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   BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95   

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https://dejure.org/1996,11271
BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95 (https://dejure.org/1996,11271)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 7 AZR 687/95 (https://dejure.org/1996,11271)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 7 AZR 687/95 (https://dejure.org/1996,11271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines befristeten Arbeitsverhältnisses i.R.e. medizinischen Extrawache durch selbstständige Eintragung einer Extrawache in einen Dienstplan durch den Arbeitnehmer und Bestätigung der Extrawache durch das Extrawachenbüro oder die Stationsleitung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
    Dabei kommt es vor allem auf den Anlaß und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c a.A. der Gründe; BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).

    Im übrigen hat das Landesarbeitsgericht zutreffend die Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge bei studentischen Hilfskräften zugrunde gelegt (BAG Urteil vom 4. April 1990, BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 11.02.1981 - 7 AZR 12/79

    Kündigung - Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
    Ansonsten ist die Wirksamkeit dieses Beendigungstatbestandes im Rahmen der Sachprüfung als Vorfrage im Kündigungsschutzprozeß zu klären (BAG Urteile vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969 und 4. Februar 1993 - 2 AZR 463/92 -, n.v.).

    Im übrigen ergibt sich das Feststellungsinteresse für die Kündigungsschutzklage bereits aus der Notwendigkeit einer Klageerhebung, um das Wirksamwerden der Kündigung nach § 7 KSchG zu verhindern (BAG Urteil vom 11. Februar 1981, a.a.O.; KR-Friedrich, 4. Aufl., § 4 KSchG Rz 20, m.w.N.).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
    Daher bedarf eine Befristung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 (BAGE 10, 65 ff. = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) eines sie rechtfertigenden sachlichen Grundes.
  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
    In diesem Zusammenhang kann sich der Kläger nicht auf die Entscheidung des Senats vom 10. August 1994 (- 7 AZR 695/93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) berufen.
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
    Dabei kommt es vor allem auf den Anlaß und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c a.A. der Gründe; BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Fällen bei einer Unterbrechung von 2 2/3 Monaten bzw. einem Monat und zehn Tagen bei mehrfach befristet eingesetzten Lehrern keinen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mehr angenommen (BAG Urteile vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 15. Dezember 1983.- 2 AZR 166/82 -, n.v.).
  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
    Im allgemeinen ist ein enger sachlicher Zusammenhang zu verneinen, wenn die Dauer der Unterbrechung verhältnismäßig lange ist (BAG Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Wartezeit).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
    Dabei kommt es vor allem auf den Anlaß und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c a.A. der Gründe; BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 1993 (BAGE 72, 147 = AP Nr. 20 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 463/92

    Kündigung: soziale Auswahl und vertikale Vergleichbarkeit

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
    Ansonsten ist die Wirksamkeit dieses Beendigungstatbestandes im Rahmen der Sachprüfung als Vorfrage im Kündigungsschutzprozeß zu klären (BAG Urteile vom 11. Februar 1981 - 7 AZR 12/79 - AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969 und 4. Februar 1993 - 2 AZR 463/92 -, n.v.).
  • BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 192/54

    Arbeitsverhältnis: Form der Kündigung, Verspätete Klage wegen Sozialwidrigkeit

  • BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.08.1995 - 5 Sa 687/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sportlehrers in die Vergütungsgruppe III BAT-O oder

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Je länger die zeitliche Unterbrechung währt, desto gewichtiger müssen die sonstigen für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 aaO; BAG 10. Mai 1989 aaO, zu II c aa der Gründe; vgl. auch BAG 20. März 1996 - 7 AZR 687/95 - nv., zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 11. No-vember 1982 (- 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) bei einer Unterbrechung von 2 2/3 Monaten und in seinem Urteil vom 20. März 1996 (- 7 AZR 687/95 -) bei einer Unterbrechung von vier Monaten das Bestehen eines engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs verneint.
  • LAG Berlin, 12.01.1999 - 12 Sa 113/98

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sog. "Bedarfsarbeitsverhältnis"

    Zusätzlich hat das Bundesarbeitsgericht dies damit gerechtfertigt, dass derartige Vertragskonstruktionen im Arbeitsleben üblich seien (in diesem Sinne BAG AP Nr. 21, 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG RZK I 9a Nr. 81, Nr. 103; ebenso die unveröffentlichten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20.3.1996 -- 7 AZR 687/95 --, vom 13.2.1985 -- 7 AZR 345/82 -- und vom 18.2.1982 -- 7 AZR 353/80 --; zustimmend zu dieser Rechtsprechung Hunold NZA 1996, 113 ff.).
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