Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1987 - 7 B 158.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6096
BVerwG, 01.09.1987 - 7 B 158.87 (https://dejure.org/1987,6096)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1987 - 7 B 158.87 (https://dejure.org/1987,6096)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1987 - 7 B 158.87 (https://dejure.org/1987,6096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,6096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aussetzung der Verhandlung und der Ruhensanordnung - Rechtswidriger Ermessensgebrauch bei bloß unzweckmäßiger Entscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1987 - 7 B 158.87
    Denn die Frage der Gültigkeit von Rechtsnormen ist kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 94 VwGO (vgl. hierzu die Kommentare zur VwGO von Eyermann/Fröhler, 8. Auflage, § 94 Rd. Nr. 7; Redeker/von Oertzen, 8. Auflage, § 94 Rd. Nr. 1; Kopp, 7. Auflage, § 94 Rd. Nr. 4; jeweils mit weiteren Nachweisen; die für die Gegenmeinung angeführte Entscheidung BVerfGE 3, 58 [BVerfG 17.12.1953 - 1 BvR 147/52] betrifft nicht eine Aussetzung nach § 94 VwGO).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1987 - 7 B 158.87
    Der beschließende Senat hat in dem Urteil vom 18. Mai 1982 (BVerwGE 65, 323 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 24/81]) dargelegt, daß das durch die Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 (BGBl. I S. 1458) eingeführte Antwort-Wahl-Verfahren nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, und zwar weder in der ursprünglichen Fassung des § 14 ÄAppO noch in der Fasssung der Zweiten Verordnung zur Änderung der ÄAppO vom 24. Februar 1978 (BGBl. I S. 312).
  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 55.82
    Auszug aus BVerwG, 01.09.1987 - 7 B 158.87
    Aus der Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 7. Oktober 1983 - BVerwG 7 C 55.82 -, auf die sie verweist, ergeben sich solche Gesichtspunkte nicht.
  • BVerwG, 30.11.1995 - 4 B 248.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff desx Rechtsverhältnisses i.S. von § 94 VwGO -

    § 94 VwGO setzt nämlich ein (vorgreifliches) Rechtsverhältnis voraus; die Frage der Gültigkeit einer Rechtsnorm, ist jedoch nach allgemeiner Auffassung kein Rechtsverhältnis im Sinne von § 94 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. September 1987 - BVerwG 7 B 158.87 -, n.v.; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 94 Nr. 7; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 94 Rn. 4 a; Dageförde, VerwArch 1988, 123, 141, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2003 - 2 L 235/03

    Zum Einwendungsausschluss bei der Öffentlichkeitsbeteiligung

    § 94 VwGO setzt nämlich ein (vorgreifliches) Rechtsverhältnis voraus; die Frage der Gültigkeit einer Rechtsnorm ist jedoch nach allgemeiner Auffassung kein Rechtsverhältnis im Sinne von § 94 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.09.1987 - BVerwG 7 B 158.87 - [juris]; BVerwG, Beschl. v. 30.11.1995 - BVerwG 4 B 248.95 -, Buchholz 310 [VwGO] § 138 Nr. 6, Nr. 30), da es die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage zum Gegenstand hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht