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BVerwG, 25.08.1983 - 7 B 165.82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 28.11.2002 - VII R 27/02
Verfahren nach Einwendungen gegen Steuerberaterprüfung
Schon deshalb ist es nicht schlüssig, § 10 Abs. 1 Nr. 1 DVStB zu entnehmen, an einem Prüfungsverfahren könne nur ein Beamter mitwirken, dem dies im Rahmen eines Nebenamtes übertragen ist (vgl. auch BVerwG-Beschluss vom 25. August 1983 7 B 165.82, Buchholz, a.a.O., Nr. 183 zu den Rechtsfolgen bei der Pensionierung eines als Vertreter der Wirtschaft bestellten Prüfers). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2018 - 5 N 23.16
Besetzung der Prüferkommission bei Wirtschaftsprüferexamen
Nach Sinn und Zweck der Regelung über die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses - an der das Bundesverwaltungsgericht keine Bedenken geäußert hat (vgl. Beschluss vom 25. August 1983 - BVerwG 7 B 165.82 -, juris Rn. 4 f.) - soll der/die Vertreter/in der Wirtschaft in die Prüfung das auf praktischer Berufserfahrung beruhende Fachwissen eines in der Wirtschaft Tätigen einbringen. - VG Schwerin, 24.08.2022 - 6 A 1128/21
Wiederholung des praktischen Prüfungsteils der staatlichen Prüfung für …
Selbst bei Annahme einer derart weit gefassten Rügepflicht fände diese ihre Grenze jedoch am Maßstab des Zumutbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1983 - 7 B 165.82 -, juris Rn. 6; BVerwG…, Beschluss vom 19. Mai 1987 - 7 B 107.87 -, juris Rn. 8; OVG Münster…, Urteil vom 9. März 1989 - 22 A 688/88 -, juris Rn. 27).