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   BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89   

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https://dejure.org/1989,637
BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89 (https://dejure.org/1989,637)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 7 AZR 441/89 (https://dejure.org/1989,637)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 (https://dejure.org/1989,637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit mehrfacher Befristungen nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz 1985

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 363
  • MDR 1990, 1040
  • NZA 1990, 741
  • BB 1990, 1634
  • BB 1990, 1846
  • BB 1990, 70
  • DB 1990, 1669
  • DB 1990, 47
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89
    Sollte das Landesarbeitsgericht eine Neueinstellung i. S. des Art. 1 § 1 BeschFG 1985 verneinen, so wird es weiter zu prüfen haben, ob die Befristung ihrerseits durch einen sachlichen Grund i. S. der Rechtsprechung gerechtfertigt ist (vgl. BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 26. August 1988, BAGE 59, 265 = AP Nr. 124, aaO).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89
    Sollte das Landesarbeitsgericht eine Neueinstellung i. S. des Art. 1 § 1 BeschFG 1985 verneinen, so wird es weiter zu prüfen haben, ob die Befristung ihrerseits durch einen sachlichen Grund i. S. der Rechtsprechung gerechtfertigt ist (vgl. BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 26. August 1988, BAGE 59, 265 = AP Nr. 124, aaO).
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89
    Insgesamt ist dabei eine Würdigung aller Umstände erforderlich (vgl. zusammenfassend unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung: BAG Urteil vom 10. Mai 1989, BAGE 62, 48, unter II c, aa der Gründe).
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89
    Die dort vorgeschriebene Vereinbarung darüber, ob der Angestellte als Zeitangestellter, als Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder als Aushilfsangestellter eingestellt wird, dient nur der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit; sie soll einem Streit der Parteien darüber vorbeugen, welcher Grund für die Befristung maßgeblich war (vgl. zu der wortgleichen Regelung Nr. 2 Abs. 1 SR 2y BAT: BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, unter II 2 a der Gründe; BAGE 42, 203, 210 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 449/88

    Beschäftigungsförderungsgesetz: Sonderregelung, die zu Gunsten des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BAG Urteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 449/88 -, zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), handelt es sich bei der in Rede stehenden Protokollnotiz um eine tarifliche Abschlußnorm im Sinne von § 4 Abs. 1 TVG, die zwingend nur gilt, wenn bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages beiderseitige Tarifgebundenheit vorliegt.
  • BAG, 20.09.1989 - 7 AZR 558/88

    Befristung bedarf eines sachlichen Grundes - Befristung des Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89
    Die dort vorgeschriebene Vereinbarung darüber, ob der Angestellte als Zeitangestellter, als Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder als Aushilfsangestellter eingestellt wird, dient nur der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit; sie soll einem Streit der Parteien darüber vorbeugen, welcher Grund für die Befristung maßgeblich war (vgl. zu der wortgleichen Regelung Nr. 2 Abs. 1 SR 2y BAT: BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, unter II 2 a der Gründe; BAGE 42, 203, 210 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89
    In der Begründung des federführenden Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der später Gesetz gewordenen Ausschußfassung des Art. 1 § 1 BeschFG 1985 heißt es hierzu (BT-Drucks. 10/3206 vom 17. April 1985, S. 30), es werde klargestellt, daß die Regelung nicht für Kettenarbeitsverträge mit Unterbrechungen gelte; insoweit solle es beim bisherigen Recht mit seinen strengen Anforderungen bleiben; die aus dem Regierungsentwurf entnommene Formulierung, daß nur eine "einmalige Befristung" zulässig sei, besage dies bereits, ebenso der neue Begriff "Neueinstellung"; es erscheine aber im Interesse der Rechtsklarheit empfehlenswert, ausdrücklich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 1982 - 2 AZR 166/82 -) zu regeln, wann trotz zeitlicher Unterbrechung ein Kettenarbeitsverhältnis anzunehmen sei.
  • BAG, 01.08.1990 - 7 AZR 22/90

    Möglichkeit der wiederholten Gebrauchmachung von der Befristungsmöglichkeit des

    Auszug aus BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89
    Parallelverfahren: BAG - 01.08.1990 - AZ: 7 AZR 22/90.
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann vielmehr ein enger sachlicher Zusammenhang auch trotz Überschreitung dieser Frist angenommen werden (vgl. zu Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeschFG 1985 BAG 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 13, zu III 1 der Gründe; ebenso jetzt zu § 1 Abs. 3 BeschFG KR-Lipke aaO § 1 BeschFG Rn. 114; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 4. Aufl. § 1 BeschFG Rn. 34; Rolfs NZA 1996, 1134, 1137, 1138).

    Da aber § 1 Abs. 3 Satz 2 BeschFG wörtlich Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 3 BeschFG 1985 entspricht (so ausdrücklich auch BT-Drucks. 13/4612 S 17) und das Erfordernis der Neueinstellung in Art. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 BeschFG 1985 ebenso wie nun das Anschlußverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG verhindern sollte, daß die gesetzliche Befristungserleichterung den Abschluß von Kettenarbeitsverträgen begünstigt (vgl. BAG 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 13, zu II 2 b der Gründe), kann hinsichtlich der materiellen Anforderungen an den engen sachlichen Zusammenhang an die Rechtsprechung zu Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeschFG 1985 angeknüpft werden (ebenso KR-Lipke aaO § 1 BeschFG Rn. 114; ErfK/Müller-Glöge BeschFG § 1 Rn. 48).

    Der Senat hat hierzu im Urteil vom 6. Dezember 1989 (aaO, zu III 2 der Gründe) ausgeführt, für die Frage des engen sachlichen Zusammenhangs sei neben der Dauer der Unterbrechung maßgeblich darauf abzustellen, auf wen die Beendigung des früheren Arbeitsverhältnisses zurückzuführen sei, aus welchen Gründen sie erfolgt sei, aber auch, ob der Arbeitnehmer dieselbe Tätigkeit wie bisher wieder ausüben solle und welche Beweggründe zur Begründung des neuen Arbeitsverhältnisses geführt hätten.

    Dazu gehöre das Vorliegen einer Neueinstellung iSv. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG 1985 und damit das Fehlen eines engen sachlichen Zusammenhangs des befristeten Arbeitsvertrags mit einem vorhergehenden Arbeitsvertrag (BAG 6. Dezember 1989 aaO, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Danach besagte eine bloße Bezugnahme auf das BeschFG weder ausdrücklich noch im Wege der Auslegung, daß die Parteien vereinbart hätten, die Zulässigkeit der Befristung ausschließlich auf diese Rechtsgrundlage zu stützen (BAG 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 - BAGE 63, 363 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 13, zu IV 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 27.07.1992 - 17 Sa 527/92

    Neueinstellung; Befristung; Kettenbefristung; Aushilfsarbeitsverhältnis

    Das Gesetz stellt nicht generalisierend auf jedwede vorhergehende Tätigkeit bei dem einstellenden Arbeitgeber, sondern ausschließlich auf ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis ab, wobei jedoch dieses vorausgegangene Arbeitsverhältnis unbefristet oder befristet bestanden haben kann (BAG, Urteil vom 06.12.1989 - 7 AZR 441/89 -, AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985; Oetker/Kiel, DB 1989, 576, 577, m.w.N.).

    Dabei trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Neueinstellung (BAG, Urteil vom 10.05.1989 - 7 AZR 450/88 -, AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG, Urteil vom 06.12.1989 - 7 AZR 441/89 -, aaO.).

    Die Regelung in Art. 1 § 1 Abs. 1 BeschFG soll nicht für Kettenarbeitsverhältnisse mit Unterbrechung gelten; insoweit soll es beim bisherigen Recht mit seinen strengen Anforderungen zur Zulässigkeit der Vereinbarung befristeter Arbeitsverträge bleiben (BAG, Urteil vom 06.02.1989 - 7 AZR 441/89 -, aaO.).

  • LAG Hamm, 03.06.2015 - 5 Sa 1119/14

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen

    In diesem hat der Arbeitgeber das Vorhandensein der für eine Befristung zugrunde liegenden Faktoren darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG, Urt. v. 15.10.2014, 7 AZR 893/12, juris; LAG Brandenburg, Urt. v. 08.08.2012, 15 Sa 1002/12, juris; so auch schon BAG, Urt. v. 06.12.1989, 7 AZR 441/89, BAGE 63, 363 f).
  • BAG, 01.08.1990 - 7 AZR 474/89

    Möglichkeit der wiederholten Gebrauchmachung von der Befristungsmöglichkeit des

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, handelt es sich bei der hier in Rede stehenden Protokollnotiz um eine tarifliche Abschlußnorm im Sinne von § 4 Abs. 1 TVG, die zwingend nur gilt, wenn bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages beiderseitige Tarifgebundenheit vorliegt (BAG Urteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 449/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BeschFG 1985 zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter I der Gründe).

    Vielmehr dürfen dieselben Parteien nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeschFG 1985 auch mehrmals befristete Arbeitsverträge mit jeweils einmaliger Befristung bis zu 18 Monaten abschließen, sofern es sich dabei jedesmal um eine Neueinstellung handelt (BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter II der Gründe).

