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   BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 538/88   

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https://dejure.org/1989,11223
BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 538/88 (https://dejure.org/1989,11223)
BAG, Entscheidung vom 07.06.1989 - 7 AZR 538/88 (https://dejure.org/1989,11223)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - 7 AZR 538/88 (https://dejure.org/1989,11223)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der

    Auszug aus BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 538/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist unter "betriebsüblicher beruflicher Entwicklung" die Entwicklung zu verstehen, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 88 = AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe m.w.N.).

    Unberücksichtigt zu bleiben haben demgemäß außergewöhnliche, atypische Entwicklungen in der betrieblichen Situation oder in der Personalsituation; die berufliche Entwicklung eines Arbeitnehmers ist auch dann nicht betriebsüblich, wenn sie eine individuelle, nur auf diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittene Beförderung darstellt (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1987, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 1306/03

    Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats

    Daraus ist zu folgern, dass Beförderungen auf eine Beförderungsstelle nur dann betriebsüblich sind, wenn nach den betrieblichen Gepflogenheiten das Betriebsratsmitglied zur Beförderung angestanden hätte oder wenn wenigstens die Mehrheit der vergleichbaren Arbeitnehmer des Betriebs einen derartigen Aufstieg erreicht (BAG, Urteil vom 15.01.1992, a. a.O.; BAG, Urteil vom 07.06.1989 - 7 AZR 538/88 -, zitiert nach Juris).
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