Rechtsprechung
BVerwG, 21.06.2005 - 7 B 136.04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,19707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Eigentumsverlust im Wege der Zwangsvollstreckung; Begriff des "Anwartschaftrechts"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.07.2004 - 25 A 142.99
- BVerwG, 21.06.2005 - 7 B 136.04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene; …
Auszug aus BVerwG, 21.06.2005 - 7 B 136.04
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Anwartschaftsrecht (nur dann) vorliegt, wenn von einem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (Urteil vom 11. Januar 2001 BVerwG 7 C 10.00 Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 53).
- LAG Düsseldorf, 10.08.2006 - 5 Sa 558/06
Auslegung einer Pensionsordnung
1.1 Von einem Anwartschaftsrecht wird in Rechtsprechung und Literatur immer nur dann ausgegangen, wenn von einem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (so z. B.: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21.06.2005 - 7 B 136/04 - n. v.).