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BVerwG, 30.05.1989 - 7 B 79.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen die Grundsätze der materiellen "Einzelgerechtigkeit" und der Verhältnismäßigkeit
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.1989 - 10 S 2302/87
- BVerwG, 30.05.1989 - 7 B 79.89
Wird zitiert von ... (4)
- VG Bremen, 13.08.2009 - 5 K 3876/08
Zum Abschleppen eines im Halteverbot geparkten Fahrzeugs
Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer der Polizeibeamte davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89;… OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84). - VG Bremen, 09.12.2010 - 5 K 622/10
Zum Rechtsschutz gegen Kfz-Abschleppgebühren und zur Vorlaufzeit bei veränderten …
Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer der Polizeibeamte davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89;… OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84). - VG Bremen, 07.05.2009 - 5 K 3822/08
Abschleppkosten bei Parken in Haltverbotszone aus Anlass einer Veranstaltung nach …
Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer die Polizeibeamten davon ausgehen konnten, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, Az. 7 B 79/89;… OVG Bremen, Urt. v. 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschl. v. 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).). - VG Bremen, 08.09.2008 - 5 K 3654/07
Parken im Halteverbot nach Wendemanöver
Da keine konkreten Umstände vorlagen, aufgrund derer die Verkehrsüberwacherin davon ausgehen konnte, dass der bzw. die Fahrer/in ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs veranlasst werden konnte, war das Abschleppen des verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989, Az. 7 B 79/89; OVG Bremen, Urteile vom 12.03.1985, Az. 1 BA 66/84, und 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85, sowie Beschluss vom 20.11.1984, Az. 1 BA 65/84).).