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VGH Bayern, 17.12.1996 - 7 B 94.706 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1388 (Ls.)
- ZUM 1997, 409
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05
Zur Rundfunkgebührenpflicht von Lebensmitteldiscountern: ALDI muss keine …
So betreffen die Entscheidungen über die Rundfunkgebührenpflicht von Möbelhändlern lediglich die Geräte, welche in Verkaufsräumen in dort ausgestellten Möbelstücken eingebaut waren (vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 7 B 94.706 -). - VG München, 24.07.2001 - M 6b K 99.3892
Anspruch privater Rundfunkveranstalter auf Befreiung von der …
Abgesehen davon ist auch diese Ausnahmevorschrift restriktiv auszulegen (vgl. dazu BayVGH vom 17.12.1996 7 B 94.706). - VG München, 02.03.2011 - M 6a K 10.4904
Fernsehgeräte in Gästezimmern eines Hotels; Händlerprivileg
Sinn und Zweck der Privilegierung des § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV soll letztlich sein, den Rundfunkfachhandel und damit einhergehend auch die Hersteller von der Mehrfachgebührenpflicht zu befreien, weil sie sonst mit vielfachen und marktverzerrenden Rundfunkgebühren belastet würden (vgl. BayVGH 17.12.96, 7 B 94.706).