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   BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79   

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https://dejure.org/1981,20434
BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 (https://dejure.org/1981,20434)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 (https://dejure.org/1981,20434)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 (https://dejure.org/1981,20434)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
    Sie ist deshalb, weil -es sich um die Auslegung einer untypischen Erklärung handelt, vom Revisionsgericht nicht weiter nachzuprüfen (vgl. z.B. BAG vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - BAG 22, 424 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB).
  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
    Einer Kündigungserklärung fehlt die erforderliche Bestimmtheit und Eindeutigkeit (vgl. BAG vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung) jedenfalls dann, wenn in ihr mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll.
  • BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67

    Bedingte außerordentliche Kündigung - Kündigungsempfänger

    Auszug aus BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
    Es kann mithin dahinstehen, ob die vorliegende Kündigungserklärung auch deshalb unwirksam ist, weil in der Verknüpfung des Beendigungszeitpunkts mit der Fertigstellung des Werkstattbaues eine unzulässige Bedingung liegen könnte (vgl. BAG vom 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/67 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Bedingung).
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Eine Kündigung ist allerdings nicht auslegungsfähig und damit nicht hinreichend bestimmt, wenn in der Erklärung mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (vgl. BAG 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .

    Das Berufungsgericht hat zwar zutreffend angenommen, dass das Bestimmtheitsgebot der gebotenen Auslegung nicht entgegensteht (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 12, BAGE 135, 278; 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24, BAGE 116, 336; 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Der Auslegung steht auch nicht grundsätzlich das Bestimmtheitsgebot entgegen (vgl. hierzu BAG 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 -).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Ob dies hinreichend deutlich wird, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ausspruch der Kündigung (BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - aaO; 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .

    bb) Eine Kündigung ist nicht hinreichend bestimmt, wenn in der Erklärung mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 15; vgl. auch 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79  - zu I der Gründe) .

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Ob dies hinreichend deutlich wird, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ausspruch der Kündigung (BAG 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Ob dies hinreichend deutlich wird, richtet sich nach den Verhältnissen bei Ausspruch der Kündigung (BAG 21. Oktober 1981 - 7 AZR 407/79 - zu I der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 05.04.2022 - 3 Sa 364/21

    Mittelfinger gegen Corona rechtfertigt keine fristlose Kündigung;

    a) Eine hinsichtlich des Beendigungszeitpunkts nicht hinreichend bestimmte Kündigung ist unwirksam (BAG 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 - juris RN 9).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14

    Auslegung und Umdeutung einer Kündigungserklärung - Maßregelungsverbot außerhalb

    Eine Kündigung mit einem Beendigungstermin "in der ersten Dezemberwoche 2014" ist unwirksam, da zu unbestimmt (hier nicht auslegbar und im Ergebnis auch nicht umdeutungsfähig. Zum Teil im Anschluss an BAG vom 20.6.2014 - 6 AZR 805/11, BAG vom 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 und BGH vom 12.11.1981 - III ZR 57/80).

    Eine Kündigung muss hinsichtlich Beendigungswille und -zeitpunkt ausreichend bestimmt sein, da sie ansonsten unwirksam ist (vgl. nur BAG vom 21.10.1981, 7 AZR 407/79; Mues, Eisenbeis, Legerlotz, Laber, Handbuch zum Kündigungsrecht, Teil 1 Rz. 123).

    In Fällen, in denen Gerichte Kündigungserklärungen als zu unbestimmt und damit unwirksam erklärt haben, wurde eine Umdeutung daher konsequenterweise auch gar nicht erst geprüft (vgl. z. B. BAG vom 21.10.1981, 7 AZR 407/79, LAG Hamm vom 6.4.2011, 6 Sa 9/11, aufgehoben durch BAG vom 20.6.2013, a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2022 - 13 Sa 363/21

    Arbeitsrecht Bestimmtheit einer Kündigungserklärung; Betriebsübergang;

    a) Eine hinsichtlich des Beendigungszeitpunkts nicht hinreichend bestimmte Kündigung ist unwirksam (BAG 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 - juris RN 9).
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 365/21
    a) Eine hinsichtlich des Beendigungszeitpunkts nicht hinreichend bestimmte Kündigung ist unwirksam (BAG 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 - juris RN 9).
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2014 - 5 Sa 1251/13

    Kündigungserklärung, Bestimmbarkeit

    - 7 AZR 407/79 - juris).
  • LAG Düsseldorf, 18.03.2021 - 3 Sa 365/21
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2014 - 3 Sa 572/13

    Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers

  • LAG Köln, 14.09.2006 - 6 Sa 353/06

    Kündigung; Bestimmtheit; Auslegung; Umdeutung

  • LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 40/04

    Einvernehmliche Rücknahme des zunächst erklärten Vorbehalts bei

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