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   VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605   

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https://dejure.org/2015,9384
VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605 (https://dejure.org/2015,9384)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2015 - 7 B 14.1605 (https://dejure.org/2015,9384)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2015 - 7 B 14.1605 (https://dejure.org/2015,9384)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schleichwerbung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dauereinblendung eines Logos während einer Pokersendung ist Schleichwerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Verbots der Schleichwerbung durch die Ausstrahlung der Sendung "Learn from the Pros"

  • Glücksspiel & Recht

    Unzulässige Fernseh-Schleichwerbung für Fulltiltpoker.net I

  • rewis.io

    Staatsvertrag, Werbeabsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Verbots der Schleichwerbung durch die Ausstrahlung der Sendung "Learn from the Pros"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Schleichwerbung bei ständiger Einblendung des Logos "Fulltiltpoker.net" bei einer Pokersendung ohne Hinweis auf Dauerwerbesendung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ständige Einblendung des Logos "Fulltiltpoker.net" im Rahmen einer Pokersendung stellt unzulässige Schleichwerbung dar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ständige Einblendung des Logos "Fulltiltpoker.net" im Rahmen einer Pokersendung stellt unzulässige Schleichwerbung dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fernseh-Schleichwerbung durch Fulltiltpoker.net

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 2 A 10327/08

    Irreführende Schleichwerbung durch Sat. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605
    (OVG RhPf B.v. 17.12.2008 - 2 A 10327/08 - ZUM 2009, 507 = juris Rn. 44).

    Allein aufgrund der fehlenden Kennzeichnung als Werbung wird die Eignung, über den Zweck der Darstellung zu täuschen, begründet (OVG RhPf B.v. 17.12.2008 - 2 A 10327/08 - ZUM 2009, 507-513 = juris Rn. 56 und U.v. 29.4.2014 - 2 A 10894/13 - juris Rn. 67 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605
    Allein aufgrund der fehlenden Kennzeichnung als Werbung wird die Eignung, über den Zweck der Darstellung zu täuschen, begründet (OVG RhPf B.v. 17.12.2008 - 2 A 10327/08 - ZUM 2009, 507-513 = juris Rn. 56 und U.v. 29.4.2014 - 2 A 10894/13 - juris Rn. 67 f.).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605
    Nach der Rechtsprechung (z.B. BGH, U.v. 22.2.1990 - I ZR 78/88 - BGHZ 110, 278 = juris Rn. 34) ist Werbung im Rahmen des Unvermeidbaren zulässig, weil sie als Bestandteil der realen Umwelt bei Berichten und Darstellungen nicht künstlich ausgespart werden kann.
  • VG Bayreuth, 24.09.2018 - B 3 K 18.764

    Missbilligung einer Rundfunksendung als Schleichwerbung

    Sie steht der Bejahung der Irreführungseignung nicht entgegen, die bereits aufgrund der fehlenden Kennzeichnung besteht (BayVGH, Urteil vom 09.03.2015 - 7 B 14.1605, ZUM-RD 2015, 679 (682); ebenso BVerwG, ZUM 2016, 900 (903)).

    Dabei kommen als Indizien die Intensität der Werbewirkung, die häufige Erwähnung des Produktnamens oder auch die Alleinstellung eines beworbenen Unternehmens in Frage (Holznagel in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, § 2 RStV Rn. 72; BayVGH vom 09.03.2015 - 7 B 14.1605 -, Rn. 30, juris).

    Das heißt, dass Werbung im Rahmen des Notwendigen zulässig ist bei (fiktiven) Darstellungen, also Spielfilmen, Fernsehspielen, Theaterstücken, Spielszenen, erklärenden und beratenden Beiträgen, bei der Übertragung von (realen) Ereignissen oder Berichten darüber, insbesondere über sportliche Veranstaltungen und, wenn Waren, Dienstleistungen oder Tätigkeiten selbst Gegenstand der Berichterstattung sind, z.B. bei Tests ( vgl. BayVGH, Urteil vom 09.03.2015 - 7 B 14.1605 -, Rn. 34, juris).

  • VG Neustadt, 10.10.2018 - 5 L 1045/18

    Fernsehausstrahlung - SAT 1 - einer Werbung für unerlaubtes Glücksspiel;

    Bereits aus diesem Umstand ergibt sich seine Verantwortlichkeit für die von ihm verbreiteten Werbeinhalte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2016 - 6 C 9/15 -, NVwZ-RR 2016, 773; Bay. VGH, Urteil vom 09. März 2015 - 7 B 14.1605 -, ZUM-RD 2015, 679) und damit auch für die Einhaltung des § 5 Abs. 3 GlüStV.
  • VG München, 08.11.2018 - M 17 K 17.1664

    Verstoß gegen das Erkennbarkeitsgebot von Werbung im Fernsehprogramm

    Diese Vorschriften sind am 1. Oktober 2016 in Kraft getreten und galten somit in dem für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2015 - 7 B 14.1605 - juris Rn. 25).
  • VG München, 11.07.2019 - M 17 K 17.5395

    Medienrechtliche Beanstandung wegen Schleichwerbung

    Diese Vorschriften sind am 1. Januar bzw. 1. September 2017 (vgl. Art. 4 Abs. 2 20. RÄndStV) in Kraft getreten und galten somit in dem für die gerichtliche Überprüfung maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BayVGH, U.v. 9.3.2015 - 7 B 14.1605 - juris Rn. 25).
  • VG München, 08.11.2018 - M 17 K 17.2344

    Medienrechtliche Beanstandung in Form der Missbilligung

    Rechtsgrundlage der medienrechtlichen Beanstandung ist § 38 Abs. 2 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 2001 (GVBl. S. 502), geändert durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 6. April 2016 (GVBl. S. 94), da im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses abzustellen ist (BayVGH, U.v. 9.3.2015 - 7 B 14.1605 - juris Rn. 25).
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