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BVerwG, 25.06.2002 - 7 B 89.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückübertragung von zu DDR-Zeiten beschlagnahmten Gemälden und Kunstmappen - Verletzung des Sachaufklärungsgrundsatzes durch Nichtvernehmung von Zeugen - Verletzung des Sachaufklärungsgrundsatzes durch Unterlassen einer Sichtung der Archivbestände des Museums der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 31.08.2001 - 1 K 1288/99
- BVerwG, 25.06.2002 - 7 B 89.01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2002 - 7 B 89.01
Derartige Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 15 m.w.N.). - BVerwG, 24.07.1998 - 8 B 22.98
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Begriff der …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2002 - 7 B 89.01
Ein Verfahrensfehler käme danach allenfalls in Betracht, wenn sich die Notwendigkeit der Vernehmung dieser Zeugin dem Verwaltungsgericht auch ohne entsprechenden Beweisantrag hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 24. Juli 1998 - BVerwG 8 B 22.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 292). - BVerwG, 04.03.2002 - 7 B 74.01
Zum Anspruch eines Vaters gegen seine Tochter auf Rückübertragung des Eigentums …
Auszug aus BVerwG, 25.06.2002 - 7 B 89.01
Demgemäß kann mit einem Verstoß gegen Beweiswürdigungsgrundsätze wie Beweisregeln, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ein Verfahrensmangel nicht begründet werden; zu den Beweiswürdigungsgrundsätzen gehören auch die Regeln des Anscheinsbeweises (Beschluss vom 4. März 2002 - BVerwG 7 B 74.01 -) und damit auch die Voraussetzungen, die zur Annahme eines Anscheinsbeweises oder anderer Beweiserleichterungen vorliegen müssen.
- BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01
Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung, …
Schweigt sich das Gericht gleichwohl aus, muss angenommen werden, dass es den entsprechenden Tatsachenstoff nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (…Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - a.a.O. S. 64 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - vgl. auch Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 S. 16 sowie Beschlüsse vom 27. Mai 2002 - BVerwG 7 B 3.02 - n.v. BA S. 6 f. und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 7 B 89.01 - n.v. BA S. 7).