Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 22.03.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 11.01   

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https://dejure.org/2001,12419
BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 11.01 (https://dejure.org/2001,12419)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2001 - 7 B 11.01 (https://dejure.org/2001,12419)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 7 B 11.01 (https://dejure.org/2001,12419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Begründungspflicht bei Mehrheit von Revisionszulassungsgründen - Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten bei nicht zweckentsprechender Verwendung einer Investitionszulage - Revision wegen Verletzung des ...

  • Judicialis

    InVorG § 12 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Rückgabe von Grundstück und darauf errichteter Gebäude?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 11.01
    Ist eine Entscheidung aber auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionsgrund vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 4; stRspr).
  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 11.01
    Zu Unrecht beruft sich die Beigeladene demgegenüber unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - (NVwZ 1994, 269) darauf, dass eine Revision bei Alternativbegründungen bereits dann zuzulassen ist, wenn hinsichtlich einer Begründungsalternative Klärungsbedürftigkeit besteht.
  • VG Leipzig, 07.11.2000 - 7 K 342/98
    Auszug aus BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 11.01
    BVerwG 7 B 11.01 VG 7 K 342/98.
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 22.03.2001 - 7 B 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21924
VG Lüneburg, 22.03.2001 - 7 B 11/01 (https://dejure.org/2001,21924)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22.03.2001 - 7 B 11/01 (https://dejure.org/2001,21924)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22. März 2001 - 7 B 11/01 (https://dejure.org/2001,21924)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

    unter Abänderung der Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2001 - 11 MA 1128/01 - und des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 22. März 2001 - 7 B 11/01 - im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Lüneburg vom 10. März 2001 wieder herzustellen und.
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2004 - 11 LC 290/03

    Voraussetzungen für das Bestehen von Wiederholungsgefahr in

    Ein Begehren der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. und der "Grüne Liste Wendland e. V." auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die für sofort vollziehbar erklärte Allgemeinverfügung blieb ohne Erfolg (Beschl. d. VG Lüneburg v. 22.03.2001 - 7 B 11/01 - Beschl. d. erk. Sen. v. 23.03.2001 - 11 MA 1128/01 - Beschl. d. BVerfG v. 26.03.2001 - 1 BvQ 15.01 -).

    Die Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung ergebe sich auch aus dem Vortrag der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg in dem Verfahren 7 B 11/01 (vgl. dazu Beschl. d. VG v. 22.3.2001 und Beschl. d. Sen. v. 23.03.2001 - 11 MA 1128/01 - sowie Beschl. d. BVerfG v. 26.03.2001 - 1 BvQ 15.01 -).

  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04

    Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 16/01

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des

    Durch Beschluss vom 24. März 2001 lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 22. März 2001 - 7 B 11/01 - sowie des Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2001 - 11 MA 1128/01 - ab.
  • VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 253/01

    Fraktion; Grundrecht; Grundrechtsfähigkeit; Grundrechtsträger;

    Diese Indizien sind von der 7. Kammer des erkennenden Gerichts in dem Verfahren 7 B 11/01 mit Beschluss vom 22. März 2001 (bestätigt vom Nds. OVG mit Beschl. v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 -, siehe hierzu auch den Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, a.a.O.) im einzelnen geprüft und als zutreffend angesehen worden.
  • VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 80/05

    Verbot einer Versammlung auf Grund einer zuvor ergangenen

    Soweit mit Blockadeaktionen die Schienenstrecke betroffen ist, sind sie von vornherein nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt, und sie stellen eine nicht hinzunehmende Verletzung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. VG Lüneburg, Beschluss v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01;. BVerfG Beschl v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001 Seite 1411; Beschl. v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 -).
  • VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03

    Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01; Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
  • VG Lüneburg, 10.11.2003 - 3 B 84/03

    Allgemeinverfügung; Castor; Versammlung

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01; Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
  • VG Lüneburg, 11.11.2002 - 3 B 76/02

    Erlass einer Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung

    Denn eine Sitzblockade auf den Schienen einer dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dienenden Schienenstrecke stellt zumindest einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung - EBBO - dar und kann darüber hinaus auch als Transportgefährdung gemäß § 315 StGB strafbar sein (vgl. hierzu den Beschluss der 7. Kammer des erkennenden Gerichts v. 22.3.2001, - 7 B 11/01 -, bestätigt durch den Beschl. des Nds. OVG v. 23.3.2001 - 11 MA 1128/01 - und den Beschl. des BVerfG v. 26.3.2001 - 1 BvQ 15/01 - a.a.O.).
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