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   VGH Bayern, 03.04.2008 - 7 B 07.431   

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VGH Bayern, 03.04.2008 - 7 B 07.431 (https://dejure.org/2008,17517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.2008 - 7 B 07.431 (https://dejure.org/2008,17517)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 2008 - 7 B 07.431 (https://dejure.org/2008,17517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühren; betrieblich genutztes Empfangsgerät; Abmeldung des Geräts; Inhalt der Anzeigepflicht; nachträgliche Klarstellung; materielle Beweislast; Auskunftsverlangen; gebührenfreies privates Zweitgerät

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abmeldung eines nicht privat genutzten Radios wegen Aufgabe des Geschäftsbetriebes einer Apotheke; Rundfunkgebührenpflichtigkeit für das Aufstellen eines Fernsehempfanggerätes; Erfüllung von Mitteilungspflichten zur Abmeldung eines Rundfunkgerätes durch Schilderung eines ...

  • Judicialis

    RGebStV § 2 Abs. 2 Satz 1; ; RGebStV § 3 Abs. 2 Nr. 6; ; RGebStV § 3 Abs. 2 Nr. 9; ; RGebStV § 4 Abs. 1; ; RGebStV § 4 Abs. 2; ; RGebStV § 4 Abs. 5; ; RGebStV § 4 Abs. 6; ; RGebStV... § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung Recht der neuen Medien: Rundfunkgebühren; betrieblich genutztes Empfangsgerät; Abmeldung des Geräts; Inhalt der Anzeigepflicht; nachträgliche Klarstellung; materielle Beweislast; Auskunftsverlangen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Damit wird entsprechend der zur Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV ergangenen fachgerichtlichen Rechtsprechung die Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts verlangt, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, dass und warum der Anzeigende einen bisher bestehenden Beitragstatbestand nicht mehr erfüllt (vgl. etwa BayVGH vom 3.4.2008 - 7 B 07.431 - juris Rn. 17).
  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 3 A 455/07

    Rundfunkgebühren für in Kraftfahrzeuge eingebaute Rundfunkempfangsgeräte

    Auch im vorliegenden gerichtlichen Verfahren trifft die materielle Beweislast für das Entstehen der konkreten Gebührenpflicht prinzipiell den die Gebühr beanspruchenden Beklagten hierzu etwa OVG Münster, Beschluss vom 9.9.2004 - 19 A 2556/03 -, Rn 16; VGH München, Urteil vom 3.4.2008 -7 B 07.431 - Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2005 - 10 PA 118/05 -, Rn. 3, jeweils zitiert nach juris.

    Eine entsprechende Unaufklärbarkeit der Haltereigenschaft hat nach den allgemeinen Grundsätzen der materiellen Beweislast zu Lasten des Beklagten zu gehen, der daraus eine für ihn günstige Rechtsfolge herleiten will hierzu etwa VGH München, Urteil vom 3.4.2008 - 7 B 07.431 -, zitiert nach juris.

  • VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 6 K 15.00732

    Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragserhebung und Verhältnis von

    Damit wird entsprechend der zur Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 9RGebStV ergangenen fachgerichtlichen Rechtsprechung die Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts verlangt, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, dass und warum der Anzeigende einen bisher bestehenden Beitragstatbestand nicht mehr erfüllt (vgl. etwa BayVGHvom 3.4.2008 - 7 B 07.431 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 21.08.2009 - 7 B 08.765

    Rundfunkgebühren; privat und gewerblich genutzte Rundfunkempfangsgeräte;

    Die Abmeldung verlangt zwar nicht zwingend von vornherein Ausführungen zum Verbleib der einzelnen Geräte (BayVGH vom 3.4.2008 Az. 7 B 07.431 und vom 8.12.2008 Az. 7 C 08.1000 ).

    Darin liegt jedoch keine nachträgliche Ergänzung oder Vervollständigung einer vorangegangenen Abmeldung, die ohnehin nur zu einer Beendigung des Teilnehmerverhältnisses ex nunc geführt hätte (vgl. BayVGH vom 3.4.2008 Az. 7 B 07.431 und NdsOVG vom 21.4.2008 ZUM 2009, 337), sondern die erstmalige Mitteilung eines dem Beklagten bisher nicht angezeigten Sachverhalts.

  • VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 13.1886

    Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich

    Damit wird entsprechend der zur Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV ergangenen fachgerichtlichen Rechtsprechung die Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts verlangt, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, dass und warum der Anzeigende einen bisher bestehenden Beitragstatbestand nicht mehr erfüllt (vgl. etwa BayVGH vom 3.4.2008 - 7 B 07.431 - juris Rn. 17).
  • VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 15.60

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätte

    Damit wird entsprechend der zur Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV ergangenen fachgerichtlichen Rechtsprechung die Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts verlangt, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, dass und warum der Anzeigende einen bisher bestehenden Beitragstatbestand nicht mehr erfüllt (vgl. etwa BayVGH vom 3.4.2008 - 7 B 07.431 - juris Rn. 17).
  • VG Regensburg, 11.02.2015 - RO 3 K 14.908

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und KfZ

    Damit wird entsprechend der zur Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV ergangenen fachgerichtlichen Rechtsprechung die Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts verlangt, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, dass und warum der Anzeigende einen bisher bestehenden Beitragstatbestand nicht mehr erfüllt (vgl. etwa BayVGH vom 3.4.2008 - 7 B 07.431 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 8 E 762/09

    Rückwirkende Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten mit der Folge einer

    vgl. insoweit auch Bay. VGH, Urteile vom 3. April 2008 - 7 B 07.431 -, juris Rn. 19, und vom 21. August 2009 - 7 B 08.765 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 21. April 2008 - 4 ME 122/08 -, juris Rn. 7; Gall, in: Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auf.
  • VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 7 K 14.1160

    Unzulässigkeit einer vorbeugenden Klage (Aufhebung künftiger

    Damit wird entsprechend der zur Vorgängervorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 9 RGebStV ergangenen fachgerichtlichen Rechtsprechung die Schilderung eines individuellen Lebenssachverhalts verlangt, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, dass und warum der Anzeigende einen bisher bestehenden Beitragstatbestand nicht mehr erfüllt (vgl. etwa BayVGH vom 3.4.2008 - 7 B 07.431 - juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2013 - 11 N 83.11

    Rundfunkgebühren; betrieblich genutzte Empfangsgeräte; Beherbergungsbetrieb;

    Dies gilt auch für die von der Klägerin aufgeworfenen Fragen, die im Zusammenhang mit der Abmeldung von betrieblich genutzten Empfangsgeräten wegen Aufgabe eines Gewerbebetriebs bei fortbestehender Verfügungsgewalt stehen (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 12. Oktober 2012 - OVG 11 S 45.12 - juris; BayVGH, Urteil vom 11. März 1997 - 7 B 96.2536 - n.v.; Urteil vom 3. April 2008 - 7 B 07.431 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. November 2011 - 3 L 385/09 - juris; vgl. auch Gall, a.a.O., § 4 RGebStV Rn. 31 ff.) sowie die Frage nach der Reichweite der Regelung über das Händlerprivileg in § 5 Abs. 4 RGebStV (vgl. Göhmann/Schneider/Siekmann, a.a.O., § 5 Rn. 83 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 7 ZB 10.313

    Keine rückwirkende Beendigung des Teilnehmerverhältnisses oder Befreiung von der

  • VGH Bayern, 08.12.2008 - 7 C 08.1000

    Prozesskostenhilfe; Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten; Nachweispflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2011 - 11 N 26.09

    Anforderungen an eine Abmeldungserklärung für bestimmte Empfangsgeräte;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2009 - 11 S 40.09

    Abmeldung von Rundfunkgeräten; Angabe des Grundes der Abmeldung

  • VG Hamburg, 07.07.2009 - 10 K 411/09

    Form und Inhalt der Anzeige über das Ende des Bereithaltens eines

  • VG München, 17.09.2008 - M 6b K 08.1253

    Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten; Angabe eines tragenden Grundes; Angabe

  • VG München, 04.12.2013 - M 6a K 13.5526

    Zweifel an der wirksamen Zustellung eines Rundfunkgebührenbescheids; bestehende

  • VG München, 15.04.2013 - M 6b K 12.4147

    Fortbestehen der Rundfunkgebührenpflicht wegen fehlender Abmeldung

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