    Die dort vorgeschriebene Vereinbarung darüber, ob der Angestellte als Zeitangestellter, als Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder als Aushilfsangestellter eingestellt wird, dient nur der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit; sie soll einem Streit der Parteien darüber vorbeugen, welcher Grund für die Befristung maßgeblich war (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter IV 1 der Gründe sowie zu der wortgleichen Regelung Nr. 2 Abs. 1 SR 2y BAT: BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, unter II 2 a der Grunde; BAGE 42, 203, 210 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99

    Befristung nach dem BeschFG

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Dauer der Unterbrechung, aber auch die Beibehaltung oder Änderung der Tätigkeit und der materiellen Arbeitsbedingungen sowie die für den erneuten Vertragsschluß maßgeblichen Beweggründe (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - DB 2000, 2168, zu B V 3 c bb der Gründe mwN; vgl. zu Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeschFG 1985 BAG 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 13, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 01.08.1990 - 7 AZR 22/90

    Möglichkeit der wiederholten Gebrauchmachung von der Befristungsmöglichkeit des

    Es handelt sich bei der in Rede stehenden Protokollnotiz um eine tarifliche Abschlußnorm im Sinne von § 4 Abs. 1 TVG, die zwingend nur gilt, wenn bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages beiderseitige Tarifgebundenheit vorliegt (BAG Urteil von 15. März 1989 - 7 AZR 449/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BeschFG 1985, unter II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter I der Gründe).

    Vielmehr dürfen die Parteien nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeschFG 1985 auch mehrmals Arbeitsverträge mit jeweils einmaliger Befristung bis zu 18 Monaten abschließen, sofern es sich dabei nur jedesmal um eine Neueinstellung handelt (BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 -, a.a.O., unter II der Gründe).

    Die dort vorgeschriebene Vereinbarung darüber, ob der Angestellte als Zeitangestellter, als Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder als Aushilfsangestellter eingestellt wird, dient nur der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit; sie soll einem Streit der Parteien darüber vorbeugen, welcher Grund für die Befristung maßgeblich war (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 -, zur Veröffentlichung bestimmt, unter IV 1 der Gründe sowie zu der wortgleichen Regelung Nr. 2 Abs. 1 SR 2y BAT: BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, unter II 2 a der Gründe; BAGE 42, 203, 210 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 01.08.1990 - 7 AZR 585/89
    Bei der hier in Rede stehenden Protokollnotiz handelt es sich um eine tarifliche Abschlußnorm im Sinne von § 4 Abs. 1 TVG, die zwingend nur gilt, wenn bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages beiderseitige Tarifgebundenheit vorliegt ( BAG Urteil vom 15. März 1989 - 7 AZR 449/88 - AP Nr. 7 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 -;, zur Veröffentlichung bestimmt, unter I der Gründe).

    Die dort vorgeschriebene Vereinbarung darüber, ob der Angestellte als Zeitangestellter, als Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder als Aushilfsangestellter eingestellt wird, dient nur der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit; sie soll einem Streit der Parteien darüber vorbeugen, welcher Grund für die Befristung maßgeblich war (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 -;, zur Veröffentlichung bestimmt, unter IV 1 der Gründe und zu der wortgleichen Regelung Nr. 2 Abs. 1 SR 2y BAT: BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, unter II 2 a der Gründe; BAGE 42, 203, 210 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92

    Eingruppierung, Kfz-Mechaniker, Englischkenntnisse

    Dabei ist zur Abgrenzung zwischen rechtsbegründenden und rechtshindernden Tatsachen darauf abzustellen, wer sich auf einen Regeltatbestand beruft und wer auf die Ausnahme hiervon (BGH Urteil vom 16. Juni 1983, BGHZ 87, 393, 399 f.; BGH Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91 - ZIP 1992, 609, 611; BAGE 63, 363, 371 f. = AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 219/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Zu berücksichtigen sind insbesondere die Dauer der Unterbrechung, aber auch die Beibehaltung oder Änderung der Tätigkeit und der materiellen Arbeitsbedingungen sowie die für den erneuten Vertragsschluß maßgeblichen Beweggründe (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 15, zu B V 3 c bb der Gründe mwN; vgl. zu Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeschFG 1985 BAG 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 - BAGE 63, 363 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 13, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 196/92

    Bewährung: Voraussetzungen - Darlegungs- und Beweislast

  • LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 1/99

    Zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses (§ 7 SGB IV)

  • LAG Thüringen, 08.12.1999 - 6 Sa 609/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Mittelbare Vertretung - Versetzungs- und

  • LAG Niedersachsen, 20.10.1989 - 3 Sa 1610/88

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Erfordernis einer

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2002 - 9 Sa 1612/01

    Befristeter Vertrag

  • LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 38/97
  • LAG Niedersachsen, 26.07.2004 - 5 Sa 234/04

    Zulässigkeit einer kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages ohne

  • LAG Köln, 06.12.2000 - 2 Sa 1138/00

    Befristungsabrede/Austausch der im Vertrag angegebenen Befristungsgründe

  • LAG Sachsen, 14.09.2000 - 8 Sa 644/99
  • LAG Hessen, 25.02.1999 - 12 Sa 1233/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Beruhen der Befristung auf ausreichendem

  • BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90

    Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nach zwischenzeitlicher

  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 270/89

    Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsvertrages - Neueinstellung eines

  • LAG Hamm, 19.03.1998 - 17 Sa 1749/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeberseitige Kündigung wegen

  • ArbG Stuttgart, 20.11.1998 - 28 Ca 4016/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund einer Befristung; Unklarheiten im

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