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   BVerwG, 15.07.1988 - 7 B 195.87   

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https://dejure.org/1988,4175
BVerwG, 15.07.1988 - 7 B 195.87 (https://dejure.org/1988,4175)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1988 - 7 B 195.87 (https://dejure.org/1988,4175)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1988 - 7 B 195.87 (https://dejure.org/1988,4175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwasser - Volksgesundheit - Gemeinderecht - Öffentliche Wasserversorgungsanlage - Benutzungszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 1126
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83

    Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1988 - 7 B 195.87
    Diesem Ziel dient namentlich die Bestimmung des § 3 Abs. 1 AVBWasserV, die die Gemeinden verpflichtet, auch bei bestehendem Benutzungszwang dem Wunsch des Grundstückseigentümers nach einer Beschränkung des Wasserbezugs auf einen bestimmten Verbrauchszweck oder einen Teilbedarf in den Grenzen des wirtschaftlich Zumutbaren Rechnung zu tragen (vgl. Urteil des Senats vom 11. April 1986 - BVerwG 7 C 50.83 -, NVwZ 1986, 754).
  • BVerwG, 24.01.1986 - 7 CB 51.85

    Befreiung von einem gemeindlichen Anschlusszwang und Benutzungszwang an eine

    Auszug aus BVerwG, 15.07.1988 - 7 B 195.87
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 24. Januar 1985 - BVerwG 7 CB 51 und 52.85 -, NVwZ 1986, 483, ausgeführt, die nach § 35 Abs. 1 AVBWasserV gebotene entsprechende Anwendung der Bestimmungen der AVBWasserV bei der Gestaltung öffentlich-rechtlicher Wasserversorgungsverhältnisse hindere nicht, daß Landesrecht die Begründung eines Versorgungsverhältnisses vorschreibe, wenn einer derartigen Regelung eine Gesetzeskompetenz des Landes zugrunde liege, die auch nach Erlaß der bundesrechtlichen AVBWasserV vom Land in Anspruch genommen werden könne.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08

    Antrag eines Großverbrauchers auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht

    Denn die Bestimmungen der AVBWasserV können nur mit der Maßgabe Anwendung finden, dass die Grundentscheidung für den Anschluss- und Benutzungszwang nicht leerläuft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.1986 - 7 CB 51 und 52.85 -, NVwZ 1986, 483; vom 15.07.1988 - 7 B 195.87 -, NVwZ 1988, 1126 ; vom 12.07.1991 - 7 B 17 und 18.91 -, NVwZ-RR 1992, 37 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1995 - 7 A 12843/94

    Wasserversorgung; Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis; Befreiung vom

    Diese Beurteilung läßt sich seit der Geltung der bundesrechtlichen Bestimmungen der AVBWasserV - wie mittlerweile in breitem Umfang Eingang in die Rechtsprechung gefunden hat nicht mehr aufrechterhalten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 7 C 50.83 = NVwZ 1986, 754; BayVGH KStZ 1987, 129, dazu BVerwG, NVwZ 1988, 1029; VGH Kassel, NVwZ 1988, 1049; zum Anpassungsgebot für gemeindliche Satzungen BVerwG, NVwZ 1988, 1126, OVG Münster, DÖV 1990, 151).
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