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   BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 210.95   

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BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 210.95 (https://dejure.org/1995,2035)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1995 - 7 B 210.95 (https://dejure.org/1995,2035)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1995 - 7 B 210.95 (https://dejure.org/1995,2035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Baulandenteignung; Unredlichkeit eines Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJ 1995, 612
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 77.94

    Offene Vermögensfragen - Vermögensüberführung in Volkseigentum

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 210.95
    Eine Enteignung nach den Vorschriften des Baulandgesetzes schließt die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG nicht von vornherein aus (Klarstellung gegenüber dem Beschluß des Senats vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 77.94).

    Soweit der Beschluß des Senats vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 77.94 - abweichend davon im Sinne eines generellen Ausschlusses solcher Enteignungen vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 VermG verstanden werden kann, hält der Senat daran nicht fest.

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 210.95
    Zwar trifft es zu, daß nach der Rechtsprechung des Senats der Instandsetzungsbedarf, der Grundlage der Annahme einer zu einem Eigentumsverzicht führenden Überschuldung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG ist, unaufschiebbar gewesen sein muß (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 [22 f.]; bestätigt und weitergeführt mit Urteilen vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 und 48.94 - bis.
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1995 - 7 B 210.95
    Zwar trifft es zu, daß nach der Rechtsprechung des Senats der Instandsetzungsbedarf, der Grundlage der Annahme einer zu einem Eigentumsverzicht führenden Überschuldung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG ist, unaufschiebbar gewesen sein muß (vgl. Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 [22 f.]; bestätigt und weitergeführt mit Urteilen vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 und 48.94 - bis.
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 160/17

    Makleralleinauftrag: Schadensersatzanspruch des Maklerkunden wegen

    Das Landgericht hat sich für seine hiervon abweichende Ansicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1995 berufen (7 B 210/95, DtZ 1995, 343).

    Darin hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, einem Ehegatten könne die Unredlichkeit des anderen Ehegatten beim Grundstückserwerb zugerechnet werden, weil das Grundstück in ehelicher Vermögensgemeinschaft erworben worden sei und die Ehegatten über den Vermögensgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen könnten; Fragen der gegenseitigen Zurechnung von Wissenselementen oder Verhaltensweisen stellten sich nicht, weil das Rechtsgeschäft nicht teilbar sei und sein Erfolg die Erfüllung des Erwerbstatbestandes durch beide Ehegatten voraussetze (BVerwG, DtZ 1995, 343, 344 [juris Rn. 7]).

  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 160/17

    Schadensersatzanspruch des Maklerkunden wegen Pflichtverletzungen des Maklers/

    Das Landgericht hat sich für seine hiervon abweichende Ansicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1995 berufen (7 B 210/95, DtZ 1995, 343).

    Darin hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, einem Ehegatten könne die Unredlichkeit des anderen Ehegatten beim Grundstückserwerb zugerechnet werden, weil das Grundstück in ehelicher Vermögensgemeinschaft erworben worden sei und die Ehegatten über den Vermögensgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen könnten; Fragen der gegenseitigen Zurechnung von Wissenselementen oder Verhaltensweisen stellten sich nicht, weil das Rechtsgeschäft nicht teilbar sei und sein Erfolg die Erfüllung des Erwerbstatbestandes durch beide Ehegatten voraussetze (BVerwG, DtZ 1995, 343, 344 [juris Rn. 7]).

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    Nach dieser Bestimmung ist ein Erwerb unredlich, wenn er nicht im Einklang mit den zum Zeitpunkt des Erwerbs in der DDR geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis stand und der Erwerber - angesichts des § 15 Abs. 2 S. 1 FamGB würde die Unredlichkeit eines Ehegatten das Erwerbsgeschäft insgesamt erfassen (BVerwG, Urt. v. 07. März 2012 - BVerwG 8 C 10.11 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschl. v. 02. Juni 1995 - BVerwG 7 B 210.95 -, juris Rn. 10) - das wusste oder hätte wissen müssen.

    2.3.3 Der Kläger musste den Verstoß gegen das Baulandgesetz nach derzeitigem Sachstand - zumindest - auch kennen und diese Kenntnis muss sich die Klägerin zu 2. zurechnen lassen (BVerwG, Urt. v. 07. März 2012 - BVerwG 8 C 10.11 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschl. v. 02. Juni 1995 - BVerwG 7 B 210.95 -, juris Rn. 10).

  • VG Potsdam, 18.01.2005 - 11 K 1424/99
    Fragen der gegenseitigen Zurechnung von Wissenselementen oder Verhaltensweisen stellen sich schon deswegen nicht, weil das Rechtsgeschäft nicht teilbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juni 1995 - BVerwG 7 B 210.95 -, VIZ 1995, 520).

    Auch insofern erfasst die Unredlichkeit des einen Ehepartners die Nutzungsrechtsverleihung insgesamt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1995 - 7 B 210.95 -, aaO), so dass auch insoweit ein Unredlichkeitsvorwurf gegenüber der Ehefrau des Klägers dahinstehen kann.

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 10.11

    Erwerb; redlich; Rechtsverstoß; objektiv; formal; qualifiziert; Kenntnis;

    Da die Hausgrundstücke durch die Ehegatten in ehelicher Vermögensgemeinschaft erworben wurden und sie darüber gemäß § 15 Abs. 2 des Familiengesetzbuches nur gemeinschaftlich verfügen konnten, erfasst die Unredlichkeit eines Ehegatten das gesamte Erwerbsgeschäft (Beschluss vom 2. Juni 1995 - BVerwG 7 B 210.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 46).
  • BVerwG, 25.06.2003 - 8 B 47.03

    Erwerb; Erbfall; Übertragung in eheliche Vermögensgemeinschaft.

    Abgesehen davon, dass es sich bei einem derartigen Rechtsgeschäft entgegen der Ansicht der Beschwerde um ein nicht teilbares Rechtsgeschäft im Sinne der Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 2. Juni 1995 - BVerwG 7 B 210.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 46 S. 123 ) handeln dürfte, weil durch den Vertrag nicht nur die Klägerin zu 1, sondern beide Ehepartner das Eigentum zur gesamten Hand erworben haben (vgl. insoweit auch die Auflassungserklärung in der mit der Beschwerdebegründung eingereichten notariellen Urkunde) und deswegen auch in diesem Falle der Erfolg des Rechtsgeschäfts die Erfüllung des Erwerbstatbestandes durch beide Ehegatten voraussetzt, unterscheidet sich der vorliegende Fall im Übrigen von dem der Erbauseinandersetzung nicht wesentlich.
  • BVerwG, 05.02.2003 - 7 PKH 4.02

    Rechtsmittel

    Dementsprechend hat der Senat die Auffassung vertreten, dass eine Enteignung nach dem Baulandgesetz, die auf die Inanspruchnahme des Grundstücks als Bauland oder z.B. für die Modernisierung des Gebäudes gestützt war, die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG nicht von vornherein ausschließt (Beschluss vom 2. Juni 1995 BVerwG 7 B 210.95 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 46).
  • BVerwG, 19.02.2003 - 7 B 42.02

    Anspruch auf Rückübertragung der Miteigentumsanteile an einem Grundstück ;

    9 Die Klägerinnen weisen zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats hin, dass eine Enteignung nach den Vorschriften des Baulandgesetzes die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG nicht von vornherein ausschließt (Beschluss vom 2. Juni 1995 BVerwG 7 B 210.95 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 46).
  • BVerwG, 13.05.2008 - 8 B 7.08

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines unredlichen Grundstücksgeschäfts in der

    Da das Rechtsgeschäft nicht teilbar ist, kann der Vermögenserwerb nicht in der Person eines Ehegatten, der selbst keinem Unredlichkeitsvorwurf ausgesetzt ist, als unangreifbar bestätigt werden (vgl. Beschluss vom 2. Juni 1995 - BVerwG 7 B 210.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 46).
  • VG Leipzig, 07.12.1999 - 7 K 116/97

    Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Anforderungen an

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  • VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02

    Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften; Beweis des ersten Anscheins bei

  • BVerwG, 15.12.1997 - 7 B 418.97

    Verwaltungsgerichtlicher Amtsermittlungsgrundsatz - Darlegung der Divergenz eines

  • BVerwG, 14.01.1997 - 7 B 2.97

    Rückübertragung von Vermögenswerten - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft

  • VG Leipzig, 24.08.1995 - 3 K 815/95

    Vermögensrecht; Anordnung des Sofortvollzug eines Rückübertragungsbescheid durch

  • VG Cottbus, 09.04.2008 - 1 K 1082/04

    Vermögensrecht: Gutgläubiger Erwerb von "Westeigentum"

  • BVerwG, 06.04.1998 - 7 B 80.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks

  • BVerwG, 03.06.1997 - 7 B 169.97

    Unredlichkeit eines Ehegatten bei einem Erwerb in ehelicher Vermögensgemeinschaft

  • VG Berlin, 07.03.2002 - 29 A 509.97

    Verkauf eines Eigenheims in der ehemaligen DDR; Fehlende Beteiligung des Rates

  • VerfGH Sachsen, 18.11.1999 - 58-IV-98
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