Rechtsprechung
   BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 488/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7579
BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 488/06 (https://dejure.org/2007,7579)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2007 - 7 AZR 488/06 (https://dejure.org/2007,7579)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2007 - 7 AZR 488/06 (https://dejure.org/2007,7579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen von befristeten Arbeitsverhältnissen; Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Befristung; Einsatz des befristet beschäftigten Arbeitnehmers entsprechend der Zwecksetzung der ...

  • Judicialis

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7; ; HG NW 2004/2005 § 7 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7
    Befristung; Haushalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 488/06
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 34).

    Dies folgt aus der Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte sowie unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben (vgl. dazu die ausführliche Begründung des Senats in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 12 - 22, aaO).

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 488/06
    Es obliegt in diesem Fall dem Arbeitgeber, die vom Vertrag abweichende Handhabung zu erklären (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

    Mit diesem Inhalt genügt die Vorschrift den an eine ausreichende haushaltsrechtliche Zwecksetzung zu stellenden Anforderungen (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38).

  • BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

    Auszug aus BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 488/06
    Das beklagte Land kann sich auf den Befristungsgrund aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG berufen, da die Parteien, die einzelvertraglich das Tarifwerk des BAT in Bezug genommen haben, die Befristungsgrundform des Zeitangestellten vereinbart haben, der der Sachgrund der zeitlich nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel zuzuordnen ist (BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 1, zu A II 3 der Gründe; 17. April 2002 - 7 AZR 665/00 -BAGE 101, 84 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 21 = EzA BGB § 620 Nr. 194, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 488/06
    Das beklagte Land kann sich auf den Befristungsgrund aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG berufen, da die Parteien, die einzelvertraglich das Tarifwerk des BAT in Bezug genommen haben, die Befristungsgrundform des Zeitangestellten vereinbart haben, der der Sachgrund der zeitlich nur begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel zuzuordnen ist (BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 1, zu A II 3 der Gründe; 17. April 2002 - 7 AZR 665/00 -BAGE 101, 84 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 21 = EzA BGB § 620 Nr. 194, zu I 3 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2006 - 10 (9) Sa 65/06

    Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 488/06
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. April 2006 - 10 (9) Sa 65/06 - aufgehoben.
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 535/08

    Befristung - Haushalt

    Es ist vielmehr ausreichend, wenn der befristet Beschäftigte Aufgaben wahrnimmt, die ansonsten einem oder mehreren anderen Arbeitnehmern der Dienststelle übertragen worden wären, die dem Arbeitsbereich des vorübergehend abwesenden Planstellen- oder Stelleninhabers angehören (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 20, BAGE 121, 236 = AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38; 7. November 2007 - 7 AZR 488/06 - Rn. 16).
  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 972/06

    Befristung - Haushalt

    In diesem Fall fehlt es an dem für § 7 Abs. 3 HG NW 2004/2005 erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Fehlen des Planstellen- oder Stelleninhabers und der Beschäftigung des neu eingestellten Arbeitnehmers (BAG 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 20, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 38; 7. November 2007 - 7 AZR 488/06 - Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht