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   BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79   

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BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79 (https://dejure.org/1979,149)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1979 - 7 B 195.79 (https://dejure.org/1979,149)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1979 - 7 B 195.79 (https://dejure.org/1979,149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des Grundstücks - Der Begriff der Überraschungsentscheidung - Ein Grundstücksteil als Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79
    Hierbei kann offenbleiben, ob der am 1. Juli 1977 in Kraft getretene § 278 Abs. 3 ZPO, wenn man gemäß § 173 VwGO eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Erwägung zieht (so wohl Redeker-von Oertzen, VwGO, 6. Aufl. 1978, § 108 Rdnr. 7; Kopp, VwGO, 4. Aufl. 1979, § 104 Rdnr. 4), gegenüber den §§ 86 Abs. 3, 104 Abs. 1 und 108 Abs. 2 VwGO, aus denen schon bisher die Unzulässigkeit von "Überraschungsentscheidungen" gefolgert wurde (vgl. BVerwGE 36, 264 [267]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98]), strengere Anforderungen an die richterliche Hinweis- und Erörterungspflicht stellt.
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79
    Hierbei kann offenbleiben, ob der am 1. Juli 1977 in Kraft getretene § 278 Abs. 3 ZPO, wenn man gemäß § 173 VwGO eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Erwägung zieht (so wohl Redeker-von Oertzen, VwGO, 6. Aufl. 1978, § 108 Rdnr. 7; Kopp, VwGO, 4. Aufl. 1979, § 104 Rdnr. 4), gegenüber den §§ 86 Abs. 3, 104 Abs. 1 und 108 Abs. 2 VwGO, aus denen schon bisher die Unzulässigkeit von "Überraschungsentscheidungen" gefolgert wurde (vgl. BVerwGE 36, 264 [267]; Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98]), strengere Anforderungen an die richterliche Hinweis- und Erörterungspflicht stellt.
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Das Berufungsgericht war nicht verpflichtet, die Rechtsauffassung, die seine Entscheidung trägt, schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (BVerwG, Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 -, Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12 und Beschluß vom 30. Oktober 1987 a.a.O.).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Insbesondere war es nicht verpflichtet, seine Rechtsauffassung vor der Urteilsberatung festzulegen und in der Verhandlung zur Erörterung zu stellen (Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, seine beabsichtigte Entscheidung bzw. die sie tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 6 C 1.94

    Hochschulrecht - Keine bundesrechtliche Pflicht der Zur-Verfügung-Stellung des

    Die voraussichtlich ausschlaggebende Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung im einzelnen herauszuarbeiten und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen, mag guter Brauch sein, kann den genannten Vorschriften aber nicht als Rechtspflicht entnommen werden (s. BVerwG, Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Soweit die Beklagte eine Unterrichtung über Einzelheiten ins Auge faßt, vor allem darüber, daß das Gericht "eine Rückabwicklung im Rahmen einer Leistungskondiktion in entsprechender Anwendung der §§ 812 ff. BGB unterstellt" (Beschwerdeschrift S. 6), ist entgegenzuhalten, daß das Berufungsgericht unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet war, seine die Entscheidung tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung im einzelnen festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12 S. 5 ).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Das können die Beteiligten jedoch nicht fordern (Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht nicht, auf Einzelheiten der rechtlichen Würdigung und der Entscheidungsbegründung, die sich häufig erst in der Schlußberatung ergeben, vorab hinzuweisen (vgl. Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Im übrigen war das Berufungsgericht nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - ; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ).
  • BVerwG, 21.10.1981 - 2 B 52.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Neufestsetzung

    Das Berufungsgericht war entgegen der offenbar vom Kläger auch in anderem Zusammenhang vertretenen Auffassung nicht verpflichtet, ihn vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 36]; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109] und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12]).
  • BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83

    Rechtskraft und Vollstreckbarkeit - Bescheidungsurteil - Nichtige Norm

    Eine Pflicht, seine Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen, bestand für das Berufungsgericht nicht (vgl. Senatsbeschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 -, Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 23.10.1981 - 2 B 43.80

    Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte in einem Gerichtsverfahren - Genaue

  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 7 S 646/01

    Kein Vertretungszwang für PKH-Beschwerde; verspätete Entscheidung über PKH im

  • BVerwG, 16.05.1990 - 8 B 170.89

    Aufenthaltsvermutung und Erhebung einer pauschalen Jahreskurabgabe

  • BVerwG, 28.04.2009 - 8 B 15.09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Möglichkeit zur ausreichenden schriftlichen

  • BVerwG, 29.04.1981 - 8 B 14.81

    Überschreitung der sachlichen Zuständigkeit einer Behörde bei Ablehnung der

  • BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Sachliche Unabhängigkeit des

  • BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 143.86

    Berücksichtigung vorhandener, außerhalb des Beamtendienstes bei einer politischen

  • BVerwG, 14.09.1994 - 11 B 91.94

    Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs auf

  • BVerwG, 24.04.1997 - 2 B 48.97

    Formelle Anforderungen an die substantiierte Darlegung der geltend gemachten

  • BVerwG, 23.01.1989 - 4 NB 31.88

    Beurteilungszeitpunkt für die Begründetheit einer Anfechtungsklage;

  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 75.84

    Zur vorherigen Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten bei Umsetzung

  • BVerwG, 15.12.1997 - 2 B 129.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage nach

  • BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85
  • BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80

    Entlassungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit ohne längere Erkrankung -

  • BVerwG, 06.08.1987 - 7 B 151.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.05.1982 - 8 CB 152.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 03.11.1992 - 2 B 172.92

    Differenzierung zwischen Soldaten auf Zeit, die zur Durchführung eines Studiums

  • BVerwG, 11.12.1991 - 5 B 77.90

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf eine Verletzung des

  • BVerwG, 19.12.1980 - 2 B 89.79

    Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber dienstlichen

  • BVerwG, 12.02.1993 - 2 B 151.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 99.81

    Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz (GG) als Rechtfertigung für

  • BVerwG, 19.02.1981 - 2 B 9.80

    Beurteilung eines Beamten - Verzögerung der Beförderung durch den Dienstherrn -

  • BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 16.79

    Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele durch eine Partei (Deutsche

  • BVerwG, 28.02.1994 - 2 B 22.94

    Geltendmachung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung bei der

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 PB 6.87

    Anforderungen an einen personellen Fragebogen im Sinne des

  • BVerwG, 11.06.1986 - 5 B 123.84

    Unzureichende Sachaufklärung - Einholung eines arbeitsmedizinischen

  • BVerwG, 04.07.1984 - 2 CB 10.84

    Anforderungen an die Darstellung einer Rechtsfrage bei der Revision wegen

  • BVerwG, 15.08.1983 - 2 B 140.82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 08.04.1983 - 2 B 143.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.03.1983 - 2 B 170.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 B 24.81

    Reichweite der Kenntnisnahmepflicht des Gerichtes bezüglich des Vorbringens der

  • BVerwG, 08.01.1997 - 2 B 97.96

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflichten im Fall einer festzustellenden

  • BVerwG, 20.12.1989 - 2 B 81.89

    Teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen für die Zeit eines

  • BVerwG, 20.09.1982 - 2 ER 401.80

    Ausgestaltung des Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im

  • BVerwG, 24.02.1989 - 2 B 18.89

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Frage des Bestehens des Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 01.02.1985 - 5 B 142.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Bestimmung einer

  • BVerwG, 14.11.1984 - 2 B 136.83

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 20.06.1988 - 4 B 115.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Baufälligkeit einer

  • BVerwG, 20.12.1982 - 2 CB 90.81

    Abbruch eines Verfahrens zur Zwangspensionierung

  • BVerwG, 22.04.1982 - 7 CB 187.81

    Fehlen einer ausreichenden Begründung als Verfahrensmangel im Sinne des § 133 Nr.

  • BVerwG, 26.03.1982 - 2 B 42.81

    Beachtung der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Änderung

  • VG Göttingen, 03.01.2006 - 8 C 2019/05

    Anhörungsrüge; Berichterstatter; Billigkeitsentscheidung; Erledigung;

  • VG Cottbus, 18.05.2010 - 6 K 1043/09

    Zulässigkeit einer Gegendarstellung

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