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   BVerwG, 22.07.1997 - 7 B 245.97   

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https://dejure.org/1997,13926
BVerwG, 22.07.1997 - 7 B 245.97 (https://dejure.org/1997,13926)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1997 - 7 B 245.97 (https://dejure.org/1997,13926)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1997 - 7 B 245.97 (https://dejure.org/1997,13926)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Gerichtliche Prüfung des Vorliegens der behaupteten Zulassungsgründe des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94

    Zur Frage der Unredlichkeit eines Grundstückserwerbs - Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1997 - 7 B 245.97
    Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zum Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - (BVerwGE 95, 108 = Buchholz 112, § 4 VermG Nr. 7) sowie zu dem Beschluß vom 3. Februar-1995 - BVerwG 7 B 221.94 - (Buchholz 112, § 4 VermG Nr. 14) besteht nicht.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1997 - 7 B 245.97
    Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zum Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - (BVerwGE 95, 108 = Buchholz 112, § 4 VermG Nr. 7) sowie zu dem Beschluß vom 3. Februar-1995 - BVerwG 7 B 221.94 - (Buchholz 112, § 4 VermG Nr. 14) besteht nicht.
  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; Eigenheim; Manipulation; Veräußerung

    Das Regelbeispiel des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG beziehe sich allein auf das vom Erwerber selbst abgeschlossene Rechtsgeschäft, nicht aber auf eine vorangegangene Überführung des Grundstücks in Volkseigentum (vgl. Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 7 B 245.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 43).
  • BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99

    Tausch eines volkseigenen Grundstücks gegen ein privates Grundstück; Verstoß

    Zwar müssen die für die Annahme mangelnder Redlichkeit in Betracht kommenden Umstände "erwerbsbezogen" in dem Sinn sein, dass sie den Erwerbsvorgang als solchen betreffen (Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54; Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 7 B 245.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 43).
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