Rechtsprechung
   BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,40584
BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97 (https://dejure.org/1999,40584)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 7 AZR 709/97 (https://dejure.org/1999,40584)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 7 AZR 709/97 (https://dejure.org/1999,40584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,40584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt BAG Urteil vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP Nr. 166 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m. w.N.) ist bei mehreren aufeinanderfolgenden Fristverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Zeitvertrags auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

    Dieser eröffnet auch ohne gesonderte Vereinbarung eines Vorbehalts die Kontrolle des vorausgegange nen Vertrags, weil er lediglich eine geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunkts betrifft, diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrages orientiert und der Vertragsschluß der Anpassung der ursprünglichen Vertragszeit an später eintretende, im Zeitpunkt des vorangegange nen Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Umstände dient (BAG Urteil vom 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP Nr. 166 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97
    Dieser Vorbehalt hat die Funktion, die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle auch für den davor liegenden Vertrag zu eröffnen (BAG Urteil vom 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, m.w.N.).
  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97
    Wird diese Prognose wie im Streitfall durch die nachfolgenden Ereignisse nicht bestätigt, hat der Arbeitgeber darüber hinaus substantiiert vorzutragen, aus welchen Gründen er von der Richtigkeit seiner damaligen Prognose zu einem vorübergehenden Vertretungsbedarf ausgehen konnte und warum der erwartete Sachverhalt nicht eingetreten ist (BAG Urteil vom 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP Nr. 182 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97
    a) Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur unmittelbaren oder mittelbaren Vertretung eines zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als sachlicher Befristungsgrund anerkannt, weil der Arbeitgeber seinen Arbeitskräftebedarf an sich bereits durch den Arbeitsvertrag bzw. das Beamtenverhältnis mit dem Vertretenen abgedeckt hat und deshalb an der Arbeitskraft des Vertreters von vornherein nur ein vorübergehender, zeitlich durch die Rückkehr des Vertretenen begrenzter Bedarf besteht (BAG Urteil vom 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - AP Nr. 192 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96

    Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97
    Nach den Wertungsmaßstäben der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle ist in diesen Fällen die Befristung eines Arbeitsvertrags nicht funktionswidrig und stellt keine objektive Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes dar, wenn die Vertragsparteien aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte die Prognose stellen können, die Beschäftigungsmöglichkeit für den befristet eingestellten Arbeitnehmer werde zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Eintreten eines bestimmten Ereignisses entfallen (BAG Urteil vom 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - AP Nr. 196 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Berlin, 09.10.1997 - 10 Sa 47/97

    Wirksamkeit der erfolgten Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 709/97
    hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Februar 1999 durch den Vorsitzenden Richter Dörner, die Richterin Schmidt und den Richter Prof. Dr. Mikosch sowie den ehrenamtlichen Richter Haeusgen und die ehrenamtliche Richterin Meyer für Recht erkannt: Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 9. Oktober 1997 - 10 Sa 47/97 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.
  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 523/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Vorbehalt

    In diesem Fall ist die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle auch für den davor liegenden Vertrag eröffnet (BAG 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - aaO; 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 und 2 der Gründe; 10. Februar 1999 - 7 AZR 709/97 -, zu I 1 der Gründe; 5. Juni 2002 - 7 AZR 205/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 236 = EzA BGB § 620 Nr. 195, zu I 2 c der Gründe).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    In diesem Fall ist die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle auch für den davor liegenden Vertrag eröffnet (BAG 4. April 1990 - 7 AZR 259/89 - BAGE 65, 86 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 136 mwN; 10. Februar 1999 - 7 AZR 709/97 - nv., zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex;

    Alles in allem darf es den Parteien nur darum gegangen sein, die Laufzeit des alten Vertrags mit dem Sachgrund der Befristung in Einklang zu bringen (BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 2 der Gründe; BAG 10. Februar 1999 - 7 AZR 709/97 - nv, zu I 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 14.07.2000 - 5 Sa 1087/99

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vertretung einer sich im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2591/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Anrechnung von Zeiten als wissenschaftlicher

    Zutreffend und insoweit mit der Berufung auch nicht beanstandet, hat es zunächst angenommen, dass Gegenstand der angesichts der mangelnden Anwendbarkeit des Beschäftigungsförderungsgesetzes gebotenen gerichtlichen Überprüfung im Streitfall lediglich die Befristung des Arbeitsvertrages vom 30.09.1993 ist, weil die Parteien mit dessen vorbehaltloser Unterzeichnung ihr Rechtsverhältnis auf eine neue Grundlage hätten stellen wollen, die künftig für ihre vertragliche Beziehung maßgeblich sein sollte (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt 7 AZR 680/94 vom 15.02.1995 = AP Nr. 166 zu § 620 BGB ; 7 AZR 709/97 vom 10.02.1999, nicht veröffentlicht).
  • LAG Berlin, 22.02.2000 - 11 Sa 2951/99

    Rechtmäßigkeit des befristeten Arbeitsvertrages eines wissenschaftlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Brandenburg, 27.07.2000 - 8 Sa 248/00

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Zweckbefristung

    Auf den ersten bzw. vorletzten Vertrag ist dagegen dann abzustellen, wenn mit der letzten Vereinbarung nur eine geringfügige, am Sachgrund orientierte Korrektur der Laufzeit vorgenommen wird (vgl. BAG, Urt. v. 10.02.1999 -- 7 AZR 709/97 -- juris; Urt. v. 15.02.1995 -- 7 AZR 680/94 -- NZA 1995, 987 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 11.02.2000 - 14 (11) Sa 1557/99

    Klagefrist bei Annexbefristung, Wirksamkeit einer Befristung im Konkurs- oder

    In derartigen Fällen wird der Wille der Parteien erkennbar, beide Verträge in dem Sinne als Einheit zu behandeln, dass der alte Vertrag Rechtsgrundlage des Arbeitsvertrages bleiben und lediglich der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses in der Weise korrigiert werden soll, wie es die Parteien getan hätten, wenn sie die neue Sachlage schon von Anfang an gekannt hätten (BAG, Urteil vom 15.02.1995, a.a.O.; Urteil vom 10.02.1999 - 7 AZR 709/97 - n.v.; Urteil vom 01.12.1999 - 7 AZR 236/98 - n.v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht