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   BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 56.91   

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BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 56.91 (https://dejure.org/1991,9160)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1991 - 7 B 56.91 (https://dejure.org/1991,9160)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1991 - 7 B 56.91 (https://dejure.org/1991,9160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltungsbereich von Satzungen - Umfang der Begründung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung eines Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83

    Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 56.91
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 7 C 50.83 - (Buchholz 415.1 Allgemeines Kommunalrecht Nr. 58, S. 55) entschieden hat, kann die Gemeinde ihrer nach § 35 AVBWasserV bestehenden Verpflichtung, einen satzungsrechtlichen Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entsprechend der Vorschrift des § 3 Abs. 1 AVBWasserV auszugestalten, nicht nur durch eine generelle Beschränkung des Benutzungszwangs, sondern auch in der Weise nachkommen, daß sie in der Satzung eine teilweise Befreiung im Einzelfall ermöglicht.

    Die von der Beschwerde behauptete Divergenz zum Urteil des beschließenden Senats vom 11. April 1986 - BVerwG 7 C 50.83 - (a.a.O.) ist nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise bezeichnet.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 1 S 3072/11

    Tatsächliche Anschlussmöglichkeit für Hinterliegergrundstück an Wasserversorgung

    Folglich ist den Anforderungen genügt, wenn das einschlägige Satzungsrecht der Gemeinde die Möglichkeit einer Befreiung vom Benutzungszwang im Einzelfall vorsieht, wenn ein Verbraucher nur einen Teil- oder Zusatzbedarf durch ihre Anlage decken will (vgl. Senatsurteil vom 19.03.1990, a.a.O., m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 7 C 50/83 - NVwZ 1986, 754; Beschl. v. 04.11.1991 - 7 B 56/91 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08

    Antrag eines Großverbrauchers auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht

    Vielmehr kann sie dieser Pflicht im Rahmen ihres Satzungsermessens in zulässiger Weise Einzelfall bezogen nachkommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.11.1991 - 7 B 56.91 -, juris Rz. 3).
  • VG Dresden, 05.12.2005 - 4 K 1722/03
    Die Gemeinden können der ihnen nach § 35 AVBWasserV obliegenden Verpflichtung, einen satzungsrechtlichen Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entsprechend § 3 Abs. 1 AVBWasserV aus zugestalten, nicht nur durch eine generelle Beschränkung des Benutzungszwangs, sondern auch dadurch nachkommen, dass sie in der Satzung eine teilweise Befreiung im Einzelfall ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.11.1991 - 7 B 56/91 - zit. nach Juris).
  • VG Dresden, 07.12.2005 - 4 K 1753/03
    Die Gemeinden können der ihnen nach § 35 AVBWasserV obliegenden Verpflichtung, einen satzungsrechtlichen Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entsprechend § 3 Abs. 1 AVBWasserV auszugestalten, nicht nur durch eine generelle Beschränkung des Benutzungszwangs, sondern auch dadurch nachkommen, dass sie in der Satzung eine teilweise Befreiung im Einzelfall ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.11.1991 - 7 B 56/91 - zit. nach Juris).
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