhalb der Regelfrist entbehrlich, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers offenkundig ist oder der Arbeitgeber Kenntnis von solchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers hat, die ihrer Art nach den Schluß auf eine Schwerbehinderteneigenschaft nahelegen (Senatsurteil vom 5. Dezember 1980 - 7 AZR 931/78 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1031/78

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83
    Sind dem Arbeitgeber dagegen solche Umstände nicht bekannt, so darf er mit dem Ablauf der Regelfrist grundsätzlich darauf vertrauen, daß die Rechtswirksamkeit der Kündigung jedenfalls nicht mehr durch eine Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers in Zweifel gezogen werden kann (Senatsurteil vom 16. Dezember 1980 - 7 AZR 1031/78 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Der Arbeitgeber soll grundsätzlich von einem objektiv bestimmten Zeitpunkt an darauf vertrauen können, daß die Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr wegen einer ihm nicht bekannten Schwerbehinderung in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1985 -- 7 AZR 373/83 -- AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG, zu III 4 a der Gründe [EzA § 12 SchwbG Nr. 14 -- d. Red.]).
  • LAG Hessen, 20.07.1988 - 10 Sa 1705/86

    Unwirksame fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten - Wirksame Versetzung

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  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

    Gerade deshalb ist in mehreren Entscheidungen für die ordentliche Kündigung (vgl. Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG, m.w.N.) und dann auch für die außerordentliche Kündigung (BAGE 39, 59 = AP Nr. 4 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 373/83 - AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG) im Wege richterlicher Rechtsfortbildung der Grundsatz erarbeitet worden, daß der Arbeitnehmer zur Erhaltung des Sonderkündigungsschutzes den Arbeitgeber von der Antragstellung binnen der aus § 15 SchwbG 1979 hergeleiteten Frist von einem Monat - wie hier geschehen - unterrichten müsse.
  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 1049/08

    Schwerbehinderung

    Deshalb sind je nach den Umständen des Einzelfalles geringfügige Überschreitungen dieser Frist denkbar/unschädlich (vgl. BAG, U. v. 16.01.1985, 7 AZR 373/83, AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG; zuletzt U. v. 12.01.2006, 2 AZR 539/05 aaO - II. 3. c/Rz. 18 der Gründe, m. w. N. - siehe näher auch BAG, U. v. 05.12.1980, 7 AZR 931/78; U. v. 16.12.1980, 7 AZR 1031/78; U. v. 17.09.1981, 2 AZR 369/79 - letztere drei Entscheidungen sind unveröffentlicht und jeweils dokumentiert in juris - siehe näher auch APS-Vossen, 3. Aufl. 2007, § 85 SGB IX Rz. 17 m. w. N.).
  • LAG Niedersachsen, 15.06.2000 - 14 Sa 376/00

    Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der

    Dies gilt auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts uneingeschränkt für die Fälle, in denen die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig oder dem Arbeitgeber bekannt ist (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 385/87

    Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden

    Anhaltspunkte dafür, daß die Klägerin gehalten gewesen wäre, die Beklagte früher zu unterrichten (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 373/83 - AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG), sind nicht ersichtlich.
  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04

    Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes - laufendes Feststellungsverfahren

    Danach genügt es, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber von einem vor Zugang der Kündigung gestellten Antrag binnen eines Monats nach Zugang in Kenntnis setzt (BAG v. 14.5.1982 - 7 AZR 1221/79, AP Nr. 4 zu § 18 SchwBG; BAG v. 16.1.1985 - 7 AZR 373/83, AP Nr. 14 zu § 12 SchwBG; zustimmend ErfK-Rolfs, 4. Aufl. 2004, § 85 SGB IX Rn. 9).
  • LAG Hamm, 08.07.1993 - 4 Sa 208/93

    Arbeitsverhältnis; Beendigung; Kündigung; Schwerbehinderung; Schwerbehinderter;

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  • LAG Berlin, 20.06.1995 - 3 Sa 31/95

    Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach §§ 38 Abs. 1 , 15

    Der Kläger hat aber im Streitfall weder vor Ausspruch der Kündigung noch binnen eines Monats nach Zugang auf den Sonderkündigungsschutz des Schwerbehinderten hingewiesen, dies vielmehr erst im Schriftsatz vom 09. September 1992 geltend gemacht; ein Sachverhalt, der es erlaubte, von der Regelfrist in zeitlicher Hinsicht zugunsten des Klägers abzuweichen, ist nicht ersichtlich (vgl. dazu BAG 7 AZR 373/83 vom 16. Januar 1985, DB 85, 2106).
  • LAG Nürnberg, 05.05.1983 - 5 Sa 82/81

    Sonderkündigungsschutz gemäß § 12 und 18 SchwbG trotz verspäteter Mitteilung der

    Revision eingelegt (7 AZR 373/83).
  • ArbG Düsseldorf, 14.04.2005 - 9 Ca 227/05

    Wirksamkeit einer ordentlichen, arbeitgeberseitigen Kündigung und Anspruch auf

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