Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.1989 - 7 B 79.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,10046
BVerwG, 30.05.1989 - 7 B 79.89 (https://dejure.org/1989,10046)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1989 - 7 B 79.89 (https://dejure.org/1989,10046)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1989 - 7 B 79.89 (https://dejure.org/1989,10046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,10046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen die Grundsätze der materiellen "Einzelgerechtigkeit" und der Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08

    Zum Abschleppen eines im Halteverbot geparkten Fahrzeugs

    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer der Polizeibeamte davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).
  • VG Bremen, 09.12.2010 - 5 K 622/10

    Zum Rechtsschutz gegen Kfz-Abschleppgebühren und zur Vorlaufzeit bei veränderten

    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer der Polizeibeamte davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).
  • VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08

    Abschleppkosten bei Parken in Haltverbotszone aus Anlass einer Veranstaltung nach

    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer die Polizeibeamten davon ausgehen konnten, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).).
  • VG Bremen, 08.09.2008 - 5 K 3654/07

    Parken im Halteverbot nach Wendemanöver

    Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer die Verkehrsüberwacherin davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urteile vom 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschluss vom 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht