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   VGH Hessen, 21.08.2009 - 7 B 2407/09   

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https://dejure.org/2009,6536
VGH Hessen, 21.08.2009 - 7 B 2407/09 (https://dejure.org/2009,6536)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.08.2009 - 7 B 2407/09 (https://dejure.org/2009,6536)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. August 2009 - 7 B 2407/09 (https://dejure.org/2009,6536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Sprengelpflicht für Grundschüler in Hessen verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der grundsätzlichen Pflicht des Besuches derjenigen Grundschule in deren Schulbezirk die Schüler wohnen (sog. Sprengelpflicht)

  • Judicialis

    HSchG § 60 Abs. 4; ; HSchG § 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der grundsätzlichen Pflicht des Besuches derjenigen Grundschule in deren Schulbezirk die Schüler wohnen (sog. Sprengelpflicht)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Verfassungsmäßigkeit von Schulbezirken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 958
  • DÖV 2009, 959
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvL 15/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2009 - 7 B 2407/09
    Neben organisatorischen Belangen wie etwa einer möglichst gleichmäßigen Aus- und Belastung der einzelnen Schulen spricht für die Verfassungsmäßigkeit der Bildung der Grundschulbezirke das verfassungsrechtlich zulässige Ziel, allen schulpflichtigen Kindern eines Bezirks unabhängig von ihrer sozialen Herkunft in einem einheitlichen Bildungsgang grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln und dadurch für alle - unabhängig vom weiteren Bildungsweg - eine gemeinsame Grundlage für die schulische Bildung zu ermöglichen (vgl. zu letztgenannter Zwecksetzung: BVerfG [2. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 1 BvL 15/00 - NVwZ-RR 2001, 311, 313).
  • VG Darmstadt, 12.08.2009 - 7 L 840/09

    Gestattung des Besuchs einer Schule außerhalb des Schulbezirks

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2009 - 7 B 2407/09
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 12. August 2009 - 7 L 840/09.DA - wird aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung, die auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens weiterhin Geltung beanspruchen, als unbegründet zurückgewiesen (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO).
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 09.3009

    (Zum Anspruch von Eltern auf Besuch einer außerhalb des eigenen Sprengels

    Es handelt sich insoweit nicht um eine individuelle, d. h. auf besonderen Eigenschaften oder Verhältnissen der Schülerin oder ihrer Eltern beruhende Ausnahmesituation, die die Einhaltung der - verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklichen (vgl. HessVGH vom 21.8.2009 NVwZ-RR 2009, 958) - Schulsprengelpflicht unzumutbar erscheinen lassen könnte.
  • VG Gießen, 30.07.2014 - 7 L 1800/14

    Schulsprengelpflicht

    Nach der gesetzlichen Regelung, gegen die keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (Hess. VGH, 21.08.2009 - 7 B 2407/09 - Rz. 2 in juris), in § 60 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) haben die Schülerinnen und Schüler in der Grundstufe die Schulpflicht durch den Besuch der Grundschule zu erfüllen, in deren Schulbezirk, der durch Satzung des Schulträgers gem. § 143 HSchG gebildet wird, sie wohnen.
  • OVG Thüringen, 25.09.2018 - 4 EO 576/18

    Festlegung eines Schulbezirks durch Allgemeinverfügung

    Darüber hinaus stellen die Ausnahmevorschriften (hier § 15 ThürSchulG) die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte der Eltern bzw. des Kindes sicher (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 EO 366/15 - HessVGH, Beschluss vom 21. August 2009 - 7 B 2407/09 - juris Rdnr. 3).
  • VG Cottbus, 08.08.2017 - 1 L 402/17
    Die damit verbundenen Einschränkungen für Grundschüler und ihre Erziehungsberechtigten sind in aller Regel nicht unangemessen und unzumutbar (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Juni 2013 - 1 BvR 2253/09 -, juris Rn. 11; zuvor bereits: Hessischer VGH, Beschluss vom 21. August 2009 - 7 B 2407/09 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. September 2009 - 7 CE 09.2109 -, juris Rn. 21-22).
  • VG Darmstadt, 09.08.2013 - 3 L 842/13

    Gestattung des Besuchs einer nicht zuständigen Schule

    Dabei müssen die Nachteile, die die Schülerin oder der Schüler bei dem Besuch der zuständigen Pflichtschule zu erleiden hätte, ungleich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an einer sinnvollen Verteilung der Schüler durch die Einhaltung der Schulbezirke (Hess. VGH, Beschl. v. 17.02.1986 - 6 TG 2558/85 - Beschl. v. 28.08.1989 - 6 TG 2598/89 -, juris, zu § 19 des damals geltenden Schulpflichtgesetzes; VG Darmstadt, Beschl. v. 12.08.2009 - 7 L 840/09.DA -, juris, bestätigt durch Beschl. d. Hess. VGH v. 21.08.2009 - 7 B 2407/09 -, NVwZ-RR 2009, 958).
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