Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.2000 - 7 B 147.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11132
BVerwG, 20.11.2000 - 7 B 147.00 (https://dejure.org/2000,11132)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2000 - 7 B 147.00 (https://dejure.org/2000,11132)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2000 - 7 B 147.00 (https://dejure.org/2000,11132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Bemessung der Überschuldung eines dinglich belasteten Grundstücks - Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache und der Divergenz - Anforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2000 - 7 B 147.00
    Diese Frage ist anhand der einschlägigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111) im erstgenannten Sinn zu beantworten, ohne dass es hierzu eines Revisionsverfahrens bedarf.

    Nach Ansicht der Beschwerde weicht das angegriffene Urteil von dem Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111 ab, weil das Verwaltungsgericht nicht vom Einheitswert des Wohngebäudes ausgegangen sei.

  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2000 - 7 B 147.00
    Diese Frage ist anhand der einschlägigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111) im erstgenannten Sinn zu beantworten, ohne dass es hierzu eines Revisionsverfahrens bedarf.

    Da der im Jahre 1967 ermittelte Sachwert des Gebäudes aktenkundig und nichts dafür ersichtlich war, dass der Beleihungswert im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts 1976 höher lag, hat das Verwaltungsgericht auch dem im Urteil des Senats vom 22. August 1996 - BVerwG 7 C 74.94 - a.a.O. dargelegten Erfordernis einer konkreten Ermittlung des Zeitwerts Rechnung getragen.

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2000 - 7 B 147.00
    Damit beantwortet sich zugleich die im Rahmen ihrer Abweichungsrüge von der Beschwerde hilfsweise als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage: An der in § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Ursächlichkeit nicht kostendeckender Mieten für die Überschuldung des Wohnflurstücks fehlt es, wenn der Gebäudewert im Zeitpunkt des Eigentumsverlusts schon durch Grundstücksbelastungen überschritten wurde, denen zu DDR-Zeiten aufgenommene Kredite des Eigentümers zugrunde lagen, die nicht der Erhaltung des Gebäudes zum vertragsgemäßen Gebrauch dienten (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1; Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2000 - 7 B 147.00
    Damit beantwortet sich zugleich die im Rahmen ihrer Abweichungsrüge von der Beschwerde hilfsweise als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage: An der in § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Ursächlichkeit nicht kostendeckender Mieten für die Überschuldung des Wohnflurstücks fehlt es, wenn der Gebäudewert im Zeitpunkt des Eigentumsverlusts schon durch Grundstücksbelastungen überschritten wurde, denen zu DDR-Zeiten aufgenommene Kredite des Eigentümers zugrunde lagen, die nicht der Erhaltung des Gebäudes zum vertragsgemäßen Gebrauch dienten (vgl. Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1; Urteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02

    Eigentumsverzicht; Gehöft, landwirtschaftliches; Wohnhausflurstück;

    Waren die landwirtschaftlichen Nutzflächen eines teilweise bebauten Grundstücks in eine LPG eingebracht, bestimmt sich der Zeitwert des Buchgrundstücks allein nach dem Beleihungswert des bebauten Flurstücks; der Wert des landwirtschaftlich genutzten Restgrundstücks bleibt unberücksichtigt, weil er zum Zeitpunkt des Eigentumsverzichts nicht realisiert werden konnte (Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 7 B 147.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 11 S. 33).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 24.00

    Überschuldung; Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus

    Die Prüfung der Schuldensituation des Grundstücks fordert eine Gegenüberstellung des Zeitwerts der Immobilie - darunter ist ihr Beleihungswert in der Praxis der DDR zu verstehen (vgl. Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 7 B 147.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 11) - und der ihr zuzuordnenden Verbindlichkeiten (Urteil vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 14.02

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes - Auskehr des nach

    Waren - wie hier - die landwirtschaftlichen Nutzflächen eines teilweise bebauten Grundstücks in eine LPG eingebracht, bestimmt sich der Zeitwert des Buchgrundstücks allein nach dem Beleihungswert des bebauten Flurstücks (Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 7 B 147.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 11).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 7 B 5.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks - Voraussetzungen für die

    Als bloßer Erfahrungswert tritt er aber nicht an die Stelle der konkreten Beleihungsgrenze, die aus einem Vorgang der Kreditgewährung bekannt ist (vgl. auch Beschluss vom 20. November 2000 - BVerwG 7 B 147.00 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht