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   BVerwG, 04.08.2004 - 7 B 41.04   

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https://dejure.org/2004,6877
BVerwG, 04.08.2004 - 7 B 41.04 (https://dejure.org/2004,6877)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2004 - 7 B 41.04 (https://dejure.org/2004,6877)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2004 - 7 B 41.04 (https://dejure.org/2004,6877)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 4; § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
    Einzelrestitution; Ablösebetrag; Forderung; staatliche Verwaltung; Grundstückskontrollverordnung; Baukredit; Instandhaltungsmaßnahme.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 4; § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
    Ablösebetrag; Baukredit; Einzelrestitution; Forderung; Grundstückskontrollverordnung; Instandhaltungsmaßnahme; staatliche Verwaltung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Ablösebetrages hinsichtlich eines dingliches Rechts, das bei der Überführung des Grundstücks in Volkseigentum im Grundbuch gelöscht wurde, deren zugrunde liegende Forderung jedoch noch besteht; Ausschluss der privaten Verfügungsbefugnis ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösebetrag; Grundpfandrechte; Instandhaltungskredit; Kreditaufnahme; Schädigungsmaßnahme; Verfügungsbefugnis

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 4; ; VermG § 18 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 4 § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
    Festsetzung eines Ablösebetrages ohne Berücksichtigung der vom staatlichen Verwalter zur Sicherung von Krediten für Instandhaltungsmaßnahmen bestellten Grundpfandrechte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.2002 - 7 C 22.02

    Grundstücksrestitution; Ablösebetrag; Bundesfinanzvermögen;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2004 - 7 B 41.04
    Sie dient zugleich dem rechtlichen Interesse des Begünstigten an einem Ausgleich seines Rechtsverlusts (Urteil vom 12. Dezember 2002 - BVerwG 7 C 22.02 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 16).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2004 - 7 B 41.04
    Typisches Merkmal des Schädigungstatbestands des § 1 Abs. 4 VermG ist eine hoheitliche Vermögensverwaltung, die Bundesbürger und Ausländer hinnehmen mussten, weil sie nach Verlassen der DDR oder mangels eines dortigen Wohnsitzes über ihr Eigentum nicht mehr verfügen konnten (Urteil vom 29. April 1999 - BVerwG 7 C 18.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 4 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2004 - 7 B 41.04
    Wurden zur Sicherung solcher Kredite vom staatlichen Verwalter Aufbauhypotheken oder vergleichbare Grundpfandrechte bestellt, hat der Berechtigte oder sein Rechtsnachfolger für diese einzustehen, wenn sich die gesicherten Aufwendungen heute noch Wert steigernd oder Wert erhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 7 B 417.97

    Offene Vermögensfragen - Ablösebetrag, Sicherungshypothek, Steuerforderung der

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2004 - 7 B 41.04
    Ob die durch das frühere Recht gesicherte Forderung tatsächlich besteht, ist für die behördliche Pflicht zur Festsetzung eines Ablösebetrags ohne Belang (vgl. Beschluss vom 31. März 1998 - BVerwG 7 B 417.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 20.09.2007 - 8 B 67.07

    Vorliegen einer staatlichen Verwaltung i.S.v. § 18 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG)

    5 Typisches Merkmal des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 4 VermG ist eine hoheitliche Vermögensverwaltung, die Bundesbürger und Ausländer hinnehmen müssen, weil sie nach Verlassen der DDR oder mangels eines derartigen Wohnsitzes über ihr Eigentum nicht mehr verfügen konnten (Beschluss vom 4. August 2004 BVerwG 7 B 41.04 Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 20).
  • VG Cottbus, 14.06.2012 - 1 K 407/09

    Rückübertragungsrecht

    Ob die durch das frühere Recht gesicherte Forderung tatsächlich besteht, ist für die behördliche Pflicht zur Festsetzung eines Ablösebetrags ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 2004 - BVerwG 7 B 41.04 -, Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 20, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 2. September 2004 - BVerwG 7 B 48.04 -, ZOV 2005, 216, juris Rn. 2).
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