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   BVerwG, 25.06.2002 - 7 B 89.01   

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https://dejure.org/2002,14735
BVerwG, 25.06.2002 - 7 B 89.01 (https://dejure.org/2002,14735)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 7 B 89.01 (https://dejure.org/2002,14735)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 7 B 89.01 (https://dejure.org/2002,14735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von zu DDR-Zeiten beschlagnahmten Gemälden und Kunstmappen - Verletzung des Sachaufklärungsgrundsatzes durch Nichtvernehmung von Zeugen - Verletzung des Sachaufklärungsgrundsatzes durch Unterlassen einer Sichtung der Archivbestände des Museums der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2002 - 7 B 89.01
    Derartige Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.07.1998 - 8 B 22.98

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2002 - 7 B 89.01
    Ein Verfahrensfehler käme danach allenfalls in Betracht, wenn sich die Notwendigkeit der Vernehmung dieser Zeugin dem Verwaltungsgericht auch ohne entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 24. Juli 1998 - BVerwG 8 B 22.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 292).
  • BVerwG, 04.03.2002 - 7 B 74.01

    Zum Anspruch eines Vaters gegen seine Tochter auf Rückübertragung des Eigentums

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2002 - 7 B 89.01
    Demgemäß kann mit einem Verstoß gegen Beweiswürdigungsgrundsätze wie Beweisregeln, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ein Verfahrensmangel nicht begründet werden; zu den Beweiswürdigungsgrundsätzen gehören auch die Regeln des Anscheinsbeweises (Beschluss vom 4. März 2002 - BVerwG 7 B 74.01 -) und damit auch die Voraussetzungen, die zur Annahme eines Anscheinsbeweises oder anderer Beweiserleichterungen vorliegen müssen.
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Schweigt sich das Gericht gleichwohl aus, muss angenommen werden, dass es den entsprechenden Tatsachenstoff nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - a.a.O. S. 64 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - vgl. auch Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 S. 16 sowie Beschlüsse vom 27. Mai 2002 - BVerwG 7 B 3.02 - n.v. BA S. 6 f. und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 7 B 89.01 - n.v. BA S. 7).
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