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   BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 378/98   

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https://dejure.org/1999,17432
BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 378/98 (https://dejure.org/1999,17432)
BAG, Entscheidung vom 29.09.1999 - 7 AZR 378/98 (https://dejure.org/1999,17432)
BAG, Entscheidung vom 29. September 1999 - 7 AZR 378/98 (https://dejure.org/1999,17432)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 378/98
    Diese Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über das darin geregelte Benachteiligungsverbot hinaus dem Betriebsrat eine berufliche Entwicklung zukommen zu lassen, wie sie ohne Freistellung verlaufen wäre (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84; st. Rspr.).
  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 378/98
    Sie betreffen Ansprüche des Arbeitnehmers auf Befreiung von der vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Entgelts unberührt lassen (BAG 13. Mai 1982 - 6 AZR 360/80 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 4, st. Rspr.).
  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der

    Auszug aus BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 378/98
    Diese Vorschrift dient dem Schutz des Arbeitsentgelts (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP § 37 BetrVG 1972 Nr. 61).
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 378/98
    Auf die Entscheidung des Sechsten Senats vom 8. Oktober 1981 (- 6 AZR 81/79 - AP BAT § 49 Nr. 2) kann sich das Landesarbeitsgericht zur Begründung seiner Rechtsauffassung nicht berufen.
  • LAG Köln, 19.12.2013 - 12 Sa 682/13

    Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit in der Tagschicht

    Das Betriebsratsmitglied soll so gestellt werden, als ob es im Betrieb weitergearbeitet und keine Amtstätigkeit ausgeübt hätte (BAG, Beschluss vom 29. September 1999 - 7 AZR 378/98, juris-Rz. 6).
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 820/06

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub für Wechselschicht

    Das Benachteiligungsverbot bewirkt, dass ein freigestelltes Personalratsmitglied, dem ohne die Freistellung ein tariflicher Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit zustünde, auch dann einen Anspruch auf Zusatzurlaub erwirbt, wenn er wegen seiner Freistellung den mit der Wechselschichtarbeit verbundenen Erschwernissen nicht ausgesetzt ist (vgl. zum Zusatzurlaub für Schichtarbeit und dem Benachteiligungsverbot nach § 78 BetrVG: BAG 29. September 1999 - 7 AZR 378/98 -, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07

    Bestellung einer Einigungsstelle bei der Beschwerde eines Arbeitnehmers gem. § 85

    Diese sollen so gestellt werden, als ob sie unbelastet von Betriebsratsaufgaben im Betrieb weiter gearbeitet hätten (BAG 29. September 1999 - 7 AZR 378/98 - n.v., zu II 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - 10 Sa 1687/17

    Dienstvereinbarung - Benachteiligungsverbot - Ausschluss eines freigestellten

    Das Benachteiligungsverbot bewirkt, dass ein freigestelltes Personalratsmitglied, dem ohne die Freistellung ein tariflicher Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit zustünde, auch dann einen Anspruch auf Zusatzurlaub erwirbt, wenn er wegen seiner Freistellung den mit der Wechselschichtarbeit verbundenen Erschwernissen nicht ausgesetzt ist (vgl. zum Zusatzurlaub für Schichtarbeit und dem Benachteiligungsverbot nach § 78 BetrVG: BAG 29. September 1999 - 7 AZR 378/98 -, zu II 2 der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - 10 Sa 1688/17

    Dienstvereinbarung - Benachteiligungsverbot - Ausschluss eines freigestellten

    Das Benachteiligungsverbot bewirkt, dass ein freigestelltes Personalratsmitglied, dem ohne die Freistellung ein tariflicher Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit zustünde, auch dann einen Anspruch auf Zusatzurlaub erwirbt, wenn er wegen seiner Freistellung den mit der Wechselschichtarbeit verbundenen Erschwernissen nicht ausgesetzt ist (vgl. zum Zusatzurlaub für Schichtarbeit und dem Benachteiligungsverbot nach § 78 BetrVG: BAG 29. September 1999 - 7 AZR 378/98 -, zu II 2 der Gründe) .
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